1 Vorlage». Nr. s. Vorlage, den Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit des Vormundschafts gerichts für Volljährigkeitserklärungen betreffend. Eingegangen am 3. Januar 1921. Nr. 3099 a I. Dresden, den 31. Dezember 1920. An den Herrn Landtagspräsidenten. Dem Herrn Landtagspräsidenten überreiche ich im Namen des Gesamtministeriums ergebens^ den Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Volljährigkeitserklärungen mit der Bitte, ihn dem Landtage zur Entschließung vorzulegen. Der Ministerpräsident. Buck. * Gesetz über die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Volljährigkeitserklärungen; vom Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Einziger Paragraph. Der § 14 des Gesetzes zur Ausführung einiger mit dem Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammenhängender Reichsgesetze vom 15. Juni 1900 (GVBl. S. 272) wird mit Wirkung vom ab aufgehoben. Dresden, den Gesamtnünisterium. LLnütas 1821. tüeitase 211 dell Verkandlun^SO des LLeksiseken I^andtaxs.) 1