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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schäfer. Abgeordneter Schäfer: Der Volksbeaustragte Heldt hat erklärt, daß die Regierung schnell handeln müßte und daß die diesbezüglichen Gesetzentwürfe er schienen sind, weil die Arbeitslosenfürsvrge Mängel auf zuweisen hat. Ich bin nicht der Meinung, daß die Zeit für die Regierung so kurz gewesen wäre, daß solche Ge setze erscheinen konnten, wie es in dem Gesetze vom 18. Januar zum Ausdruck kommt, insbesondere da es eine Verbesserung der Arbeitslosensürsorge darstellen sollte. Meine Partei hat schon wiederholt in aller Öffentlich keit und Schärfe gegen dieses Gesetz vom 15. Januar d. I. Stellung genommen und Stellung nehmen müssen, namentlich gegen das Gesetz, von dem man sagen kann: es ist ein Zwangsarbeitsgesetz. Da wird ausgesprochen, daß allen denen die Unterstützung zu entziehen ist, die eine nachgewiesene Stelle ablehnen oder in die ihnen nachgewiesene Arbeitsstätte einzutreten sich weigern. Ich meine, es muß der schärfste Protest nicht nur von uns, sondern von allen denjenigen, die sich als Vertreter der Arbeiterschaft auSgeben, gegen diesen Absatz in dem Gesetz zum Ausdruck kommen. In diesem Gesetz wird ausge sprochen, daß der Arbeiter kein Recht hat, darüber zu befinden, ob er die Stelle annehmen will oder nicht, M ganz unbekümmert, ob die Gesundheit des Arbeiters, ob seine Körperkonstitution es zuläßt, (Zuruf: Das steht darin!) ob der Arbeiter dazu befähigt ist. Wir können den Be weis dafür erbringen, daß nicht nur in der Stadt Leipzig, sondern auch in anderen Gemeinden, ganz unbekümmert darum, ob sich der Arbeiter für die Arbeit geeignet hat oder nicht, ihm die Unterstützung kurzerhand entzogen worden ist, (Sehr richtig! bei den Unabhängigen.) selbstverständlich unter Hinweis auf dieses Gesetz vom 15. Januar. Es kommt weiter in Frage, daß wir schärfsten Protest erheben müssen gegen die gesetzliche Bestimmung, wonach einem Arbeiter oder einer Arbeiterin nur auf die Tauer von vier Wochen die Unterstützung an dem jeweiligen Aufenthaltsort bezahlt werden darf. Das ist eine Be stimmung, die derart schädlich aus die erwerbslosen Arbeiter und Arbeiterinnen einwirkr, daß wir glauben verlangen zu dürfen, daß auch die sächsische Regierung mit Nach druck bei der Rcichsregierung dahin vorstellig wird, daß dieser Absatz gestrichen werden muß. Ich will nur folgen den Fall zur Sprache bringen. ES handelt sich um einen (1. Abonnement.) bei Ausbruch der Krieges 15 Jahre alten Arbeiter. Der Arbeiter war früher bei seinen Großeltern erzogen worden, er kam nach Leipzig in die Lehre, wurde aus Grund dessen, daß er dann das 18 Lebensjahr vollendet halte, in Leipzig zum Mili'ärdieust eingezogen. Jetzt vom M litär entlassen, wird ihm die Erwerbslosenunterstützung, nachdem die vier Wochen überschritten worden sind, entzogen mit der Be gründung, daß er die Erwerbslosenfürsorge an dem Ort in Anspruch nehmen soll, wo er sich früher aufgehalten hat, in dem Ort, wo seine Großeltern wohnten. Die Großeltern sind unterdessen gestorben — es ist ein un eheliches Kind — und die Gemeinde weigert sich auf Grund dessen, daß der Mann in Leipzig gelernt hat, diese Unter stützung weiter zu zahlen. Der Mensch ist vollkommen mittel los und tatsächlich auf die Armenunterstützung angewiesen, ein Mensch, der genau so gut wie jeder andere seine Pflicht dem sogenannten Vaterlande gegenüber getan hat. Tas ist nicht ein einzelner Fall, wir könnten eine ganze Reihe von Fällen ansühren. Bei einem weiteren Beispiel handelt es sich um einen Soldaten aus Leipzig; der ist heimatberechtigt in Köln a.RH., er wird in Leipzig vom Miliiär entlassen, es gelingt ihm, in Leipzig Arbeit zu erhalten, die ist aber nur von kurzer Dauer, er kommt zur Entlassung, und die Folge ist, daß auf Grund der gesetzlichen Bestimmung die Ctadt- gemeinde Leipzig erklärt, nachdem die vierwöchige Dauer W abgelaufen ist: du kannst auf Grund der gesetzlichen Be stimmungen nichts mehr erhalten, wir müssen dich nach Köln, also in besetztes Gebiet, abschieben. Daran können wir gar nichts ändern, die Stadtgcmeinde weigert sich mit aller Entschiedenheit auf Grund der gesetzlichen Be stimmung. Nicht nur in Leipzig haben sich solche Fälle abgespielt, auch in anderen Gemeinden; (Zuruf bei den Unabhängigen.) es wird mir eben durch Zuruf bestätigt, daß sich auch im Vogtlande die Fälle häufen, die ähnlich gelegen sind. Ich meine, es ist Pflicht der Regierung, dahin zu wirken, daß man der Arbeiterschaft nach dieser Richtung mehr Rechnung trägt. Nun hat man weiter von selten der Regierung darauf hingcwiesen, daß die Regierung bestrebt ist, um die Ar beitslosigkeit und die Erwerbslosigkeit zu lindern, Not- standrarbeitcn in größerem Umfange vorzunehmen. Hier stellt sich heraus, was wir immer behauptet hatten, daß die Gesellschaft, die die Ursache zu diesem Kriege gegeben hat, die aber niemals mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß dieser Krieg eines Tages beendet sein wiid, nicht die geringsten Vorarbeiten getroffen hat, um Nolstands- arbeiten bei Kriegsende herbeiführen zu können, sonst 16
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