Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht für Klasse 83-Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- ArtikelCentral-Verband 177
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 178
- ArtikelDie Formulare der Handwerks- und Gewerbekammern für Lehrverträge 178
- ArtikelEin badisches Landesgewerbeamt 179
- ArtikelPreiskonventionen 180
- ArtikelDie sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung 182
- ArtikelDas Schaufenster 182
- ArtikelVorsicht gegenüber einem Angebot zu Schleuderpreisen 183
- ArtikelDer Kalkulagraph 184
- ArtikelVersteckte Fehler am Cylindergang 186
- ArtikelJuristischer Briefkasten 186
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 187
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 188
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 190
- ArtikelArbeitsmarkt -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 12. Allgemeines Journal der Uhnnacherkunst. 187 dass er auf die Angehörigen eine ungerechtfertigte Pression habe ausüben wollen. Anders aber liegt die Sache dann, wenn sieh jemand gewisse Vorteile, auf die er au und für sich gar keinen Anspruch hat, zusichern lässt, um von einer Strafanzeige Abstand zu nehmen. — Hierher würde z. B. folgender Fall zu rechnen sein: In Gegenwart des A. lässt sich B. eine Majestätsbeleidigung oder eine Gotteslästerung zu schulden kommen, oder er begeht an einer dritten Person eine unzüchtige Handlung. A. mag über solche Vorgänge im höchsten Grade empört sein, und es mag sein gutes Recht sein, von dem Geschehenen der Staatsanwalt schaft oder der Polizei Anzeige zu machen, aber einen Vermögens- naehteil hat er jedenfalls durch das Verhalten des B. nicht er litten. Würde er daher an dieseu letzteren oder an einen seiner Verwandten mit der Erklärung herantreten, er wolle von der Erstattung einer Strafanzeige Abstand nohmen, falls man ihm den Betrag von 100 Mk. auszablo, so würde dies Anerbieten unter allen Umständen den guten Sitten zuwiderlaufen. Es besteht regelmässig keine Verpflichtung zum Denunzieren, ja es gibt nicht wenig Leute, die eine Denunziation als eine unwürdige Handlung bezeichnen, aber unstreitig handelt derjenige unehren haft, der sieh sein Schweigen in solchen Dingen abkaufen lässt. In diesem Sinne hat sich neuerdings z. B. auch das Oberlandos- gericht zu Braunschweig, und zwar in einem Erkenntnisse vom 3. Februar 1905, ausgesprochen. G. 0. in C. Wenn der Prinzipal einen Angestellten in seine häusliche Gemeinschaft aufgenommen hat, d. h. wenn er ihm als Gegenleistung, sei es neben barem Gelde, sei es ausschliess lich Wohnung und Beköstigung, also freie Station gewährt, so muss er in Krankheitsfällen auch für die ärztliche Behand lung dieses seines Angestellten Sorgo tragen. Es steht ihm dabei frei die Wahl, ob er dieser seiner Verpflichtung im eignen Hauso genügen, oder ob er den Kranken in einer geeigneten Anstalt, also in einem Hospital, unterbringen will. Der An gestellte muss sich, wofür sich sein Prinzipal entscheidet, in solchen Fällen unbedingt fügen. Dann natürlich, wenn sich eine sachgemässe ärztliche Behandlung und eine entsprechende Ver pflegung im Hause des Prinzipals nicht bewerkstelligen lässt, fällt auch jedes Wahlrecht für den Arbeitgeber fort; er muss, sei es auch mit vermehrten Geldaufwendungen, den Patienten in einem Krankonhause uuterbringen. Nach der Auffassung der mass gebenden Gerichte kommt es für diese so weitgehende und schwer wiegende Fürsorgepflicht des Prinzipals nicht darauf an, wann die Krankheit in Wirklichkeit entstanden ist, sondern einzig und allein auf den Zeitpunkt, zu welchem sie zum Ausbruche kam. Mag daher auch der Angestellte die Keime zu seiner Erkrankung schon beim Eintritt in seinen Dienst in sich getragen haben, so leiden darunter seine Ansprüche, nachdem die Krankheit in die Erscheinung getreten ist, nicht das mindeste. Eine Ausnahme hiervon würde man nur für den Fall gelten lassen können, dass er beim Beginn des Dienstverhältnisses gewusst, er sei krank, und dies dem Prinzipal verheimlicht hat. Dr. B. Patentbericht für Klasse 83 — Uhren. Mitgeteilt von Prof. F. Ant. Hubbuch, Patentanwalt, Strassburg i. E., Rosheimer Strasse 16. Mouat April 1905. a) Patent-Anmeldungen. 83a. St. 9093. Aufziehvorriehtung für Taschenuhren mit einer Aufziehkette. Bernhard Stiel, Krakau. 83a. W. 23230. ühr mit Kuckuck-, Wachtel- und Trompetenruf. Theodor Weisser, Heidelberg, Bergstr. 38. 83a. St. 8797. Durch ein Uhrwerk geschaltetes Glühlampen-Wechselbild zur Zeitangabe. Hans Strzelewicz, Pankow bei Berlin, und Paul Sommerfeld. Berlin, Ziuzendorfstr. 4. 83b. P. 14958. Elektrische Uhr mit Antrieb des Pendels durch Biegung der Aufhäiugefeder. Otto Passarge, Laudsberg iu Ostpreussen. 83b. S. 19G48. Stromschlussvorrichtung (Kippschalter) mit in einer Röhre laufender Kugel für Gewichtstriebwerke mit elektrischem Aufzuge. Jeau Baptiste Julien Sallin, Paris. 83b. K. 27841. Uhr mit Zeitregelung durch den Lauf einer Kugel. Friedrich Kloppmann, Wilhelmshaven. 83 b. Sch. 22730. Stromschlussvorriehtung für elektrische Uhren zum Hervor- bringeu von Stromstösseu wechselnder Richtung. Ferdinand S ehneider, Fulda. b) Patent-Erteilungen. 83a. 160407. Rückerplättchen für Uhren. Eduard Glauser, Le Loele, Schweiz. 83a. 160525. Schaltwerk für Kalenderuhren. Pirmin Seil er, Rüti, Schweiz. 83a. 160551. Schlossrad-Schlagwerk mit Halbschlag. Franz Anton Pohl mann, Sehönlinde b. Rumburg, Böhmen. 83b. 160581. Rechenschlagwerk. Bernhard Gustafson, Stockholm, und Ragnar Carlstedt, Riillsa, Schweden. c) Gebrauchsmuster. 83a. 246861. Weckeruhrrückwand mit vou derselbeu getragenen, beweglich au ihr befestigten, federnd angedriiekten Verschlussscheiben für die Oeffnungen. Uhrenfabrik Mühlheim Müller V Co, Mühlheim a. D. 83a. 246 899. Vierteiliger Steinfassungs - Schliesser, mittels Schraubenmutter verstellbar. Karl Wilhelm Zipperer, Müucheu-Thalkircheu, Albert Schmidtstr. 5. 83c. 246771. Verstellbarer Zeigeramboss mit Werkhalter für Taschenuhren. Paul Deumliug, Spandau, Falkenhager Strasse 55. 83a. 246093. Uhrwerk mit durch ein Gosperr augetriebener Zeigerwelle. American Eleetrical Novelty & Mfg. Co., G. m. b. H., Berlin. S3a. 247 094. Elektrisch beleuchtete Uhr mit tragbarer Batterie und hinter dem Zifferblatt angeordneter Glühlampe. American Eleetrical Novelty & Mfg. Co., G. m. b. H., Berlin. 83a. 247095. Elektrisch beleuchtete Uhr mit tragbarer Batterie und hinter dem Zifferblatt angeorduetem Hohlraum zur Aufnahme der Lampe. Americau Eleetrical Novelty & Mfg. Co., G. m. b. H., Berlin. 83a. 247097. Pendelnd gelagertes Uhrwerk, dessen Schwingungen durch den Weiser eingeleitet werden. Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen, Württemberg. 83a. 247 101. Uhrgestell, das durch flache Pfeiler zusammengehalten wird. Joseph Burger Söhne, Schonaeh iu Baden. 83 a. 247102. Abnehmbare Pendelschutzkuppe mit auswechselbarer Glas scheibe für Freischwinger. Karl Richard Teubert, Schedewitz i. S. 83a. 247116. Kleine Wanduhr mit Wachtelruf, der bei einmaliger Um drehung des Hebniigelrades nachgeahmt wird. Fritz Härtel, Freiburg i. Br., Colombistr. 29. 83a. 247 117. Befestigungsart von grösseren Uhrwerken in tasohenuhrförmigen Gehäusen durch Blechlappen, die um die Blindplatine gebogen werden. Jahresuhrenfabrik G. m. b. H., Triberg, Schwarzwald. 83a. 247444. Joekeleschlagwerk. bei welchem Geh- und Schlagwerk inner halb derselben Platinen nebeneinander und das vom Bodeurad angetriobene Minuten- und Stundeurad auf besonderem Zapfen angeordnet sind. Theodor Weisser, Heidelberg, Bergstr. 38. 83a. 247650. Kuckuckwerk mit Halbstundenruf, Schlagwerk mit beweglichem Vogel, in nur zwei Platten gelagert. Martin Köhler, Schwenningen, Schwarzwald. 83a. 257 682. Selbsttätige Abstellerauslösuug au Wockcruhrou, die durch das Weekersehneckenrad bewirkt wird. Jahresuhrenfabrik, G. m. b. H., Triberg, Sehwarzwald. 83a. 247748. Kuckuekuhr mit einem für die Haudauslösung ausgebildeton Balgmitnehmer. Ferdinand Pfundstein, Schouach, Schwarzwald. 83a. 247890. Kontroll-Uhrtasche mit an der Nahtstelle angeleukteu Trag riemen. Eduard Rail, Eningen. 83a, 247957. Sekuudenuhr für ärztliche Zwecke mit grossem mittleren Sekundenzeiger und gedrittelten Zifferblattmiuuteu M. Lehmann, Wiesbaden, Neugasse 40. 83a. 247 969. Rostpendel, bei dem sämtliche Quer- und Distauzstäbe aus gestanztem Metallblech bestehon. Hermann Bratikmann, Villingen i. B. 83a. 248066. Luftdichtes Uhrgehäuse mit Durchbohrungen der Sehauschoibo zum Durchstecken des Uhrschlüssels. Isaao Perlmann, Hamburg, Neueburg 25. 83a. 248067. Uhraufzugswelle, bei welcher die Feder leicht auswechselbar ist. Moritz Lange, Nürnberg, Mittlere Bleiweiss-Str. 28. 83c. 247924. Spiralfeder-Haltebaud, dessen beide Enden mit dem Ausseu- ende der Feder verbunden sind. Theodor Nitschke, Berlin, Dresdener Strasse 99. 83c. 248 068. Zeiger-Nietamboss mit durch Feder verstellbarer Hülse. Kooh & Co.. Elberfeld. 83c. 248387. Auf der Geradbohrmasehine zu benutzende Scharnierstift - Aussehlagmasehiiie mit senkrecht durchbohrtem, in eine Scharnierzwingo übergehendem Kopf eingesetzter Rundplatte mit Durchsehlagslöeheru am Rande. Arnold Bürger, Buxtehude, und Ernst Kreissig, Glashütte i. S. d) Verlängerung der Schutzfrist. Die Verlängerungsgebühr von 60 Mb. ist für die nachstehend aufgeführten Gebrauchsmuster gezahlt worden. 83a, 176257. Turmglockeu-Wecker u. s. w. Victoria Clock Company A. Maier, St. Georgen. Sehwarzwald. 83a. 173792. Pendelgehäuse u. s. w. Regulateur-Gehäuse-Fabrik „Victoria“, G. m. b. H., Freiburg i. Schl.
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