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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454465Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454465Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454465Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fort mit den Abzahlungsgeschäften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1887) 113
- ArtikelFort mit den Abzahlungsgeschäften 113
- ArtikelAnleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und ... 114
- ArtikelSilberberg und seine Uhrenindustrie 115
- ArtikelWeckeruhr für mehrmaliges Wecken bei einmaliger Einstellung 116
- ArtikelAus der Werkstatt 116
- ArtikelSprechsaal 117
- ArtikelVereinsnachrichten 117
- ArtikelVermischtes 117
- ArtikelBriefkasten 118
- ArtikelInserate 118
- AusgabeNr. 16 (15. August 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1887) 185
- BandBand 11.1887 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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iBiirtlooi-Prilg; pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum S5 l*fg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile *0 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Jlarkgrafenstr. 105 zu richten. w w m Juergensen Äessels fornshaat Breg Abosnsmiats-Prils: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50: für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei ß. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105 I Trp. XI. Jahrgang. Berlin, den 1. August 1887. * No. 15. T7 , . , I“h. al t: Fort mit den Abzahlungsgeschäften. — Anleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und Haustelegraphen. XY — Silberberg und seine Uhrenindustrie. — Weckeruhr für mehrmaliges Wecken bei einmaliger Einstellung. — Aus der Werkstatt (Schleif- und Polirvorrichtung nach amerikanischem System. Praktische Methode zur Verlängerung der Spiralfeder). — Sprechsaal. —Yereinsnachrichten. — Patentnachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten — Anzeigen Fort mit den Abzahlungsgeschäften. Unverkennbar lag es bei Einführung der Gewerbefreiheit in der Ab sicht der Gesetzgebung durch Beseitigung aller Schranken eine neue, mächtig treibende Kraft zu schaffen, berufen, das Ideal der Volks wohlfahrt zu verkörpern. Wie aber beinahe jede Neuerung in der Praxis sich ganz anders gestaltet, als in der Theorie, so hat auch die Gewerbe freiheit sich nicht in jeder Hinsicht bewährt, sondern gar manche schäd liche Auswüchse am Körper des Gemeinwohles erzeugt. Zu diesen Auswüchsen gehören unter Anderen auch die sogenannten Abzahlungsgeschäfte, in denen sich eine höchst bedenkliche Form der Ausbeutung, namentlich der weniger bemittelten Klassen heraus gebildet hat. Wir reden hier nicht von Geschäften, welche in solider Weise die ratenweise Abzahlung von Gegenständen ermöglichen, die dem Erwerbe dienen, wie dies beispielsweise bei dem Ankauf von Nähmaschinen und anderen derartigen Apparaten der Fall ist, sondern von jenen Personen, welche die Form des Abzahlungsgeschäfts benutzen, um sich durch die Ausbeutung der Borglust und der geschäftlichen Unerfahrenheit derjeni gen Kreise, für weiche das „Abzahlungsgeschäft“ hauptsächlich berechnet ist, ungerechtfertigt hohe Gewinne zu verschaffen, während andererseits die Verhältnisse zahlreicher Angehöriger dieser Kreise durch die Zugäng lichkeit für die Abzablungsbedingungen, deren Tragweite sie nicht über sehen, gänzlich zerrüttet werden. Es handelt sich hier um die Bekämpfung eines förmlichen Systems, welches es darauf absieht, den Bestrebungen für Baarzahlung entgegen zuwirken, das Schuldenmacben in Permanenz zu erklären, die wirtschaft lich Schwachen noch mehr zu schwächen und aus der Nothlage, in welche die Käufer gebracht werden, rücksichtslos einen möglichst grcssen Nutzen zu ziehen. Von einem Bedürfniss, auf das sioh dasSystemdieserGeschäfteetwaaufge- baut hätte, kann dabei nicht entfernt die Rede sein, vielmehr ist die Absicht ihrer Gründer, in voller Gleichgiltigkeit gegen die Gesetze der Moral und ohne Rücksicht auf den Nebenmenschen lediglich auf einen recht grossen Gewinn gerichtet. Sehen wir uns das Wesen der Abzahlungsgeschäfte zur Begründung des darüber Gesagten doch einmal etwas genauer an. Das Abzahlungsgeschäft ist ein Kreditgeschäft, d. h. der Käufer er hält die Waare und bleibt den Kaufpreis schuldig. Gewöhnlich verpflichtet er sich zur Zahlung bestimmter Raten in bestimmten Zeiträumen und erlegt bei Uebernahme des gekauften Gegenstandes die erste Theilzahlung. Was sind nun die Folgen dieser Geschäftsgattung? Vor Allem wird da durch das leichtsinnige Schuldenmachen begünstigt und so Mancher wird verführt, Ueberflüssiges zu kaufen, das er sich gewiss nicht anschaffen würde, wenn er den Kaufpreis baar erlegen müsste. Wir könnten hierzu eine grosse Menge Beispiele anführen, wo unerfahrene Leute, junge, noch nicht fest angestellte Beamte und andere Personen mit geringem Ein kommen durch alle Mittel der Ueberredungskunst dazu verleitet wurden, goldene Uhren, Ketten, Ringe und dergl. auf Abzahlung zu kaufen und dadurch später in die grössten Verlegenheiten geriethen. Häufig konnten diese Unglücklichen dann nur durch das Eintreten ihrer Angehörigen vor dem gänzlichen Ruin gerettet werden. Der Käufer kauft aber auch unter allen Umständen theuer; denn der Verkäufer muss nicht allein den Zins verlust für die ganze Zeit, wo er auf sein Geld zu warten hat, auf den Preis der Waare schlagen, sondern er wird sich auch für das allfällige Risiko des Verlustes in dem Verkaufspreise entschädigen. Ein weiterer Uebelstand ist der, dass die Käufer auf Abzahlung fast durchweg schlechte Waare erhalten. Wie wir weiter unten zeigen werden, ist das Abzahlungsgeschäft keineswegs ein reines und der Unternehmer muss, um überhaupt seine Rechnung zu finden, ein sehr kluger und dabei sehr hartherziger Mann sein; er muss den Schuldner erst rücksichtslos fangen, sonst kann er seine Rechnung nicht finden und nicht einmal die zu diesem Geschäft erforderlichen, zahlreichen Schwindelannoncen bezahlen Diese Ehrenmänner haben an dem ganzen Geschäfte nur das Interesse, zu möglichst theueren Preisen die möglichst billigsten und deshalb schlechten Waaren zu verkaufen, und sehen wir denn auch täglich die elendesten Uhren, die unterwerthigsten Goldsachen und andere Schund- waaren dem armen Publikum aufhängen. Der hauptsächlichste Schwindel der Abzahlungsgeschäfte besteht in der geradezu verwerflichen Art und Weise, wie die Käufer verlockt werden, einen Kauf- oder Miethsvertrag, ein Dokument, zu unterzeichnen, wodurch sie sich zu den unglaublichsten Dingen, der Verkäufer aber zu gar nichts verpflichtet. Der Praktiken, die in solchen Verträgen angewendet werden, giebt es verschiedene; meist verbleibt der gekaufte, oder wie es auch ! heisst der gemiethete Gegenstand Eigenthum des Abzahlungsgeschäfts, . bis die volle Zahlung geleistet ist, und tritt Letzteres nicht ein, so geht j der Kauf zurück, und die gemachten Zahlungen sind verfallen. Andere Verträge enthalten die Klausel, dass die ganze Schuld auf einmal verfällt und sofort ohne weitere Mahnung klagbar wird, wenn der Käufer auch nur mit einer Rate im Rückstände bleibt. Diese verfäng liche Klausel ist in dem oft mehrere Seiten langen Vertrage irgendwo versteckt, und die Käufer sind leider vertrauensselig genug, der artige Dokumente zu unterzeichnen. Freilich wird ihnen von den zu dringlichen Verkäufern eingeredet, dass es sich bloss um eine Förmlich-
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