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Gohlis
- Titel
- Gohlis
- Untertitel
- aus der Geschichte eines Leipziger Vorortes
- Autor
- Ebert, Wils
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- VI, 138, 8 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.H.279.x
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5115912332
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id511591233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-511591233
- SLUB-Katalog (PPN)
- 511591233
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- IX. Am Ende der Franzosenzeit in Gohlis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieGohlis -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelZum Geleit III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- RegisterQuellen VII
- RegisterLiteratur VII
- RegisterBuchschmuck VIII
- KapitelI. Das älteste Gohlis in siedelungs- und flurgeschichtlicher ... 1
- KapitelII. Christianisierung und das Verhältnis zum Thomaskloster ... 8
- KapitelIII. Kriegerische Ereignisse 11
- KapitelIV. Dörfliches Leben vom 17. bis Mitte des 19. Jahrhunderts 17
- KapitelV. Die Schule und der Schulmeister 34
- KapitelVI. Gohlis als Ausflugsort 44
- KapitelVII. Gohlis als Sommeraufenthalt Leipziger Familien 59
- KapitelVIII. Schiller in Gohlis 70
- KapitelIX. Am Ende der Franzosenzeit in Gohlis 75
- KapitelX. Festlichkeiten 86
- KapitelXI. Günstigere Verhältnisse für neue Ansiedler 93
- KapitelXII. Gründung von Vereinen 103
- KapitelXIII. Weiterer Ausbau der öffentlichen Einrichtungen 109
- KapitelXIV. Die Einverleibung in die Großstadt 117
- KapitelXV. Vom Dorf- zum Stadtbild 122
- KapitelAnhang: Der Spaziergang nach Gohlis 1781 129
- Beigefügtes WerkThe Leipzig Rambler 1
- EinbandEinband -
- Titel
- Gohlis
- Autor
- Links
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Soldaten mit fortgenommen, der Leichenwagen sah jämmerlich ans, und Schulmantel und Leichentuch blieben für immer verschwunden. Der damalige Ortsrichter klagt in einer Be merkung, die er drei Tage nach der Schlacht in das Eemeindebuch eingeschrieben hat: „Alles wurde uns genommen, weder Getreide, noch Vieh blieb da, alles wurde aus geplündert, weder Brot noch Samen blieb uns übrig, 36 Pferde wurden uns in der Lützener Schlacht genommen, ein jeder wird die Schlacht nicht vergessen, so lange seine Augen zu Gott aufsehen." Ein einzelner Bauer gab seinen Schaden mit 7000 Talern an, und der Leipziger Unterstützungsverein, der die Not nur einigermatzen zu lindern versuchte, zahlte an unsere Gemeinde bar und an Getreide 1284 Taler. Schlippe gibt seinen Schaden, den er im Monat April durch Österreicher lind Preutzen erlitten hat, auf 1754 Taler 16 Groschen an und versichert, datz er den Verlust seines Hab und Gutes äutzerst billig berechnet habe. Aber auch in den folgenden Jahren war Gohlis reich mit Einquartierungen versehen. Die kaiserlich-österreichischen Truppen kehrten 1814 in ihre Heimat zurück, 1815 aber kamen Österreicher und Preutzen nach Gohlis, um dann weiter nach Frankreich zur Armee zu gehen. Zu Messezeiten legte der Rat seine Einquartierung aufs Land und Gohlis wurde infolge seiner nahen Lage bevorzugt. Schlippe berichtet: Am 5. März 1814 mutzte jede Person, männlichen und weib lichen Geschlechts, wenn sie das 14. Lebensjahr erreicht haben, L Person 2 Groschen Kon tribution geben, man sagt, es soll 6 Monate dauern. Anr 5. Juni 1814 wurde das Soldatengeld eingenommen, beträgt auf 2^/^ Hufe 4 Thaler 11 Groschen 8 Pf. wie auch das Stratzenbaugeld 2 Thaler 16 Groschen 6 Pf. Am 31. Martz und 1. April 1814 ist allhier in Gohlis laut Eouvernementsbefehl vom 12. Nov. 1813 die Abschätzung der Häuser geschehen durch den Aktuarius Weber und 2 Nachbarn, Schnitzen und Grasern fnu. und 2 Häutzlern, Winklern und Entnern, wie auch zwei Hausgenotzen Lüdern und Brauern. Am 9. April bekam jeder einen gedruckten Zettel als wie: Friedrich August Schlippe Gutsbesitzer und Schankwirt entrichtet binnen drei) Tagen von dato an, zu Folge der unterm 12. Nov. 1813 ergangenen Hohen General- Gouvernement-Verordnung bey Vermeidung unausbleiblicher, von zwey zu zwei) Tagen zu verdoppelten Ercution als Beytrag zu den autzerordentlichen Staatslasten bey unten benannten Gerichten 8 Th. 7 Gr. 7 Pf. von 1534 Thaler Werth als Hufenguth 25 „ 6 „ 2 „ „ 4662 „ als 5/4 Hnfenguths und Gewerbebetrag. 33 Th. 13 Gr. 9 Pf. lW. Dieser Zettel ist bey der Bezahlung mitzubringen. Die Gerichte zu Gohlis. Für die im Jahre 1815 ausgegebenen Zwangsanleihen mutzte Gohlis 433 Taler zeichnen. Von der Zwangsanleihe haben alle Dörfer ihre gehabten Scheine müssen zurück- geben und das Versprochene wird nicht bezahlt. Gohlis verliert 433 Taler. Wie schwer die Opfer während der Franzosenzeit, während der Schlacht und in der Zeit nachher den einzelnen Einwohner belastet haben mögen, wird uns erst recht klar, wenn wir uns den Jahresertrag vor Augen halten, mit dem der Gohliser Landmann in jener Zeit zu rechnen hatte.
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