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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454465Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454465Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454465Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Beschluss des schweizerischen Bundesrathes vom 1. April 1887
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1887) 73
- ArtikelBekanntmachung 73
- ArtikelDer Beschluss des schweizerischen Bundesrathes vom 1. April 1887 73
- ArtikelElektrische Schlagwerks-Auslösung 74
- ArtikelLetztes Wort zur Scheibenhemmung 74
- ArtikelDie isochronische Spiralfeder (Fortsetzung aus No. 9) 75
- ArtikelAnleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und ... 76
- ArtikelAus der Werkstatt 77
- ArtikelVereinsnachrichten 77
- ArtikelVermischtes 78
- ArtikelBriefkasten 78
- ArtikelInserate 79
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1887) 185
- BandBand 11.1887 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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C©> biirtltai-Prili: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum *5 Pffe. trbeitsmarkt pro Petit-Zeile SO Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Harkgrafenstr. 105 zu richten. m m Jueryenstn Aesse/s 1HMAI XII X Abonnemjatn-Freie: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50; für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin SW., Markgrafen- Strasse 105 I Trp. XI Jahrgang. Berlin, den 15. Mai 1887. No. 10. B 1.1 Inhalt: Bekanntmachung des Central-Verbands-Vorstandes. — Der Beschluss des schweizerischen Bundesrathes vom 1. April 1887. — Elektrische a w vmwu v isochronische Spiralfeder III. — Anleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und Haustele^raphen X Aus der Werkstatt (I)as Vorrichten und .Schleifen der Reissfeder). — Vereinsnachrichten (Hamburg, Ver. a cLpos. schles. Grenze Thüring Uhrm.-Verb., Berlin}. — Vermischtes (Verurtheilung wegen Uhrenschmuggel, BerlinerunJ HamBurger FachzeacKenklasse ffirtlKr— 'BneTFasteT— ! AnzM^ell‘ Bekanntmachung. Am 1. Mai Vormittags 9 Uhr fand die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres unserer Fachschule zu Glashütte in Gegenwart des Aufsichtsrathes, des Lehrerkollegiums und der Angehörigen einiger neu eingetretener Zöglinge statt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes, Hprr ührenfabrikant Emil Lange, hielt eine längere Ansprache und warf dabei einen Rückblick auf die Er folge des verflossenen Jahres und den guten Ausfall der Prüfung, indem er zugleich Gelegenheit nahm, dem Direktor und dem Lehrerkollegium den Dank des Aufsichtsrathes für ihre Thätigkeit auszudrücken. Den neu eintretenden Schülern legte er ihre Pflichten warm an’s Herz und schloss mit dem Wunsche, dass das neue Schuljahr wenn möglich noch weitergehende Erfolge nachzuweisen haben möchte, als die bisherigen. Hierauf begrüsste Herr Direktor Strasser im Namen des Lehrer kollegiums die neuen Zöglinge und hiess sie herzlich willkommen. Unter den neu eingetretenen Schülern befinden sich: 1 Amerikaner, 1 Engländer, 1 Norweger, 1 Holländer und 1 Brasilianer. Die Gesammtzahl der Zöglinge beträgt gegenwärtig 51. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäekel, Vorsitzender. Der Beschluss des schweizerischen Bundesrathes vom 1. April 1887. Wie vorauszusehen war, ist der Beschluss des schweizerischen Bundes rathes vom 2. November 1886, betreffend die Kontrolirung der nach Deutschland bestimmten goldenen und silbernen Uhrgehäuse, wegen Un zulänglichkeit wieder aufgehoben und durch ausführlichere Bestimmungen ersetzt worden. Der Bundesrathsbeschluss vom 1. April a. c. lautet: 1) Für goldene Uhrgehäuse, welche die Feingehaltsbezeichnung 0,585 tragen, ist die Kontrolirung in allen Fällen obligatorisch. 2) Die goldenen und silbernen Uhrgehäuse, welche nach Deutschland bestimmt sind und eine der gesetzlichen Feingehaltsbezeichnungen tragen, nämlich: für Gold 0,585 0,750 und darüber, für Silber 0,800 0,875 und darüber, können den amtlichen Stempel erst erhalten, nachdem die mit jedem ein zelnen derselben vorgenommene Probe bewiesen hat, dass sie sowohl in ihrem Ganzen als in ihren einzelnen Theilen dem angegebenen Fein gehalte wirklich entsprechen. Für das Gold ist eine Fehlergrenze von 5 Tausendtheilen, für das Silber eine solche von 8 Tausendtheilen, auf den Gegenstand im Ganzen und mit der Löthung eingeschmolzen, gestattet. 3) Der Fabrikant, welcher zum Export nach Deutschland bestimmte Uhrgehäuse zur Stempelung vorlegt, hat diese Bestimmung in der durch Artikel 2 der Vollziehungs-Verordnung vom 17. Mai 1821 vorgeschriebenen Deklaration ausdrücklich zu erwähnen. (1) (1) Der in Ziffer 3 angezogene Artikel 2 der Vollziehungs-Ver ordnung vom 17. Mai 1881 lautet: „Die einem Kontrolamte zur Probirung und Kontrolirung ein gesandten Waaren müssen nach dem Feingehalte klassifizirt und von einander getrennt gehalten sein. Jede Partie muss von einer mit der Unterschrift des Produzenten versehenen Deklaration be gleitet sein, welche die Zahl und Beschaffenheit der Gegenstände, den Feingehalt und die Nummern angiebt. Die Bijouteriearbeiten, Gold- und Silberarbeiten, Uhrgehäuse und alle nicht nummerirten Stücke müssen, um kontrolirt zu werden, die Marke des Fabrikanten oder ein von dem Kon trolamte anerkanntes Unterscheidungszeichen tragen:“ Mit der strengen Durchführung dieser Bestimmung ist also — wie schon in dem diesbezüglichen Artikel in Nummer 5 d. Bl. angedeutet — den Erfordernissen des deutschen Reichsgesetzes, welches im § 3 die Anbringung der Firma oder der eingetragenen Schutzmarke des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, vorschreibt, Genüge geleistet. — D. Red. 4) Die Stempelung der in Ziffer 2 des gegenwärtigen Beschlusses angeführten Waaren hat auf folgende Weise zu geschehen: für den Feingehalt Gold 0,585: durch zwei symmetrisch an gebrachte Stempelzeichen, das eine, das „grosse Eichhorn“ über, das andere, das „kleine Eichhorn“, unter der Feingehaltsbezeichnung;
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