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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454465Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454465Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454465Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Hausirer und das Publikum
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1887) 153
- ArtikelBekanntmachung 153
- ArtikelDie Hausirer und das Publikum 153
- ArtikelErste Wanderversammlung deutscher Gewerbeschulmänner, 25.-28. ... 154
- ArtikelFadenbremse an Mikrophonen 155
- ArtikelNeuerungen an Repetir-Taschenuhren 156
- ArtikelAufzugmechanismus für Gewichtsuhren, die während des Aufziehens ... 157
- ArtikelUeber Zeitrechnungs- und Kalenderwesen (Fortsetzung aus No. 19) 157
- ArtikelAus der Werkstatt 157
- ArtikelVereinsnachrichten 158
- ArtikelVermischtes 158
- ArtikelBriefkasten 159
- ArtikelInserate 159
- AusgabeNr. 21 (1. November 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1887) 185
- BandBand 11.1887 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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<.©3, w luwtlm-frila: pro 4 gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum *5 Pffe. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile *0 Pf*. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Harkgrafenstr. IBS zu richten. Juergensw Äessels Breg Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag nnd Expedition bei R. Stäekel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105 I Trp. Abonnemente •Freiei pro Quartal_ im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,&0; für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. XI. Jahrgang. * Berlin, den 15. Oktober 1887. No. 20. Inhalt: Bekanntmachung des Central-Verbands-Vorstandes. — Die Hausirer und das Publikum. — Erste Wanderversammlung deutscher Gewerbe schulmänner, 25.-28. September zu Dresden. — Padenbremse an Mikrophonen. — Neuerungen an Repetiruhren. — Aufzugmechanismus für Gewichtsuhren, die während des Aufziehens ungestört fortgehen sollen. — Ueber Zeitrechnungs- und Kalenderwesen. V. — Aus der Werkstatt (Zange zum Abheben der Spiralrolle). — Vereinsnachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Die Herren Streifband-Abonnenten erhalten die heutige Nummer in zwei Sendungen. "9g Bekanntmachung. Hierdurch machen wir auf den nachstehenden Artikel „Die Hausirer und das Publikum“ aufmerksam, und empfehlen denselben zur Beachtung sowie weiteren Verbreitung. Der betreffende Artikel wurde von Herrn Kollegen R. Felsz in Naumburg a. S. infolge eines Beschlusses des Thüringer Uhrmacher- Verbandes zu dem Zweck abgefasst, das Publikum über das gesetz widrige Treiben der Hausirer aufzuklären. Behufs weiterer Verbreitung des Artikels in Lokalblättern werden eine grössere Anzahl besonderer Abdrücke davon angefertigt und allen zum Centralverband gehörenden Vereinen sowie auch einzelnen Kollegen, welche sich für die weitere Verbreitung in den ihnen geeignet erscheinen den Blättern bemühen wollen, hiermit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir ersuchen demnach die verehrl. Vereine sowie alle Herren Kollegen um Unterstützung bei der Verbreitung des Artikels in der angegebenen Weise. Nach Mittheilung der dazu benöthigten Exemplare wird die baldige Uebersendung derselben erfolgen. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäekel, Vorsitzender. Die Hausirer und das Publikum. Warum, so mögen sich wohl manchmal Beamte der öffentlichen Sicherheit fragen, warum kommt fast nie einer der häufigen Gesetzes übertretungen beim Hausirverkehr amtlich und rechtzeitig zu unserer Kenntniss? Woran liegt es, dass die gesetzlichen Bestimmungen, welche zum Schutz und Heil des Publikums gegeben sind, von diesem so gut wie gar nicht in Anspruch genommen werden? Die bekannte „Gleich gültigkeit der Masse“ jkann nicht allein der Grund sein, denn es zeigt sich oft eine sehr grosse Erbitterung der Leute über Belästigungen und Betrügereien, denen sie durch Hausirer zum Opfer gefallen. Es muss vielmehr dem Umstand zugeschrieben werden, dass die gesetzlichen Schutz- und Strafbestimmungen dem grösseren Publikum ganz unbekannt sind. In der That begünstigt nichts mehr das unreelle, gesetzwidrige Treiben im Hausirwesen, als diese Unkenntniss, und die schlauen Händler ver lassen sich darauf. Umsomehr erscheint es als Pflicht, nach Möglichkeit zur Verbreitung besserer Gesetzkenntniss beizutragen. Die Gewerbeordnung des deutschen Reiches schliesst aus Gründen der Sittlichkeit, Sicherheit und der Gesundheitspflege, sowie um das Publikum möglichst vor Betrug zu schützen, verschiedene Waaren vom An- und Verkauf im Umherziehen aus. Es sind das namentlich: geistige Getränke, Arzneimittel, giftige Stoffe, gebrauchte Kleider und Betten, Pulver, Feu'erwerkskörper, Spielkarten,Lotterie loose, Werthpapiere, Gold- undSilberwaaren, sowieBrucbgold und Bruchsilber, endlich auch Taschenuhren. Es darf Niemand die ge nannten, vom Hausirverkehr ausgeschlossenen Gegenstände von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Strassen oder an anderen öffentlichen Orten feilhalten oder zum Wiederverkauf ankaufen, einerlei, ob er das ausserhalb oder innerhalb des Gemeindebezirks seines Wohn ortes oder seiner gewerblichen Niederlassung vornimmt. Letzteres ist wohl zu beachten. Es werden z. B. neuerer Zeit durch Beauftragte der Ab zahlungsgeschäfte besonders Taschenuhren in ziemlicher Menge ganz hausirartig abgesetzt und vielfach meint man, das sei kein eigentliches Hausiren, weil der Vertrieb der Uhren von einem stehenden Geschäft ausgeht und nur innerhalb des Stadt- oder Landbezirks stattfindet, woselbst das Geschäft seinen Sitz hat. Das ist jedoch ein, wahrscheinlich aus der früheren Fassung der Gewerbeordnung hervorgegangener Irrthum; es macht sich heutzutage auch jeder Inhaber oder Beauftragte (Reisende) eines stehenden Geschäfts strafbar, sobald er einen vom Hausirverkehr ausgeschlossenen Gegenstand ausserhalb seines stehenden Geschäftslokales ohne vorhergegangene Bestellung durch Feilbieten, Verkaufen oder Aufkäufen an sich oder von sich zu bringen sucht. Mit Mustern oder Proben Waarenbestellungen aufzusuchen, ist er laubt, aber wer kauft z. B. Schmucksachen oder gar Taschenuhren nach einer Probe oder nach einem Muster? Das wissen die Hausirer sehr wohl und deshalb ist auch ihr Vorlegen solcher Waaren als „Muster, worauf Bestellungen gesucht werden“, regelmässig nur ein Schein - anerbieten, welches zur Umgehung des Gesetzes unternommen und bei vermutheter Sicherheit sofort aufgegeben wird: das Muster ist auf Wunsch stets feil. Weil eben gewisse Waaren, von denen
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