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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454465Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454465Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454465Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abonnements-Einladung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was ist zu thun gegenüber der bevorstehenden Einführung des Reichsgesetzes über die Angabe des Feingehaltes in goldenen und silbernen Uhrgehäusen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1887) 41
- ArtikelAbonnements-Einladung 41
- ArtikelBekanntmachung 41
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 41
- ArtikelWas ist zu thun gegenüber der bevorstehenden Einführung des ... 41
- ArtikelJapanische Standuhr 42
- ArtikelZur Cylinderhemmung, bei welcher die die Hebung bewirkenden ... 44
- ArtikelAnleitung zur Selbstverfertigung elektrischer Uhren und ... 44
- ArtikelUeber die Legierungen des gesetzlich vorgeschriebenen ... 45
- ArtikelEiniges über die Uhrenfabrikation in Frankreich 45
- ArtikelVereinsnachrichten 46
- ArtikelPatent-Nachrichten 46
- ArtikelVom Büchertisch 46
- ArtikelBriefkasten 47
- ArtikelInserate 47
- AusgabeNr. 7 (1. April 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1887) 185
- BandBand 11.1887 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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w Juergmtn kemh A-Lunge. Eornsfwm Breguet „rt/iotic/ L Oe Zaiirtloni-Prili: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile *0 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Bwlin SW., larkgrafenstr. 105 zu richten. Abeantmtnts-Prtli: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Rm. 1,50; für Kreuzbandsendung Rm. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag nnd Expedition bei R. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105 I Trp. XI. Jahrgang. Berlin, den 15. März 1887. * No. 6. Inhalt. Abonnements-Einladung. — Bekanntmachung. — Deutsche Uhrmacherschule. B Abonnements-Einladung. _» Sk. ?s™,r™sr err ' »“ Für das Ausland im Gebiete des Weltpostvereins kostet dieselbe Mk. 7,50 und für Länder ausserhalb desselben Mk. 9,00 iährlich. Die Expedition. Bekanntmachung. Von zuverlässiger Seite ist uns die Mittheilung geworden, dass auf Anregung der Handelskammer in Cöln von allen deutschen Handels kammern gegenwärtig Gutachten ausgearbeitet werden über die Schädlich keit der Raten- und Abzahlungsgeschäfte. Unter Hinweis auf diese Mittheilung ersuchen wir die verehrlichen Vereine, die Handels- resp. Gewerbekammern ihrer Bezirke mit Material in dieser Angelegenheit zu unterstützen, da ja gerade unser Gewerbe mehr als viele andere unter dem Ratenschwindel zu leiden hat. Vom Wiesbadener Verein ist dies bereits mit gutem Erfolge geschehen und ist anzunehmen, dass auch sämmtliche andere Handels- resp. Gewerbekammern geeignetes Material bereitwillig entgegennehmen und in ihren Gutachten verwerthen werden. Durch das Zusammenwirken aller Factoren gelingt es vielleicht, auch nach dieser Richtung hin Besserung zu schaffen. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäckel, Vorsitzender. Deutsche Uhrmacherschule. Wie wir bereits in der vorigen Nummer mitgetheilt haben, beginnt das neue (zehnte) Schuljahr am 1. Mai, und wäre es uns zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der künftigen Schülerzahl erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten gleich mit Zeugnissen begleitet, thunlichst bald an die Direction gelangen. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke genchtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Wir-bringen bei diesem Anlasse wiederum in Erinnerung, dass wir um vielen an uns gerichteten Wünschen zu entsprechen, eine Repa raturklasse eingerichtet haben, in welcher junge Leute, welche die nothige Handfertigkeit und Uebung haben, mit schwierigeren Reparaturen beschäftigt werden. Glashütte. Der Aufsichtsrath der Deutschen Uhrmacherschule. E. Lange, Vorsitzender. Was ist zu thun gegenüber der bevorstehenden Ein führung des Reichsgesetzes über die Angabe des Fein gehaltes in goldenen und silbernen Uhrgehäusen? Nach den Mittheilungen in den letzten Nummern dieser Zeitung tritt das Gesetz über die Angabe des Feingehaltes in Uhrgehäusen etc. ohne Rücksichtnahme auf alte Lagerbestände am 1. Januar t888 in Kraft. Da bis dahin diese Bestände — welche, merkwürdig genug, seither mit völliger Gleichgültigkeit gegen die bereits 1884 auch in diesem Blatte bekannt gemachten gesetzlichen Bestimmungen unterhalten und vergrössert worden sind — selbstverständlich nicht im Laufe des gewöhnlichen Geschäfts ganges geräumt werden können, so ist die Frage eine brennende: Was thun wir mit den, nach alter und 1888 straffälliger Art gestempelten Uhren, die uns nach Ablauf dieses Jahres sicher noch verbleiben ? Es ist nöthig, an der glücklichen Lösung dieser Frage in der Zeit zu arbeiten und sie herbeizuführen, ehe uns eine grosse Gefahr über den
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