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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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gezeigt, und viele Menschen würden zum Schreiben zu bequem sein; 2) wenn man inländische Lotterie darum nothwendkg halte, damit das Publicum in ausländischen nicht hintergangen werde, so glaube er, daß die Gefahr nicht so groß sei, und wäre das, so würde man um so mehr abgehalten, darin zu spielen. Wenn man 3) die Lotterie mit andern Gewerben vergleiche, so sei hier der Un- terschied zu bemerken, daß bei Gewerben sich Jemand durch Ar beit und Kenntnisse ernähre, während bei der Lotterie die Hoffnung auf Gewinn die einzige Mühe sei. Als 4. Grund sei die Staats- einnahnre aufgeführt worden. Dieser sei allerdings von Wichtig keit; allein wenn man finde, daß die Lotterie einen nachtheiligen Einfluß auf das Volksleben habe, so werde dieser Ausfall wohl zu decken sein. Abg. und Referent SI. Richter: Meine Herrn! Nur we nige Worte erlaube ich mir über das, was vvrgebracht worden ist, zu äußern. Sehr viel ist für und gegen den Antrag gesprochen worden und meine Sache würde sein, das Gutachten der Depu tation selbst zu vertheidigen; allein auch darüber kann ich mich kurz fassen, da mehrere Mitglieder dasselbe bereits in Schutz ge nommen haben. Allerdings konnte sich die Deputation auf mo ralische Gründe für Beibehaltung der Lotterie nicht einlassen; die Lotterie ist ein Hazardspiel, das ist richtig; aber ich schließe mich dem Redner an, welcher behauptet, daß ein Glücksspiel nichts Immoralisches sei, sondern erst durch Mißbrauch zur Immorali tät verleite. Wohl aber schien mir der finanzielle Gesichtspunct der hauptsächlichste; denn es ist bekannt, daß die frühem zwei Lotterien zum Zwecke der Staatsverwaltung begründet worden sind; es ist eine Staatsabgabe. Es wurde gesagt, durch Aufhe bung der Lotterien werde die Sucht zu spielen nicht unterdrückt; aber wird sie denn dadurch aufgehoben, daß die Lotterie beibehal ten wird? ich glaube, sie wird dadurch nur noch immer mehr be fördert. Es ist ferner gesagt worden, daß, wenn die Lotterie ab geschafft werde, desto mehr in ausländischen Lotterien gespielt werde; das kann allerdings statt finden, bei einem strengen Ver bote aber nur sehr wenig. Er glaube, daß das Gutachten der Deputation wohl schwer zu widerlegen sein möchte,und es möchte sich nun wohl die Frage so stellen: Soll die Lotterie überhaupt abgeschafft werden? Dieses durch unsere Staatsregierung oder auf dem Wege, den die 3. Deputation vorgeschlagen hat. Roch muß ich darauf aufmerksam machen, daß Sachsen nur der 43. Theil von Deutschland ist, und soll etwas in der Sache geschehen, so kann es auf jeden Fall nur durch gemeinschaftliche Maßregeln aller deutschen Staaten zu bewerkstelligen sein. Hier schloß sich nun die Berathung über den Antrag selbst; als man jedoch auf die Abstimmung übergehen wollte, fand noch eine lebhafte Diskussion darüber statt, welche Frage zuerst ge stellt werden solle, ob auf das Deputationsgutachten oder auf den veränderten Antrag des Abg. Eisenstuck. Mehrere Stim men erklären sich für letzteres, namentlich bemerkt Abg. v. Thielau, wie seines Erachtens das Deputations gutachten nichts anderes enthalte, als daß man den Gegenstand auf sich beruhen lassen soll. Was nun das Amendement be treffe, so glaube er, wenn die Sache gut fei, man es doch nicht so weit treiben könne, und zudem stehe keine Bestimmung der Landtagsordnung hier entgegen. Abg.Nostitz und Jänckendorf schlägt 1) die Frage vor: soll der Antrag des Abg. Eisenstuck, wie er gestellt ist, auf sich beruhen oder nicht? dann 2) soll das Gutachten der Deputation an die Stelle der Petition kommen? und 3) würde der verän derte Vorschlag des Abg. Eisenstuck vorkommen. Ließ findet zahlreiche Unterstützung. Abg. Eisen stuck besteht aber darauf, es möge über seinen Antrag mit veränderter Jahreszahl abgestimmt werden, und stellt nun das Präsidium die Frage: Will die Kammer, daß im An träge statt 1834 das Jahr 1836 gesetzt werde? Dieß wird mit I a gegen 14 Stimmen beantwortet, aber die folgende Frage: Soll der Antrag des Abg. Eisenstuck, daß im Jahre 1836 die Landeslotterie aufgehoben werden soll, an genommen werden? Wird mit 41 Stimmen verneint, und hierauf das Deputationsgutachten gegen 3 Stimmen ange nommen. In Bezug auf dl- Anträge des v. Klien wird der erste An trag unterstützt, daß bei der Staatsregierung darauf ange- tragen werde, den Negieaufwand so viel als möglich zu re- duciren. 0. Klien (aus Budissin): Wenn schon der Antrag aus reichende Unterstützung gefunden har, so erlaube ich mirgleichwohl der Kammer anheim zu geben, ob, da ich ihn durch das, was Se. Excellenz, der Hr. Finanzminister später hierüber bemerkte,' wohl für erlediget halte und daher fallen lassen würde, es dessen und einer dießfallstgen Abstimmung nun noch bedürfe? Abg. Eisen stuck nimmt ihn aber in Betracht, daß Leip zig 30 p.Ct. erhält, wiederauf, und wird der Antrag von der Kammer angenommen. Der zweite Antrag des 0. Klien, den höchsten Gewinn auf 50,000 Thlr. herabzufetzen, erhalt keine Unterstützung, da gegen werden die Anträge der Abgg. Atenstädt und Axt an- g en omm en. In Bezug auf den Antrag des Abg. Sachße bemerkt v. Klien (aus Budissin): Bevor über diesen Antrag Ab stimmung erfolgt, sei mir nur noch die Bemerkung vergönnt, daß, so viel mir bekannt, nur die Hauptcollecteurs Concession erhalten, von diesen aber die Sub- und Sub-Subcollccteurs ganz willkührlich angenommen werden. Hinsichtlich der letzteren müßten daher, indem es zu nichts führen würde, wollte man auch die Hauptcollecteurs für jene verantwortlich machen, wohl bestimmte Strafen festgesetzt werden; denn, da sie eine Concession nicht haben, kann sie ihnen auch zur Strafe nicht genommen werden, und es wäre daher die Commination offenbar: vampans sinL pibtlllo. Staatsmrm'sters v. Ze sch au erklärte, daß am zweckmä ßigsten sei, solche Bestimmungen in den Lotterieplan aufzu nehmen, und vielleicht die Erklärung genüge, daß bei Abfas sung des Lotterieplanes daraufRücksicht genommen werde. Hierauf läßt Abg. Sachße seinen Antrag fallen. Und folgt hierauf gegen 3 Uhr der Schluß der Sitzung. H un-
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