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Gohlis
- Titel
- Gohlis
- Untertitel
- aus der Geschichte eines Leipziger Vorortes
- Autor
- Ebert, Wils
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- VI, 138, 8 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.H.279.x
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5115912332
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id511591233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-511591233
- SLUB-Katalog (PPN)
- 511591233
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Das älteste Gohlis in siedelungs- und flurgeschichtlicher Beleuchtung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieGohlis -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelZum Geleit III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- RegisterQuellen VII
- RegisterLiteratur VII
- RegisterBuchschmuck VIII
- KapitelI. Das älteste Gohlis in siedelungs- und flurgeschichtlicher ... 1
- KapitelII. Christianisierung und das Verhältnis zum Thomaskloster ... 8
- KapitelIII. Kriegerische Ereignisse 11
- KapitelIV. Dörfliches Leben vom 17. bis Mitte des 19. Jahrhunderts 17
- KapitelV. Die Schule und der Schulmeister 34
- KapitelVI. Gohlis als Ausflugsort 44
- KapitelVII. Gohlis als Sommeraufenthalt Leipziger Familien 59
- KapitelVIII. Schiller in Gohlis 70
- KapitelIX. Am Ende der Franzosenzeit in Gohlis 75
- KapitelX. Festlichkeiten 86
- KapitelXI. Günstigere Verhältnisse für neue Ansiedler 93
- KapitelXII. Gründung von Vereinen 103
- KapitelXIII. Weiterer Ausbau der öffentlichen Einrichtungen 109
- KapitelXIV. Die Einverleibung in die Großstadt 117
- KapitelXV. Vom Dorf- zum Stadtbild 122
- KapitelAnhang: Der Spaziergang nach Gohlis 1781 129
- Beigefügtes WerkThe Leipzig Rambler 1
- EinbandEinband -
- Titel
- Gohlis
- Autor
- Links
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° Das älteste Gohlis in siedelungs- und flurgeschichtlicher Beleuchtung 5 ..Wasserschänke", die im Garten eines Gutes in Untergohlis, nahe der Pleiße, angelegt worden war. Ein Zimmermann besah im Dorfe ein eigenes Hausgrundstück ohne Feld zubehör. Solche nichtbäuerliche Ansässige — man nannte sie Häusler —. die sich vom Handwerk oder anderer gewerblicher Arbeit ernährten, hatten sich auch vor dem west lichen Dorfausgang, am Wege nach Möckern, niedergelassen; nahebei hatten auch der Schmied und der Gemeindehirte ihre kleinen Behausungen. Von 1770 bis 1840 nahm die gewerblichem Beruf obliegende Bevölkerung allmählich zu, schon begann der Bau von Wohnhäusern auf einzelnen Grundstücken an der Nordseite der alten Dorfgärten. In der noch immer ländlich anmutenden Siedelung ragten zwei Güter durch ihre rechtliche Bedeutung und Besitzgröße hervor. Die Erb- und Gerichtsherren — zeitweilig die Frau vr. 51ühnholdin und der durch seine Schulordnung bekannte Rektor und Uni- versitätsprofessor Dr. Ernesti — hatten ein Gut in Untergohlis, das sogenannte herr schaftliche Allodialgut (1845 das Gravenhorstsche Grundstück, jetzt einbezogen in die Fabrikanlage von Schütte-Felsche), mit Feldzubehör inne. Noch stattlicher stellte sich das Turmgut dar, wo das Gohliser Schlößchen erstand; es ward auf den Hofstätten von drei zusammengekauften Bauerngütern durch den Ratsherrn und Baumeister 5k. Richter, einen Leipziger Großkaufmann, erbaut (1755). Dies zusammengelegte Gut sowie auch jenes im Besitz der Erb- und Gerichtsherren blieben von Rechts wegen Bauer- oder Nachbargut. Erst als der von Hofrat Böhme vereinigte Besitz (1772) durch Testament der Witwe seines Schwagers, Frau Hofrätiu Hetzer, an den Rat der Stadt Leipzig überging (1793), war von einem Rittergut Gohlis die Rede. Indes noch beim Verkanf 1831 wurde festgestellt, das; das „Rittergut" uur in dem Recht auf die Gerichts barkeit und die Jagd sowie in einigen Ansprüchen auf Zins bestand, ohne Zubehör an Feld-, Wiesen- und Holzgrundstücken. Dieses sogenannte Rittergut war also weder ein Gut, noch hat es jemals einem Ritter gehört, ist auch nicht mit Ritterdienst belastet gewesen; es handelt sich nur um einen landläufigen Ausdruck für Gerechtsame, wie sie sonst von wirklichen Rittergutsinhabern ausgeübt worden sind. In der Siedelungs geschichte ist Gohlis als reines Bauerndorf zu betrachten, bis an die Schwelle der Zeiten, da die Entwicklung zu vorstädtischer Wohnweise durchdrang. Höchst lehrreich für das siedelungsgeschichtliche Verständnis ist die Gestaltung der Gohliser Flur. So regelrecht und einfach erweist sich uns ihre Gliederung, wie nur selten in sächsischen Landen; man möchte sagen, ein Sinn für Ordnung und Sauberkeit, für klare Verhältnisse spricht sich darin aus. Nicht in geschlossenen Stücken war dem einzelnen Inhaber einer Bauernstelle das Nutzland für Feldbau, Wiese und Gehölz zugewiesen. Die ganze Flur war vielmehr von der Dorfgemeinde in größere Bodenabschnitte zerlegt; diese wiederum wurden auf geteilt uud die so geschaffenen schmalen Streifen an die verschiedenen Stellen im Dorfe als Losanteile vergeben. Der bäuerliche Wirt besaß also eine größere Anzahl verstreut liegender, streifenförmiger Stücke, die ein Ganzes bildeten: eine Hufe oder eine halbe, auch mehr oder weniger. Ein jeder war bei der Nutzung seiner in: „Gemenge" liegenden Flurstücke genötigt, auf die Nachbarn mancherlei Rücksicht zu nehmen; die dörfliche Genossenschaft traf dafür Maßnahmen gemeinsamer Ordnung. Eine so eingerichtete Flur nennt man in der Geschichte der Landwirtschaft und des Siedelungswesens eine Flur mit Eewanneinteilung. In Gohlis wurden die Gewanne in geringer Zahl recht groß und regelmäßig angelegt. In einiger Entfernung nördlich vom Dorfe bis zu den Flur grenzen von Möckern und Wiederitzsch waren drei große Abschnitte abgeteilt worden, genannt die „Möckernsche Art", die „Mittelart" und die Art nach Eutritzsch zu (die „Eutritzscher"); diese wurden nach der Dreifelderwirtschaft genutzt, d. h. im dreijährigen
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