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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454465Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454465Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454465Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Untertitel
- Beginn des neuen Schuljahres
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Anwendung des Reichsgesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren auf Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1887) 33
- ArtikelBekanntmachung 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 33
- ArtikelDie Anwendung des Reichsgesetzes über den Feingehalt der Gold- ... 33
- ArtikelNeue Zeigerstellvorrichtung für Taschenuhren 35
- ArtikelGeräuschlos gehende Uhr, welche durch die Abnahme einer ... 35
- ArtikelAnleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und ... 36
- ArtikelAus der Werkstatt 37
- ArtikelUeber die Legierungen des gesetzlich vorgeschriebenen ... 38
- ArtikelVereinsnachrichten 38
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelInserate 39
- AusgabeNr. 6 (15. März 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1887) 185
- BandBand 11.1887 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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U i Iniirtloni-Priii; pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Barkgrafenstr. 105 zu richten. u u Juergensen Kessels Absuiintintn-Preis: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande lim. 1,50; für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. XI. Jahrgang. * Berlin, den 1. März 1887. 4fr No. 5. Inhalt: Bekanntmachung des Central-Verbands-Yorstandes. — Deutsche Uhrmacherschule. — Die Anwendung des Reichsgesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren auf Uhren. — Neue Zeigerstellvorrichtung für Taschenuhren. — Geräuschlos gehende Uhr, welche durch die Abnahme einer Flüssigkeit in Bewegung gesetzt und regulirt wird. — Anleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und Haustelegraphen. V. — Aus der Werkstatt (An leitung zur Anfertigung grösserer Zeiger. — Ueber die Legierungen des gesetzlich vorgeschriebenen Feingehalts der Gold- und Silberwaaren. II. — Vereinsnach richten (Berlin. Braunschweig) — Briefkasten. — Anzeigen. Bekanntmachung. Bezugnehmend auf die unten folgende Veröffentlichung des verehrl. Aufsichtsrath es der „Deutschen Uhrmacherschule“ zu Glashütte, den Be ginn des neuen Schuljahres betreffend, ersuchen wir auch unsererseits die Herren Kollegen, die Schule in geeigneten Fällen empfehlen zu wollen und knüpfen daran die beachtenswerthe Mittheilung, dass im vorigen Jahre ein Zögling der Anstalt auf Grund des Zeugnisses, welches ihm für seine vorzüglichen Leistungen gegeben werden konnte, die Berechtigung zum Einjährig- Freiwilligen-Dienst erhielt. Für die Sammlung zur „Grossmann-Stiftung“ gingen folgende weitere Beiträge ein, über welche wir hiermit dankend quittiren. Vom Verein Hamburg Mk. 20; von den Herren W. A. i. W. Mk. 3, D. R. i. H. Mk. 1. — Summa Mk. 24. Gesammtbetrag, einschliesslich der Sammlung in Glashütte Mk. 2942,18. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäckel, Vorsitzender. Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (zehnte) Schuljahr, und zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der künftigen Schülerzahl ist es uns erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten gleich mit Zeugnissen begleitet, thunlichst bald an die Direction gelangen. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten _Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Wir bringen bei diesem Anlasse wiederum in Erinnerung, dass wir, um vielen an uns gerichteten Wünschen zu entsprechen, eine Repa raturklasse eingerichtet haben, in welcher junge Leute, welche die nöthige Handfertigkeit und Uebung haben, mit schwierigeren Reparaturen beschäftigt werden. Glashütte. Der Aufsichtsrath der Deutschen Uhrmacherschule. E. Lange, ' Vorsitzender. Die Anwendung des Reichsgesetzes über den Fein gehalt der Gold- und Silberwaaren auf Uhren. Bei der Bedeutung, welche das am 1. Januar 1888 in Kraft tretende Reichsgesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren auf die fernere Gestaltung des Handels in Taschenuhren hat, ist es erklärlich, dass man sich in den interessirten Kreisen volle Gewissheit über die An wendung des Gesetzes auf Uhren zu verschaffen sucht, um nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstossen und sich vor grossem Schaden zu hüten. Wir haben bei der Besprechung des Gesetzes in der Kummer vom 1. Februar d. J. schon die hauptsächlichsten Punkte über die Anwendung desselben auf Uhren berührt, konnten jedoch vorerst nicht auf alle Einzelheiten eingehen, da es zweifelhaft war, welche An schauungen an massgebender Stelle darüber herrschen. Wir haben uns deshalb bemüht, volle Klarheit über alle zweifelhaften Punkte zu erlangen und erörtern auf Grund der uns zu Theil gewordenen Aufklärungen in Folgendem speziell diejenigen Paragraphen des Gesetzes vom 16. Juli 1884, welche sich ausser auf Gold- und Silberwaaren auch auf den Fein gehalt der Uhrgehäuse beziehen. Nach den uns gewordenen Mittheilungen ist der neue Schweizer Kontrolstempel für goldene Uhrgehäuse, welchen beistehende Abbildung zeigt, für Deutschland de finitiv anerkannt. Hiermit allein schon fallen viele Zweifel über die Anwendung des bezüglichen Ge setzes fort, da alle mit diesem Stempel ver sehenen goldenen Uhren den am 1. Januar 1888 in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen vollkommen genügen, vorausgesetzt, dass die selben mit einem Bügel von gleichem Feingehalt versehen sind. Schon im Monat November v. J. wurde vom Schweizer Bundesrath eine darauf bezügliche Verfügung an die dortigen Kontrolämter erlassen und da rin angeordnet, dass nur diejenigen goldenen Uhrgehäuse von jetzt ab ge stempelt werden dürfen, welche den Anforderungen des deutschen Ge setzes entsprechen und bei der Probe sich als voll 0,585 fein erweisen. Zum Unterschied gegen den alten Stempel 0,583 ist ein grosses und ein kleines Eichhörnchen dabei zu setzen, wie obige Abbildung ver anschaulicht. Diesem Stempel kann auf Wunsch auch der deutsche Stempel für Gold hinzu- /'"T'X gefügt werden, was dem Ermessen jedes Ein zelnen über- i \ lassen bleibt. Wir glauben indess, dass es für den leichteren Absatz der Uhren jedenfalls von Vortheil ist, den deutschen — Stempel hinzuzufügen, da man nach Inkraft-
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