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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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21. Sitzung. Donnerstag, den 3. Avril 1919. («»georvntter Beutler.) angehören, die Aufgabe, zu verhüten, daß eine Gesetz gebung aufgehoben wird, die nach dem Urteile der Be rufenen, nämlich der Ärzte selbst, (Abg. Fraßdorf: Nicht aller Ärzte!) segensreich für den Stand gewirkt hat. Die Erhaltung und Wiederherstellung unserer so geschwächten Volkskraft ist heute vielleicht die wichtigste Aufgabe des Staates, und da soll man nicht den Stand, der die beste Arbeit dabei leisten muß, moralisch und materiell schwächen. (Bravo!) Vizepräsident vr. Dietel: Meine Damen und Herren! Es ist eben eine Mitteilung vom Ministerium des Innern eingegangen, daß es nicht in der Lage sei, morgen Stellung zu nehmen zu der Interpellation des Abgeordneten Bühring und Genossen wegen Entlastung der Gemeinden in der Erwerbslosenunterstützung. Es wird deshalb nichts anderes übrigbleiben, als Punkt 3 der verkündeten Tagesordnung für morgen wieder ab zusetzen. Es bewendet also bei Punkt 1 und 2 der vor hin verkündeten Tagesordnung. Die Kammer ist damit einverstanden. Wir fahren in unserer Tagesordnung fort. Das A Wort hat Herr Abgeordneter Menke. Abgeordneter Menke (Dresden): Meine Damen und Herren! Ich habe im Auftrage meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir dem Anträge, der uns vorliegt, an sich zustimmen. Wir bedauern aber, daß unter Punkt d die Forderung aufgestellt ist, daß „die ärztliche Ehren gerichtsbarkeit und die Ehrengerichtsordnung den neuzeit lichen Verhältnissen angepaßt werden soll". Wenn im ersten Absätze gefordert wird, daß die Zwangsorganisation aufhört, man dem Staate also das Recht nimmt, irgend wie auf die Organisation der Arzte einzuwirken, und man damit aussprechen will, daß die Organisation der Arzte nur auf dem Boden des freien Zusammenschlusses er folgen kann, dann kann man auf der anderen Seite meines Erachtens aber dem Gesetzgeber, der Regierung, nicht irgendwie sagen: du mußt für diesen Stand nun aber eine Ehrengerichtsbarkeit, eine Ehrengerichtsordnung festlegen. Wir bedauern, daß dieser Punkt in dem An träge enthalten ist, und hätten gewünscht, daß auch ge fordert worden wäre, daß diese Ehrengerichtsbarkeit und Ehrengerichtsordnung als Gesetz vollständig von der Bild fläche verschwindet. Zum Anträge selbst hat ja der Begründer des An trages, Genosse Fräßdorf, alles das ausgeführt, was im allgemeinen zu sagen ist. Wen» nun jetzt auf der rechten 793 Seite dieses Hauses Obstruktion getrieben wird und (6) niemand mehr anwesend ist, so betrachte ich letzten Endes dieses Haus nicht von dem Gesichtswinkel, um nur Reden zu halten, wie es da von einer gewissen Seite gemacht wird. Ich werde mich infolgedessen nur kurz fassen. Die jetzige Nrzteordnung in Form des Gesetzes schreibt die Zwangsorganisation vor, und es ist interessant, daß dieselbe Regierung eine Zwangsorganisation für Arzte vorgeschrieben hat, während sie die Organisation der übrigen, insbesondere der sogenannten „Arbeiterberufe" nicht nur in der entschiedensten Art und Weise bekämpft hat, sondern auch für eine ganze Anzahl von Berufen oder, besser gesagt, Arbeitern das Organisationsrecht, so weit es in Wirksamkeit treten sollte, direkt verneint und bekämpft hat. Es ist auch weiter interessant, daß man, wie Genosse Fräßdorf schon ausgeführt hat, nach dem jetzigen Gesetze eine besondere Standesehre für Ärzte festlegt. Es gibt aber unseres Erachtens eine besondere Ehre für irgendwelchen Stand nicht, sondern man kann von allen Menschen nur sagen, daß sie eine allgemeine menschliche Ehre haben. Aber in Wirklichkeit hat sich bei den Ärzten aus Grund des bestehenden Gesetzes eine allgemeine besondere Ehre herausgebildet, eine Ehre, die aber im absoluten Gegensätze zu aller menschlichen Vernunft und allen menschlichen Begriffen im allgemeinen steht. Ich will aus der Fülle des zur Verfügung stehenden Materials nur ganz kurz zwei Fälle vortragen, um zu beweisen, welche Überspanntheit des Begriffes der Standes ehre bei den Ärzten Platz gegriffen hat. In Leipzig hatte ein Arzt in der Zeitung eine Ge burtsanzeige veröffentlicht und hatte darunter geschrieben: vr. Bernhardt und Frau. Er bekam darauf von dem Vorsitzenden des ärztlichen Bezirksvereins, Herrn vr. Götz, ein Schreiben, worin es hieß: Ich ersuche Sie um Mitteilung, ob Sie hierdurch den Anschein haben erwecken wollen, als seien 'sie vr. der Theologie oder der Medizin. Beim Ausbleiben einer Antwort werde ich die Sache sowohl der Staats anwaltschaft wie dem Ehrenrat übergeben. (Hört, hört! links.) Wir dulden hier in Leipzig nicht, daß unsere Mit glieder eine derartige Ungenauigkeit in die Öffentlich keit bringen, die den Anschein der Unehrlichkeit erweckt. Nun ich glaube, wohl alle noch anwesenden Herren, auch von der rechten Seite, werden mir zustimmen, daß es, ganz gelinde gesagt, geradezu lächerlich ist, einen der artigen Begriff von Ehre zu konstruieren. Noch kurz einen anderen Fall, wie die Sache über spannt worden ist! Ein Arzt wurde durch einen Schieds spruch des Bezirksvereins auf die Dauer von zwei Jahren
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