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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Was in dieser Beziehung iü dem Depu- ihr schönes Vermögen nach und nach zum grössten LMe verlo ren, ohne nur einmal einen ansehnlichen Gewinn zu erhalten. Weiter aber würde, durch sofortige Aufhebung der Landeslot terie die Neigung für das noch weit gefährlichere, betrügstchere und wegen der ganz geringen Einsätze ungleich anlockendere Lotto nur neue Nahrung erhalten, und Tausende gewissen der unzweideutigste Beweis dafür auch darin liege, daß nm in den mir bekannten böhmischen Grenzstädten, eine Anzahl Collecteurs, welche vor kürzerer oder längerer Zeit dieses Ge schäft mit wenig oder nichts in der Hand ansingen, dadurch wohlhabend und reich geworden sind. Wie blind man aber dem Lotto vertraue und wie insonderheit der Bewohner des platten Landes diesem Blendwerke seinen Schweiß opfere, dieß sicht man fast täglich. Ich erinnere nur an die betrübenden Auftritte, welche im Jahre 1830 in Neukirch in der Oberlausitz v.orsielen. Nicht Unzufriedenheit über die Staatsregierung, oder die Lage der Dinge im Allgemeinen rüste sie hervor; nein, actenkundig waren sie zunächst Folge rohen Ausbruchs des Mißvergnügens darüber, daß eine Anzahl Gemeindeglieder, welche im böhmi schen Lotto gespielt hatten, zur gesetzlichen Untersuchung gezo gen worben waren. Weiter scheinen mir die von Frankreich und England hergenommenen Beispiele, obwohl ich derselben früher selbst gedachte, das, was der geehrte Antragsteller in anderer Beziehung damit darthun will, nicht ganz zu rechtfertigen. Frankreich ist von Nachbarstaaten, in welchen Lotterieen beste hen, unmittelbar ungleich weniger umgeben; Spekulationen in Renten und die fast in jeder größeren Stadt des Reiches privile- girten Spiclhäuser geben denen, bei welchen diese Neigung vor herrscht, Gelegenheit genug zu gewinnen, und — zu verlieren. In England ist dasselbe der Fall und es treten noch, die Wetten hinzu. Von dem Festlande getrennt, kann von dort aus zu nächst nur in der Hamburger und Hannöverschen Lotterie ge spielt werden. Allein, nicht zu gedenken, daß dieß der Ent fernung halber schon ziemlich weitläustig wird, so bieten auch diese dem Britten, nur gewohnt nach größeren Summen zu rech nen, ungleich weniger Reiz und Gewinn, in dem es sich, im glücklichsten Falle, am Ende doch nur üm Mürk-Banco oder Thaler und nicht um Pfund-Sterling handelt. Kann ich nun aber auch aus diesen und andern vielleicht minderwichügenGründen, sosehr ich deren Aufhebung an sich wünsche, die sofortige oder alsbaldige Aufhebung der Landeslotterie, ehe und bevor in den Nachbarstaaten ein Glei ches geschehen, nicht nur für nicht rathsam, sondern sogar für das Vaterland als höchst nachtheilig erkennen, indem, solange 1418 ten Gebrauch einer Sache an sich nicht ausschließt, mit dem ge- Verlusten aussetzen. Was in dieser Beziehung in dem Depu- öhrteü Antragsteller wünsche, daß die gänzliche Aufhebung der tatiönsberichte gesagt worden ist, bestätige ich , aus eign'er Er- Lotterie in Sachsen baldigst erfolgen möge, so bin ich dennoch fahrung, als buchstäblich wahr, und bemerke nür noch, wie der Ueberzeugung, daß dieß dermalen, und von Sachsen allein nicht ausgeführt, oder, wenn es d'ennoch geschehen sollte, hier- , aüs noch viel größeres Unheil erwachsen würde und ich muß mich daher, vorbehältlkch einiger besondern Anträge oder son stiger Mödisicativnen, dem Deputatwnsgutächten anschließen. Meine Hauptgründe für diese Ansicht sind Folgende: Zunächst nämlich glaube ich , hat der Staat wohl nicht das Recht, die Handlungen und namentlich die Ausgaben jedes einzelnen Staatsbürgers, ohne zu tief in die natürliche Freiheit einzugrek- fen, auf die Weise zu beschranken, daß er'durch Gesetz vor schreiben könnte, ob und wie der Einzelne das Seinige verwen den soll; sonst müßte ja der Staat auch allen denen, welche fahren, reiten, wohl leben und dem Luxus stöhnen, obwohl sie die größte Ursache hatten, zu Fuße zu gehen und Sparsamkeit zu üben, gebieten können, daß sie jenen Aufwand gänzlich un terließen. Er hatte aber auch im vorliegenden Falle selbst wirk same M i tt e l dazu nicht in der Hand, weil ein bloßes Verbot ' Nichts mehr hilft und eine Controls unmöglich ist. Auch bisher war der Debit von Loosen für die preußische Staatslotterie ver boten; allein wem wäre es unbekannt , wie viel dennoch direct Und durch Mittelspersonen bisher in dieser Lotterie gespielt wur de und noch jetzt gespielt wird? ünd welche Gelegenheit wird sich hierzu erst noch eröffnen, wenn der Anschluß an den preußischen Zollverband zu Stünde kömmt? Es kann also durch ein solches Ätrbot eben so wenig, als durch gänzliche Aufhebung der sächsi schen Lotterie, so lange etwas effectuirt werden, als selbige nicht in allen, öder wenigstens den mehresten Nachbarstaaten ebenfalls aufgehoben worden ist, denn die Neigung und Sucht, bem Glücke auf diese Weise die Hand zu bieten, ist zu allgemein, als daß sie, und wenn ein Gesetz, wie man sprichwörtlich sagt, Galgen und Rad darauf fetzte, ertödtet werden könnte, so lan ge es noch möglich ist, sie über jeder Nachbargrenze zu befriedi gen, und es werden dann um so größere Summen, ohne daß der diesseitige Staat einen Gewinn davon hat, fortwährend au ßer Landes gehen, weil dann erst das Lotteriespiel , als verbo tene Frücht, doppelten Reiz gewinnen wird, ohne daß sich der Verlust dürch etwaige Gewinne ausgleichen kann, weil Hunderte ihr Geld verlieren müssen, ehe ein Einziger etwas Bedeutenderes gewinnen kann. Denn nicht blos Arme, Unbemittelte, in ih-! noch ringsum die Gelegenheit zu ähnlichem Glücksspiele osten reü Verhältnissen Zerrüttete ünd Individuen des Mittelstandes bleibt, die Aufhebung der Lotterie in einem mitten inne gctege- stellen ihre Hoffnung auf die Lotterie; nein, ich könnte, ver- !nen Lande den beabsichtigten Zweck nicht erreichen kann, vrel- böten es nicht Rücksichten, angesehene ünd gebildete Männer an- Mehr nur die Nachbarstaaten Vortheil ziehen, ohne daß sich die führen, welche, obwohl sie zwei Und dreimal soviel besaßen, als Einbuße durch möglichen Gewinn für das Inland nur wahr ste im höchsten Glücks falle gewinnen konnten, dennoch das Löt-l scheinlich ausgleicht, so kann ich gleichwohl nicht umhin, dem teriespiel, als grosses Hazardspiel, dergestalt formten, daß sie > geachteten Antragsteller eben so, wie dieß gewiß Viele außer ihr schönes Vermögen nach und nach zum grössten Th'eile verlo- »mir thun, meinen aufrichtigen Dank dafür zu zollen, daß er diese Angelegenheit zur Sprache brachte, und gerade die Seite, von welcher er sie auffaßte, gereicht seinem Herzen zur Ehre. Der Gegenstand ist von so entschiedener Wichtigkeit, daß er die Aufmerksamkeit der Regierung und jedes Menschenfreundes in hohem Grade in Anspruch nimmt, daher auch gewiß nicht un-
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