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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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4. Sitzung. Montag, den 3. März 1919. tAbgeordneter Linke.) nur Stunden ausgesetzt wird, sondern tagelang, unter, Umständen auch wochenlang ausgesetzt wird. Da ist nun der Streit entstanden, ob es in solchen Fällen auch eine Karenzzeit gibt. Ich will einmal sagen, der eine Unter nehmer würde 6 Tage in einer Woche aussetzen, würde gar nicht arbeiten, der andere würde aber die Arbeitszeit so verteilen, daß er sagt: 3 Tage in der einen Woche wird nicht gearbeitet, die letzten 3 Tage, und 3 Tage in der nächsten Woche wird nicht gearbeitet, die ersten 3 Tage; da würde die Arbeiterschaft selbstverständlich sofort die Unterstützung in Anspruch nehmen können. Aber wenn die ganze Woche nicht gearbeitet wird, dann kommen einzelne Behörden und sagen: Ja, dann müßt ihr selbstverständlich 6 Tage warten, denn 6 Tage ist Karenzzeit, und infolgedessen könnt ihr keine Unter stützung bekommen. Es wäre deshalb notwendig, daß von seiten der Regierung hier Anweisungen an die Gemeinden ergingen, in welcher Weise sie sich in solchen Fällen zu verhalten haben. Meine Damen und Herren! In dem Gesetz ist auch weiter gesagt, und zwar in 8 7: „Personen, deren früherer Ernährer arbeitsfähig zurückkehrt, erhalten keine Unter stützung". Nun kommt es selbstverständlich vor, daß Frauen, die auch früher schon fortgesetzt auf Arbeit an gewiesen waren, die Unterstützung entzogen wird. Die D) Gemeinden berufen sich auf das Gesetz und sagen: Weil der Mann erwerbsfähig zurückgekehrt ist, habt ihr keine Unterstützung mehr zu bekommen. Es wäre jedenfalls angebracht, daß hier ein gewisser Satz festgelegt würde, was der Mann verdienen muß, wenn eine Unterstützung gezahlt wird oder wenn keine Unterstützung gezahlt wird. Das scheint aber aus dem Gesetze nicht hervorzugehen, und infolgedessen wäre es jedenfalls notwendig, daß man hier bei der Reichsregierung vorstellig würde oder, wenn es unsere Regierung selbst machen kann, von ihrer Seite Anweisung gegeben würde, bei welchem Satze eine Unter stützung einzutreten hat. Dieselben Vorkommnisse finden wir ja auch bei Familienangehörigen. Auch da wird von den einzelnen Gemeinden sehr willkürlich verfahren, ob wohl eine Bestimmung in dem Gesetze vorhanden ist, wo gesagt wird: Wenn nicht das Vierfache des Unterstützungs satzes erreicht wird, dann ist die Bedürftigkeitsfrage unter allen Umständen anzuerkennen. Ich hätte aber auch noch einen anderen Wunsch. Unsere ganzen Fürsorgeausschüsse sind ja eigentlich ge wählt worden zu einer Zeit, wo sich die Stadträte und Gemeindevertretungen hauptsächlich noch zusammensetzten aus bürgerlichen Elementen. Da ist es nun in vielen ländlichen Gemeinden vorgekommen, daß man die Organi sation von diesen Fürsorgeausschüssen vollständig anS geschaltet hat; dem Einspruch von seiten der gewerkschaft- (G lichen Organisationen hat man entweder keine Beachtung geschenkt oder nur in so geringfügigem Maße, daß sic einen Einfluß in diesen Fürsorgeausschüssen überhaupt nicht haben können. Es wäre deshalb jedenfalls an gebracht, daß diese Fürsorgeausschüsse, nachdem wir unsere Gemeindeparlamente doch etwas reformiert haben, von neuem gewählt würden, damit sie wenigstens ein anderes Gepräge erhielten. Denn das eine steht wohl fest: Im großen und ganzen sind in den ländlichen Gemeinden in den Fürsorgeausschüssen diejenigen Vertreter zu finden, die in bezug auf die soziale Fürsorge noch ziemlich rück ständig sind; und ich meine, nachdem die Parlamente sich in den Gemeinden so verschoben haben, ist es jedenfalls angebracht, daß auch diesem Wunsche Rechnung getragen würde, damit wir in Zukunft doch eine andere Zusammen setzung dieser Fürsorgeausschüsse erhalten. Es ist ja von dem Minister uns zugesagt worden, daß in Zukunft wieder mehr Staatsarbeiten ausgeführt werden sollen, damit die Arbeitslosigkeit möglichst be seitigt wird. Es wäre da von seiten der Regierung auch noch darauf hinzuwirken, daß auch die Gemeinden mehr als bisher sich mit dieser Frage befassen müßten. Die Gemeinden scheuen da zu einem großen Teile davor zurück, weil die Kosten, die für derartige Notstands arbeiten ausgegeben werden müssen, zu hoch sind. Aber wenn die Gemeinden auf der anderen Seite für Erwerbs losenunterstützung doch immerhin auch eine ansehnliche Summe aufbringen müfsen, so ist es jedenfalls besser, wenn für diese Summe eine Arbeit geleistet wird; denn werden solche Summen lediglich als Erwerbslosenunter stützung ausgegeben, dann werden doch auch keine positiven Werte dafür geschaffen, und das ist doch noch mehr zum Nachteil für die Gemeinden, als wenn sie dafür Notstands arbeiten verrichten lassen. Ich hoffe, daß die Anregungen, die ich hier gegeben habe, von seiten der Regierung beachtet werden. Im übrigen aber möchte ich noch sagen: Es wird heute so viel von seiten unserer Gegner daraus hingewiesen, daß in der Landwirtschaft und auch in den Dienststellungen der besseren Gesellschaften noch viele offene Stellen vorhanden seien und daß dort die Arbeiter unterzubringen wären. Meine Herren! Sorgen Sie dafür, daß dort menschen würdige Zustände geschaffen werden, und ich bin der festen Überzeugung, daß ein großer Teil der Arbeiter gern und willig die Arbeit verrichten wird. Aber ich habe gestern erst Gelegenheit gehabt, einen Artikel zu lesen, der in den „Dresdner Neuesten Nachrichten" stand, der allerdings weniger verlockend für die Dienst boten sein wird. ES handelt sich da um einen Fall, wo
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