HANAU Ihr Bemühen um die Privilegien und die Befreiung von den öffentlichen Lasten hatten hier leider keinen durchgreifenden Erfolg. Deshalb bemühten sie sich wieder um Zulassung in Frankfurt. Dort hatte das Geschäft des CI. Marnius wieder um Zulassung in Frankfurt. Dort hatte das Geschäft des CI. de Marne Druckers Clemens Schleich (oo am 6. 6. 1614 Sarah de Marne) in die de Marne- sche Familie erhalten. Es waren wohl aber keine Hanauer Drucke, wenn sein Name und der der Erben der Marne wieder auf Hanauer Verlags werken vor kamen. Im Jahre 1617 kauften dann Daniel und David Aubry zusammen mit Clemens Schleich die Frankfurter Handlung der de Marne. Erst am 29. 10. 1622 wurde beiden Aubrys das Frankfurter Bürgerrecht und die dortige Druckerlaub nis verliehen. Zahlreiche Drucke tragen auch den Verlagsort Frankfurt a. M. Ein Verlagskatalog der „librorum Wechelianorum“ (Daniel und David Aubry und Clemens Schleich), Frankfurt/M. 1618 in 12 Blatt besitzt die HAB Wolfenbüttel. 3. Johannes Halbej 1606-1610 aus Gelnhausen, hatte 1598 die Witwe des Neustadter Druckers Wilhelm Har nisch, Anna geb. Sabon, zu Frankfurt/M. geheiratet und war dort am 31.1.1599 Bürger geworden. Daß er dort auch selbständig gedruckt hat, wie Könnecke vermutete, ist nicht zu belegen. Im Jahre 1606 richtete er sich in Hanau eine Druckerei ein. Vom 23. 4. 1606 liegt eine Eingabe an die Hanauer Kanzlei vor, um ein Notariatsbuch von Philipp Meister von Lindenfels drucken zu dürfen. Ca. 25 Drucke sind bekannt, darunter starke Folianten des Melchior Goldast für den Frankfurter Verleger Kopf. Anschließend wollte er sich in Frankfurt/M. als Drucker niederlassen, was aber an dem Widerstand der anderen Frankfurter Druk- ker gescheitert zu sein scheint (Eingabe an den Rat der Stadt vom 20. 12. 1612). Trotz Könnecke ist er noch nicht mit Frankfurter Drucken zu belegen. H. war an dem Frankfurter Fettmilchaufstand beteiligt und wurde deshalb im Februar 1616 proskribiert. 4. Typographia Orientalis 1609-1630(1) Die Frankfurter Schutzjuden Isaak zum Krebs, Abraham zum gülden Schaaf und Samuel zur weißen Rose ersuchten am 17. 2. 1609 die Hanauer Regierung um ein Privileg zur Errichtung einer hebräischen Druckerei. Am 1. 5. 1609 erhielten sie die Erlaubnis. Als Drucker wurde Hans Jakob Henne angenommen, in dessen Haus in der Neustadt die Druckerei aufgestellt wurde. Henne, Salomon Jud aus der Judengasse und die 3 Frankfurter Juden erhielten ein Privilegium exclusivum für 10 Jahre. Nach Hennes Tod (1613) wurde die Druckerei in das Haus eines Jakob Wentzel verlegt und Abraham Leo aus Brembach in Thüringen, der 1611 hier eine Marie Salomon geheiratet hatte und wahrscheinlich Geselle bei Aubry vorher war, als Drucker angenommen. Rektor Walter Renchenius war zeitweise Zensor der Druckwerke (ungefähr 30). Lit.: E. J. Zimmermann, Die Hanauer hebräischen Drucke, in: Hanauisches Magazin 3 (1923/4) Nr. 7/9 S. 2-3.