Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 68. Dresden, den 25. Juli 1843. Acht und sechzigste öffentliche Sitzung am 14. Juli 1843. Inhalt: Bemerkung zum Protokoll. — Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigung. — Fortsetzung und Schluß der Be- rathung des Ausgabebudjets für dieJahre 1843 bis 1845 (6. Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts, Postt. 67 — 71. — L. Penstvnsetat. — Schlußabstimmung). — Die Sitzung beginnt vor ^11 Uhr mit Verlesung des über die gestrige Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Se- cretair v. Biedermann in Anwesenheit der Herren Staats minister v. Zeschau und v. Wietersheim und des königl. Commissars V. Hübel, sowie in Gegenwart von ä5 Kammer- Mitgliedern. v. Crusius: Es beruht vielleicht nur auf einem Verspre chen, daß hier in der 64- Position die transitorische Bewilligung auf 1,195 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. angegeben ist; es muß wohl heißen: 1,795 Khlr. Secretair v. Biedermann: Ich habe allerdings 1,795 geschrieben. v. Crusius: Dann ist es richtig. Eine zweite Bemer kung wollte ich mir erlauben zu Vermeidung eines möglichen Mißverständnisses bei dem Anträge, daß künftig die volle Ein nahme des bei dem Cultusministerio verwalteten Universitäts fonds in Rechnung gebracht werde, daß bei dem Worte: „Uni versitätsfonds" hinzugefügt würde: „ bei dem Cultusministerio verwalteten." Es würde doch sonst zu Mißverständnissen Ver anlassung gegeben werden können. EH ist bei Position 65 am Schlüsse. Secretair v. Biedermann: Ich werde dann setzen: „die bei dem Cultusministerio verwalteten Universitätsfonds." Präsident v. Gersdorf: Hat Jemand noch irgend Etwas zu bemerken? — Da das nicht der Fall zu sein scheint, so ersuche ich die Heiren Bürgermeister Schill und Hübler, das Proto koll mit zu vollziehen. Auf der Registrande ist eingegangen: 1. (Nr. 460.) Bericht der dritten Deputation über mehre Petitionen um Aufhebung der kleinern Bannrechte. ° Präsident v. Gersdorf: Er ist schon dem Druck überge ben und wird vielleicht heute noch vertheilt werden. I. 69. 2. (Nr. 461.) Petition der Gemeinde zu Beierfeld durch deren Vorstand Ernst . Friedrich um Verwendung bei der hohen Staatsregierung,,daß bei Einführung des neuen Grundsteuer systems der seit 1708 genossene halbe Landsteuererlaß ihr auch fernerhin bewilligt werden möge. Vicepräsident v. Carlo witz: Diese Petition ist an mich gelangt mit der Bitte, sie zu bevorworten. Die Wahrheit der faktischen Verhältnisse vorausgesetzt, würde ich auch nach davon genommener Einsicht nicht im Entferntesten,Bedenken tragen, ihr meine Bevorwortung zu Th eil werden zu lassen, wenn an ders sie derselben schon jetzt bedürftig wäre. Die Petition ge hört aber, wie Sie schon aus dem Vortrage der Registrande ent nommen haben werden, dem Berichte über den Gesetzentwurf, die Einführung des neuen Grundsteuersystemes betreffend, wel cher nächstens in der Kammer berathen werden wird, an. Ich beschränke mich daher für jetzt nur auf den Antrag, daß es der hohen Kammer gefällig sein möge, diese Petition der vereinigten ersten und zweiten Deputation zu überweisen, und setze voraus, daß es dem Herrn Referenten Bürgermeister Schill gefällig sein werde, darüber mündlichen Vortrag zugleich mit jenem Berichte zu er statten. Dann wird cs an der Zeit sein, meine Meinung dar über auszusprechen. Jetzt wiederhole ich blos, daß ich, soweit ich die Sache übersehen kann, allerdings den Wunsch der Peten ten für sehr beachtenswerth halten muß. Staatsminister v. Zeschau: Ich bitte, daß es dem Herrn Präsidenten gefällig sein möge, eine Abschrift davon an das Fi nanzministerium gelangen zu lassen. Präsident v. Gersdorf: Das Letztere wird sofort ge schehen. Es wird vielleicht noch während dieser Session der Fall sein, und die Abschrift an das hohe Finanzministerium ab gegeben werden. Was die Sache selbst betrifft, so ist hier von einer Bitte die Rede, welche von außen kommt; doch habe ich sie, aus den vom Herrn Viceprastdenten jetzt angeführten Gründen, vorläufig an den Herrn Referenten, Bürgermeister Schill, ab gegeben, um sich von dem Inhalte sofort in Kenntniß setzen zu können. Doch habe ich -er Kammer zu überlassen, was zu thun sei, ob die Petition, als von außen kommend, auszulegen, oder, da dieselbe mit zu dem Berichte über das allerhöchste Decret, die Einführung des neuen Grundsteuersystemes betreffend, gehört, an die vereinigte Deputation abzugebcn. Ich meine, das Letz tere würde das Angemessenere sein, und da von einem Kammer- mitgliede darauf angetragen worden ist, so glaube ich, sie sei an die vereinigte erste und zweite Deputation abzugeben. 1