4N. V o r l a g c über den Entwurf einer Verordnung, eine weitere Erhöhung der Sätze in der durch Verordnung vom 19. März 1900 (GVBl. S. 231) bekannt gegebenen Gebührenordnung für Arzte, Chemiker, Pharmazeuten und Hebammen bei gerichtlich-medizinischen und medizinalpolizeilichen Verrichtungen betreffend. Eingegangen am 6. Mai 1921. Nr. 689 a I. Dresden, den 3. Mai 1921. An den Herrn Landtagspräsidenten. 4^em Herrn Landtagspräsidenten überreiche ich ini Namen des Gesamtministeriums ergebenst den Entwurf einer Verordnung, eine weitere Erhöhung der Sätze in der durch Verordnung vom 19. März 1900 (GVBl. S. 231) bekanntgegebenen Gebühren ordnung für Arzte, Chemiker, Pharmazeuten und Hebammen bei gerichtlich-medizinischen und medizinalpolizeilichen Verrichtungen betreffend, mit der Bitte, sie dem Landtage zur Entschließung wegen der Zustimmung vorzulegen. Für eine möglichst baldige Erledigung der Vorlage wäre ich dankbar. Der Ministerpräsident. Buck. Berordnullä, eine weitere Erhöhung der Sätze in der durch Verordnung vom 19. März 1900 (GVBl. S. 231) bekanntgegebenen Gebührenordnung für Ärzte, Chemiker, Pharmazeuten und Hebammen bei gerichtlich-medizinischen und medizinal polizeilichen Verrichtungen betreffend; vom 1921. Die Sätze für Schreiblöhne in Ziffer 3a sowie die Sätze in Ziffer 6 bis 57 der Gebührenordnung für Arzte, Chemiker, Pharmazeuten und Hebammen bei gerichtlich medizinischen und medizinalpolizeilichen Verrichtungen vom 19. März 1900 (GVBl. LancktsA 1821. 1