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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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854 23. Sitzung. Montag, (Abgeordneter Brost.) tL) sind, auf der Straße stehen müssen, während andererseits nicht auf Erwerb angewiesene Personen ihnen die geeig neten Arbeitsplätze wegnehmen. Darum verlangen und beantragen wir, daß die sächsische Regierung nun auch zu ihrem Teile auf alle Nachgeordneten Stellen und auf die Gemeindeverwaltungen einwirken möchte, daß dort Platz gemacht wird und daß eine gründliche Durch- und , Nachprüfung der Frage eintritt, wo noch stellenlose kauf männische Angestellte mit schriftlichen Arbeiten aller Art in den Gemeindeverwaltungen und bei den Behörden untergebracht werden können. Solange noch Kriegs teilnehmer unverschuldet stellenlos sind, ist das Werk noch nicht restlos vollendet. Nun fragt es sich, nach welchen Grundsätzen? Da darf ich mich statt vieler Worte auf eine Vereinbarung beziehen, die zwischen zwei Instanzen getroffen worden ist, die auch Ihnen nicht unbekannt sein dürften. Zwischen der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands einerseits und dem Zentralverband Deutscher Konsum- Vereine andererseits ist über den Abbau der Frauenarbeit in den Genossenschaften folgende Vereinbarung zustande gekommen: Entlassen werden nach dem Dienstalter die an Stelle von Männern beschäftigten weiblichen Arbeits kräfte und zwar: M 1. Frauen, deren Männer Arbeit haben, 2. Mädchen und Frauen, die niemand zu versorgen haben, 3. Mädchen und Frauen, die nur ein bis zwei Per sonen zu versorgen haben, 4. alle übrigen Mädchen und Frauen. Wir meinen, daß sich auch die sächsische Regierung auf den Boden dieser Vereinbarung stellen könnte. So weit, wie die Generalkommission glaubt gehen zu können im Interesse der heimkehrenden männlichen Arbeitskräfte, glauben wir, kann die sächsische Regierung auch gehen; und wenn sie sich aus diesen Standpunkt der General kommission stellt, wird auch der Vorwurf der Fraucn- feindlichkeit fallen, der sonst vielleicht aus diesem Ver langen konstruiert werden könnte. Die Notwendigkeiten, die von der Generalkommission aus dazu führten, eine solche Vereinbarung zu treffen, liegen auch heute noch vor. Wir würden die inhaltliche Übernahme dieser Verein barung als einen sehr beachtlichen Schritt zur Lösung der Frage begrüßen. Die erste Abteilung des sächsischen Arbeitsministeriums hat unter dem 1. März eine Verordnung erlassen an die Herren Kreishauptleute, in der gesagt wird: Noch immer wird vielfach darüber geklagt, daß in Betrieben aller Art weibliche Hilfskräfte die Plätze männlicher Angestellter einnehmen. Bei der großen den 7. April 1919. Arbeitslosigkeit unter den Privatangestellten muß dieser lv) I Zustand nunmehr baldigst beseitigt und die Beschäfti gung weiblicher Arbeitskräfte auf solche Verrichtungen beschränkt werden, bei denen sie auch imFrieden üblich war. Die sächsische Regierung beauftragt also die Kreishaupt leute, dafür zu sorgen, daß dieser richtig erkannte Übel stand beseitigt wird. Ich habe schon einleitend ausgeführt, weshalb es nicht genügt, wenn lediglich auf die Privat betriebe eingewirkt wird, daß es nötig ist, in mindestens gleichem Maße auch auf die Behörden und die Gemeinde verwaltungen einzuwirken. Dieser Hinweis des Arbeits ministeriums ist also um deswillen zu eng gefaßt und geht nicht weit genug, weil er sich lediglich auf Einwir kungen auf die privaten Arbeitgeber beschränkt. Ganz gewiß sind auch dort noch solche Einwirkungen nötig. Wir sind dem Arbeitsministerium dafür dankbar, daß diese Verordnung ergangen ist, aber ich wiederhole, das genügt allein noch nicht, sondern wir müssen wünschen und verlangen, daß im Sinne dieser Verordnung und im Sinne der Vereinbarung der Generalkommission nun auch, und zwar mit größter Beschleunigung, angefangen wird, bei den Behörden und bei den Stadtverwaltungen abzubauen. Dabei möchte ich aber gleich bemerken, daß, wenn dieser Abbau geschieht, wenn nun die männlichen stellen losen Handlungsgehilfen eingestellt werden, für eine bessere D) I Bezahlung gesorgt wird, als sie noch bis vor ganz kurzem, zum mindesten bei manchen Behörden, üblich ge wesen sein muß. Mir liegt eine Zuschrift vor, daß in einer Amtshauptmannschaft bis vor wenigen Tagen, so heißt es hier, für männliche Angestellte, also für männ liche Hilfsarbeiter unter 20 Jahren eine Arbeitsbezahlung von 80 bis 95 M. gewährt worden ist. Daß das eine durchaus unwürdige Bezahlung ist, daß das ein Hunger lohn schlimmster Art ist, darüber werden wir wohl durchaus einig sein. Wir müssen unbedingt verlangen, daß hier eine Besoldung gegeben wird, die mindestens der Bezahlung entspricht, die in Privatbetrieben üblich ist. Der Staat darf kein schlechterer Arbeitgeber sein, und die Gemeinden auch nicht, als die Privatindustrie es ist. Ich bitte also, wenn die Verordnung, um die wir ersuchen, ergehen wird, daß in ihr gleich auch die Bezahlung so geregelt wird, wie ich mir das eben an zudeuten erlaubte. Aber ich darf gleich auch des weiteren aussprechen: wir sind im Laufe der Zeit etwas mißtrauisch geworden. Eine bloße Verfügung nach Art der vom 1. März würde nicht genügen, wir würden verlangen müssen, daß wirk lich durchgreifend etwas geschieht, und auch, daß schnell gearbeitet wird. Diese 15000 stellenlosen Angestellten
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