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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 65
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 65
- ArtikelErklärung 67
- ArtikelUnsere funkentelegraphische Empfangsstation für das Zeitsignal ... 68
- ArtikelGesteigerter Umsatz ohne grössere Spesen 69
- ArtikelDas Arbeiten mit dem Höhensupport 70
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 75
- ArtikelVerschiedenes 79
- ArtikelPatentbericht 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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66 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 5. Ein Kollege, der weder dem Bunde noch dem Verbände angehört, zahlt bei vierteljährlicher Zahlung für das „Allgemeine Journal“, für die „Deutsche Uhrmacher zeitung“, bei der Post abonniert: 7,44 Mk. bei Einzahlung auf das Post scheckkonto 6,- Mk. Bunde Bundesbeitrag für die Zeitung Porto Einzelmitglieder zahlen beim Verbände — Mk. 7,44 „ Insgesamt 7,44 Mk. Mitglieder angeschlossener Bunde Zeitung 7,75 Mk. Verbandsbeitrag Zeitung Porto 6,— Mk. 0,20 7,75 Mk. Insgesamt 6,20 Mk. Korporationen zahlen beim Verbände Verbandsbeitrag 1,— Mk. oder nur 40 Pf., wenn der Verein über 60 Mitglieder zählt Zeitung, nur wenn sie bestellt wird 4,— „ zusammen 5,— Mk. oder nur 4,40 „ - „ 0,40 „ Es ist ferner unrichtig, dass bei unserem Verbände alle Mitglieder dio Zeitung halten müssen. Es steht vielmehr den Innungen und Vereinen frei, für ihre Mitglieder unser „Journal“ zu halten oder nicht; sie können bei uns Mitglieder sein, ohne dass sie die Zeitung halten müssen. Den Einzelmitgliedern wird unser Organ für den Beitrag geliefert.“ Zu unserer Genugtuung wird auch der von uns veröffentlichte Vertragsentwurf von der „Deutschen Uhrmacherzeitung“ gebracht und von der Redaktion *) als in jedem Satze „gerecht“ hingestellt. Auch hier können wir es uns ersparen, darauf einzugehen. Nur ein Beispiel der hier gemeinten „Gerechtigkeit“ sei hervor gehoben: Im § 1 soll sich der Zentralverband verpflichten, den Beitrag für die Bundesmitglieder zurückzuzahlen, wenn diese es wünschen. Trotzdem also niemand Beiträge zum Zentralverband zu zahlen braucht, wenn sie ihm unerschwinglich erscheinen, soll sich der Zentfalverband in § 2 verpflichten, seine Beiträge nicht zu erhöhen! Das Recht, darüber zu beschliessen, müsste denn doch wohl den Mitgliedern allein zustehen! Unsere vorgeschlagene Vergütung von 50 Pf. für jedes Mitglied an den zugehörigen Unterverband wird als dasselbe be zeichnet wie die Provision der „Deutschen Uhrmacherzeitung“ an die Innungen. Das heisst doch, den Tatsachen Gewalt antun. Wenn von uns einheitliche Beiträge vorgeschlagen werden, die sich eben aus dem Verbandsbeitrag und dem Unterverbandsbeitrag zusammensetzen und nur von einer Zentralgeschäftsstelle ein gezogen werden, so ist das doch etwas anderes, als wenn die Innungen interessiert werden, für ein privates Verlagsunternehmen zu arbeiten, indem ihnen 25 Proz. Provision versprochen werden. Unsere Forderung geht eben dahin: Ein Fachverband muss un abhängig sein, er darf seine Mittel nicht ausschliesslich einer Zeitung verdanken. Hier ist ein „unwürdiger Zustand“: Der 1) Wir nehmen an, dass die ganze Darstellung von der Redaktion aus geht, da sie mit keinem Namen gedeckt wird. Bund will als Organisation gelten, trotzdem er nicht von seinen Mitgliedern erhalten wird, sondern von einer Aktiengesellschaft, die Dividendenpolitik treiben muss. Unsere Behauptung, unser „Journal“ gelangt nur in die Hände von Fachleuten, ist nach wie vor richtig. Ob in den Uhrmacherzwangsinnungen Maurer Mitglieder sind, muss zunächst bewiesen werden. Es ist aber ein grösser Unterschied, ob jeder Hausierer bei der Post die „Deutsche Uhrmacherzeitung“ für den billigsten Preis bestellen kann oder ob er pro Jahr 100 Mk. zahlen muss, wie es beim „Journal“ der Fall ist. Neue Rechtsauskunftstelle in Breslau. Auf Wunsch der Breslauer Kollegen, und um den ganzen schlesischen Mitgliedern unseres Zentralverbandes zu schnellen Auskünften in Rechtsfragen zu verhelfen, haben wir bei Herrn Rechtsanwalt Franz Löwi- sohn, Breslau, Schuhbrücke 7, eine Rechtsauskunftstelle (die vierte) errichtet. Wir bitten also die werten Kollegen des Ostens, erforderlichenfalls sich direkt an den oben genannten Herrn unter Berufung auf uns zu wenden. Herr Rechtsanwalt Löwisohn, der uns von der Breslauer Innung empfohlen wurde, ist Syndikus des dortigen Detaillisten-Verbandes und mit allen in Betracht kommenden Fragen sehr vertraut. Unsere Drucksachen. Es ist nötig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Zentralverband auch allerlei Drucksachen, als da sind: Diplome, Gehilfenzeugnisse, Lehrbriefe, Garantiescheine, Einwickelpapier, Tabellen aller Art, Broschüren über die wichtigsten Innungs- und Vereinsfragen, stets auf Lager hält und zum grössten Teil kostenfrei abgibt, .Da unsere Gegner immer den Glauben verbreiten, als täte der Zentralverband nichts und als hätte er nichts, halten wir es für unsere Pflicht, unsere werten Mitglieder daran zu erinnern, dass wir die ersten waren, welche Drucksachen vorerwähnter Art entworfen und ausgeführt haben. Die veralteten Muster sind längst durch neue, moderne Entwürfe ergänzt, und machen wir ausserdem auf die zahlreichen Sonderdrucke aufmerksam, welche von den verschiedensten Aufsätzen zu haben sind. Der zuletzt herausgekommene Sonderdruck: „Die Organisation des Handwerks unter besonderer Berücksichtigung der Zwangsinnung“, von Herrn Dr. Meusch, Generalsekretär des Deutschen Handwerkskammer tages, Hannover (Vortrag gehalten auf dem Verbandstag des Zentralverbandes in Eisenach 1912), ist so lehrreich und umfassend, dass wir diesen für die Innungen ganz besonders zur Anschaffung empfehlen, damit den Innungsgegnern gleich beim ersten Male eine richtige Antwort gegeben werden kann. Zum mindesten sollten alle Vorsitzenden bezw. Vorstandsmitglieder diesen Sonder druck studieren. Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes. Zahlreiche An meldungen lassen erkennen, dass der so gesunde Gedanke, welcher zur Gründung obiger Kasse führte, in immer weitere Kreise Ein gang findet. Wir bitten also nach wie vor, vor Ablauf der bestehenden Versicherung und falls nicht sichere Aussicht ist, dass diese erneuert wird, sich bei unserer Geschäftsstelle zu erkundigen, worauf dann sofort die entsprechenden Formulare übersandt werden. Der so geringe Beitrag macht es jedem Kollegen mög lich, der Hilfskasse beizutreten. Kollege! Warten Sie nicht, bis Ihnen Ihre Versicherung kündigt! Treten Sie lieber vorher unserer Einbruchshilfskasse bei, damit Sie nicht ein ganzes Jahr ungedeckt bleiben und dann den Schaden allein tragen müssen.
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