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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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losen Ankündigungen allenthalben ganz freien Lauf zu lassen? Was endlich 4) die wiederholt ausgestellte Behauptung, es werde die Aufhebung der Lotterie verminderte Neigung zum Lotteriespiele unmittelbar zur Folge haben, betrifft, so bemerke ich hierauf nur so viel, daß sie die Erfahrung allein vollständig widerlegt; denn, vermöchte ich mich davon zu überzeugen,' gewiß, ich würde einer der eifrigsten Vertheidiger des Antrags sein. Abg. Lehmann: Für die Beibehaltung der Lotterie werde ich mich so lange erklären, als nur einer unserer Nachbarstaaten das Lotto und die Lotterie beibehalt, denn sie gewahrt unserer Staatskasse alljährlich vom In- und Auslande ohne Zwangs maßregeln nicht allein einen reinen Gewinn von 50,000 Thlrn., sondern sie bringt auch, gleich andern Gewerben, derselben noch weitere Zuflüsse. Alles dieses würde bei Aufhebung der Lotterie für den Staat als Einnahme verloren gehen, und durch eine Abgabe von den Einwohnern des Vaterlandes ersetzt werden müssen, ohne der Summen noch zu gedenken, die durch das nicht unbe deutende Spielen in's Ausland fließen würden. Andern Staa ten auf diese Weise sich zinsbar zu machen, halte ich nicht für räthlich und nicht für zeitgemäß, da alle steuerpflichtigen Ein wohner der Erleichterung jetzt so sehr bedürfen, und die Staats ausgaben bei den überall bevorstehenden neuen Einrichtungen sehr leicht sich noch erhöhen kön nten. Abg. v. Thiel au verlangt nochmals das Wort und da ihm die Kammer dasselbe zugestanden, äußert er sich: Ich würde mir nicht das Wort nochmals ausgebeten haben, wenn die geehrten Redner sich für den Antrag des Abg. Eisen stuck ausgesprochen hätten. Man hat gesagt, der Staat könne nur indirect, nicht direct die Spielsucht unterdrücken; sehr wahr, er soll die Spielsucht beseitigen; so wahr das ist, soll er auch kein directes Mittel geben, um sie zu nähren. Es wird keine Möglichkeit sein, die Besorgnisse, die in Hinsicht auf die Stel lung der Collecteurs und Subcollecteurs geäußert worden sind, zu beseitigen. Es liegt in der Natur des Geschäftes, daß eine gesetzliche Bestimmung fast unmöglich ist; soll eine solche eintre ten, so könnte sie nur den Uebelstand beseitigen, daß der aus zuzahlende Gewinn nicht durch Beiträge noch mehr geschmälert werde; aber die Verkleinerung der Loose zu verhüten, liegt nicht in der Macht der Regierung. Sobald ein Loos aus der Lan- descollection ausgegangm ist, geht es auf den Privatbesitz des Collecteurs über, und kein Staat würde, wenn er eine Lotterie halten will, die Bestimmung treffen können, daß der, welcher die Loose erkauft hat, sie nicht wieder verkaufen sollte; es ist unmöglich, daß diesem Privatverkehr vorgebeugt werden könnte. Ich habe dieses darum angeführt, weil man glaubt, die großen Gebrechen der Lotterie dadurch zu beseitigen. Man hat gesagt, die Aufhebung der Lotterie sei ein großer Nachtheil für den Staat, indem er sich dadurch andem Staaten zinsbar mache und durch gegenseitige Concessionsertheilung werde -as aufgehoben. Wäre also nicht wahr, daß eben so viel Geld ins Ausland gehe, als wieder herein komme, so würde keine Macht auf gegenseitige Concessionsertheilung bestehen. Es scheint eine eigene Ansicht zu fein, wenn man Capitalien im Lande anders erhalten will, als durch Freiheit des Eigenthums, blühenden Handel und Wandet; das ist es, wodurch man das Geld fesseln kann, jede andere Speculation ist aber vollkommen erfolglos. Man hat angeführt, 1000 Familien verlören ihr Gewerbe durch die Auf hebung der Lotterie, und das sei dem Staatsintereffe gleich zu stellen. Ich muß fragen, welches Recht haben die Familien, daß der Staat ihr Gewerbe sichern soll ? Sollen sie höher stehen, als alle Gewerbtrcibende? Sind sie Staatsdiener? Nein; hat der Staat ihnen Garantie gegeben? Nein; sind sie gezwungen worden zu dem Gewerbe? Nein. Jeder Fabrikarbeiter würde, wenn er durch den bevorstehenden Handelsverein nicht mehr den Verkehr hat, sich der Masse der Staatseinwohner gleich stellen können und sagen: wir sind 1000 Familien, die ihr Gewerbe verlieren und wir sind dem Staatsinteresse gleich zu stellen. Dieser Gründ kann nicht von Bedeutung sein. Es ist ausge macht, daß Hauptcollectionen nur eigentlichen Erwerb begrün den ; denn von Subcollectionen können sich die Leute nicht er halten , es ist blos eine zufällige Einnahme. Es wurde gesagt, es würde die Spielsucht nicht unterdrückt werden. Ich muß ge stehen, daß ich der gegentheiligen Ueberzeugung bin, und zwar möchte ich dieß daraus abnehmen, daß das Lottospiel nicht wei ter über die Grenzen gegangen ist, weil es entfernter ist; ein zelne Fälle mögen vorgekommen sein, aber die Theilnahme am Lottospiel hat sich nur an der Grenze erhalten. Man sagt, das Lottospiel würde durch Aufhebung der Lotterie überhand neh men; es ist möglich, es kann aber auch nicht der Fall sein; das Verhältnis, welches dabei obwaltet, kann dieses Spiel jedoch nur auf die Grenze beschränken. Warum sich Jedermann zum. Lotto hingezogen fühlt, liegt in der Natur der Sache, weil es bedeutenden Gewinn giebt, und dann, weil jeder Pfennig ge nommen wird, selbst Effecten werden genommen; deswegen ist auch das Spiel so verderblich und verführt die ärmere Classe, und die, welche am Lottospiel Lheil nehmen, nehmen an der Landeslotterie keinen Theil. Wenn man die Landeslotterie auf heben und die Collectionen wegfallen ließe, so würde ein großer Theil der geringem Classe nicht mehr spielen; das Verhindern des Lottos liegt freilich nicht in der Möglichkeit, aber der Staat soll nicht die Hand dazu bieten. Wenn dieß Spiel nicht in Mitte des Landes, nicht in dessen Herz dringt, so ist ebenso wenig zu erwarten, daß durch die gänzliche Aufhebung der Lck- terie dasselbe statt finden werde. Erlaubt man keinen Debit, so ist die Freiheit der Unterthanen nicht gefährdet, und ich glau be, daß der Antrag des Abg. so zu modisiciren sei, daß die Lan deslotterie mit dem Jahre 1835 aufzuheben und darauf ein An trag zu stellen sei, daß bei der Bundesversammlung sich dahin verwendet werde, daß auch die andern Staaten die Lotterie auf heben. Abg. Sachße: Ich glaube, daß, wenn strenge Verbote in Bezug auf die Lotterie erlassen würden, dieß sehr wohlthätig sein wird, überdieß würde die Aufhebung der Lotterie weder ein Abbruch, noch eine Beförderung des Lottos sein, da nur an den
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