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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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II.. Sitzung. Donnerstag, den 13. März 1919. 413 IKultuSministcr Buck.) ä) Argumente des wendischen Nationalausschusses zurückzu weisen. Die Regierung hat die Gelegenheit gern wahrgenommen, bei einigen Sitzungen in Bautzen anwesend zu sein. Ich habe es für meine Pflicht erachtet, am 22. Februar an einer Versammlung, an der ungefähr SO bis 60 Herren aus den wendischen Gebieten, Lehrer, Gemeindevorstände, Arbeiter, Gutsbesitzer, Geistliche, teilnahmen — aus allen Berufen waren die Herren geladen —, teilzunehmen und dort die ganze Frage auszurollen und die Wünsche entgegen- znnehmen. Da haben die Herren erklärt, und die Lehrer waren die Wortführer in dieser Versammlung, daß auf schulischem Gebiete einiges zu erfüllen sei. Die Regierung hat zugesagt, in eine Prüfung der Angelegenheit einzu- treten. Der in dieser Besprechung vom 22. Februar ge wählte Arbeitsausschuß hat dann am 26. Februar in einer Versammlung in Purschwitz die Forderungen auf gestellt, die, in 16 Punkten formuliert, die Wünsche der Wenden in Kirchen- und Schulau gelegenheitcn betreffen. Die Regierung gibt dazu folgende Erklärung ab: Zu den Forderungen des Arbeitsausschusses der Wenden auf schulischem Gebiete hat das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts folgende Er klärung abzugeben: 1. Die auf Förderung der wendischen Sprache in ky der Volksschule gerichteten Wünsche sollen im Einvernehmen mit den Schulgemeinden in weit gehender Weise Berücksichtigung finden. So weit durch die im Wege der Ortsschulgesetz gebung zu treffenden Einrichtungen erhöhte Kostenaufwendungen verursacht werden, werden zu deren Bestreitung staatliche Mittel in Aus sicht gestellt. 2. Bei Neubesetzung der Bezirksschulinspektorstelleu in Bautzen und Kamenz sollen, soweit es irgend zu ermöglichen ist, der wendischen Sprache kun dige Bezirksschulinspektoren berusen werden. 9. Solange die Verordnung vom 2. Dezember 1918 über den Religionsunterricht in der Volksschule in Kraft besteht, wird die Einführung einer dritten Religionsstunde auf der Mittel- und Oberstufe der wendischen und gemischtwendischen Volksschule nachgelassen. 4. Den wendischen Schülern an den übrigen höheren Schulen Bautzens wird Gelegenheit zur Aus bildung in der wendischen Sprache am Staats gymnasium und an den Lehrerseminaren gegeben. 5. Bezüglich der Aufnahme in die Bautzner Lehrer- feminare soll wendischen Bewerbern möglichst entgegengekommen werden. Zu den einzelnen Forderungen wird das Ministerium in den nächsten Tagen, Sonnabend den 1S. III., mit dem Arbeitsausschüsse der Wenden in Bautzen weiter verhandeln. Das ist die Erklärung, meine Damen und Herren, (v) die ich Ihnen abzugeben habe. Sie ersehen daraus, daß die Wünsche, deren Erfüllung im Rahmen der Möglich keit liegt, im Rahmen der Möglichkeit auch insofern, als die Interessen der Kinder unserer wendischen Volks genossen nicht benachteiligt werden dadurch, daß viel leicht der deutsche Unterricht vermindert wird, erstellt werden. Die Regierung übernimmt dafür die Verant wortung, und zwar im Einvernehmen mit den Schul gemeinden. Ich habe die Auffassung, daß bei einer Rück sprache mit den Bezirksschulinspektoren oder den Lehrern und den Schulgemeinden die Wünsche, die jetzt angeblich so brennend sind, nicht so reichhaltig au das Kultus ministerium kommen werden. Doch das ist eine Frage, die die nächste Zukunft beantworten wird. Wir haben zugesagt, daß die Neubesetzung der Bezirks schulinspektorstellen unter Berücksichtigung der »orgebrachten Wünsche stattfinden wird. Wir müssen selbstverständlich in beiden Bezirken einen Bezirksschulinspektor haben, der als Pädagoge, als Schulmann einen Namen, eine Be deutung hat und der vor allen Dingen auch daran denkt, daß in seinem Gebiete auch deutsche Schulen und gemischt sprachige Schulen in großer Zahl vorhanden sind. Wenn dieser Herr die wendische Sprache beherrscht, wird er meiner Meinung nach auch den Wünschen gerecht werden, die aus diesen Kreisen unserer Volksgenossen an das Kultusministerium gestellt worden sind. Solange die Verordnung vom 2. Dezember besteht, d. h. solange in der Unterstufe der Schulen der Religions unterricht nicht mehr als 2 Stunden die Woche betragen darf, soll den wendischen Schulen nachgelassen werden, eine dritte Religionsstunde in wendischer Sprache an zugliederu. Ich persönlich hatte die Ausfassung, daß dieser wendische Unterricht auch meinetwegen in Geographie, in Geschichte, im Lesen oder in einer anderen Unterrichts stunde gegeben werden könnte. Wir haben aber hier den Forderungen dieses Teiles unserer Volksgenossen, der noch überwiegend religiös gesinnt ist, eine Konzession gemacht, und wir glauben, dazu im Rahmen der heute bestehenden Gesetze und Verordnungen berechtigt zu sein. Kommt ein Schulgesetz oder ein Ubergangsgesetz, in dem die Fragen anders geregelt werden, dann muß bei der Beratung dar aus Rücksicht genommen werden, und im Rahmen des neu Werdenden können dann die Wünsche der Wenden ge gebenenfalls -Berücksichtigung finden. Bezüglich der Möglichkeit, die wendische Sprache zu erlernen, habe ich bereits in meinen ersten Ausführungen gezeigt, daß auch hier das größtmögliche Entgegenkommen gewährt worden ist. Ich wünschte, daß nun auch eine große Anzahl von Schülern der höheren Unterrichtsanstalten
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