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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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21. Sitzung. Donnerstag, den 3. April 1919. «Vizepräsident vr. Dietel.) 2. Schlußberatung über den mündlichen Bericht des Gesetzgebungsausschusses, betreffend den Antrag des Abgeordneten Arzt und Genossen, wegen Neugestaltung der Kreis- und Bezirksverwal tungen und -Vertretungen auf demokratischer Grundlage. (Drucksache Nr. 56.) 3. Interpellation des Abgeordneten Bühring und Genossen wegen Entlastung der Gemeinden in der Erwerbslosenunterstützung. (Drucksache Nr. 61.) Wir treten in die Tagesordnung. 1. Allgemeine Vorberatung über den An trag des Abgeordneten Arzt und Genossen auf Abänderung der Ärzteordnung vom 13. August 1994. (Drucksache Nr. 41.) Zur Begründung des Antrages hat das Wort Herr Abgeordneter Fraßdorf. Abgeordneter FriitzdorfrMeineDamenundHerren! Der Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion lautet: Die Volkskammer wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, alsbald eine Gesetzes vorlage einzubringen, durch welche a) die Ärzteordnung vom 15. August 1904 da hin abgeändert wird, daß Hinfort kein im Freistaat Sachsen tätiger Arzt gezwungen ist, einem ärztlichen Bezirksverein anzugehören, b) die ärztliche Ehrengerichtsbarkeit, sowie die Ehrengerichtsordnung den neuzeitlichen Ver hältnissen angepaßt werden. Der Antrag läßt seinen Zweck klar erkennen: es soll der Zwang zur Mitgliedschaft bei den ärztlichen Bezirks vereinen aufgehoben werden und eine gründliche Reform der Ehrengerichtsbarkeit erfolgen. Was veranlaßt uns zu diesem Antrag? Eigentlich könnte ich mir die Be gründung des Antrages sehr leicht machen: eine Zwangs organisation für einen Beruf kann es in dieser Zeit nicht mehr geben. Eine Berufsorganisation auf Zwang steht im Widerspruch zu einer demokratischen Verfassung, die wir uns, wenn auch durch ein Notgesetz, nun gegeben haben. Im Freistaat Sachsen soll und darf ein solcher Zwang Hinfort unseres Erachtens nicht mehr bestehen. Wir haben außer diesen ärztlichen Zwangs organisationen im ganzen Deutschen Reiche nichts ähn. liches. Im übrigen Deutschen Reiche gibt es natürlich auch Vereinigungen der Ärzte, aber ein Zwang, ihnen beizutreten, besteht nirgends. Nur im Königreich Sachsen hat man es für notwendig gehalten, angeblich im Inter esse der Ärzte, eine solche Zwangsorganisation zu schaffen. Wir haben auf Grund der Reichsgewerbeord nung freilich noch Zwangsinnungen, und wenn wir in 773 unserem engeren Vaterlande darüber zu befinden hätten, (0) so würde ich sogleich auch dafür eingetreten sein, daß auch die Zwangsinnungen zu existieren aufzuhören haben. (Sehr richtig I links.) Wir können aber von hier aus einen diesbezüglichen Wunsch aussprechen und können von unserer Regierung fordern, daß sie bei der Reichsregierung auch auf Ab änderung dieses Zwangszustandes hinwirkt. Die Jnnungs- mitglieder, die diesen Zwang nicht wollen, bestürmen uns, diesen Zustand zu beseitigen, indes wir müssen sie vertrösten auf eine baldige neue Reichsgesetzgebung. Unser Antrag, durchgeführt durch eine Änderung des Gesetzes, soll einen Schutz bilden gegen Vergewaltigung derjenigen Ärzte, die eine Zwangsorganisation nicht wollen; wir wollen aber mit Verwirklichung unseres An trages auch einen Schutz vor Schädigung des Gemein wohls erstreben, und nicht zuletzt einen Schutz schaffen den Krankenkassen, die vielfach von den ärztlichen Be zirksvereinen geradezu vergewaltigt worden sind. Ich erwähnte schon, in keinem anderen deutschen Bundesstaat ist eine Zwangsorganisation der Arzte ge geben, es blieb dem Königreich Sachsen Vorbehalten, eine solche Zwangseinrichtung einzuführen. Unser Antrag be rührt natürlich — das möchte ich ausdrücklich betonen, nm kein Mißverständnis auskommcn zu lassen — das Vereinigungsrecht der Ärzte in keiner Weise. Die Ärzte müssen so gut wie alle anderen Staatsbürger das volle Vereinigungsrecht haben, und wenn sie wollen, sollen sie auch von dem letzten Mittel, das Vereinigungen zusteht, vom Streik Gebrauch machen können. Zu erwähnen ist, daß die Ärzte nicht die Verpflich tung haben, ärztliche Hilfe zu leisten; es gibt keine gesetz liche Bestimmung, die sie dazu verpflichtet. Die Kranken kassen sind aber verpflichtet, ärztliche Hilfe in natura zu gewähren, die Arzte sind aber nicht verpflichtet, solche Hilfe zu leisten. Wir müssen uns darauf verlassen, daß in Bälde von Reichs wegen diese Frage gelöst wird. Ent weder, man entbindet die Krankenkassen von der Gewäh rung ärztlicher Hilfe in natura oder verpflichtet die Ärzte, Hilfe zu leisten. Ich bin nicht für den Kurierzwang — das möchte ich an dieser Stelle schon aussprechen —, sondern ich bin für völliges Vereinigungsrecht und volle Freiheit der Arzte in voller Konsequenz, aber demzufolge bin ich auch gegen eine Zwangsorganisation. In manchen ärztlichen Kreisen — dessen bin ich sicher — wird die Stellung und die Behandlung des Antrages als eine Unfreundlichkeit, ja als ein Haß gegen die Ärzteschaft bezeichnet werden. Nichts liegt uns aber ferner als das. Als ich in der Zeitschrift „Die Ortskrankenkasse" diesen Gegenstand besprochen hatte, da brach ein Sturm in der 112*
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