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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (2. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer-Termin-Kalender für August 1924
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gehilfen- und Meisterprüfungsordnung für das Uhrmachergewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- ArtikelZur Reichstagung der deutschen Uhrmacher in Hamburg 469
- ArtikelDas Hamburgische Museum für Kunst und Gewerbe 470
- ArtikelDie Hamburger Sternwarte in Bergedorf (Schluß zu Seite 456) 476
- ArtikelDie Deutsche Seewarte zu Hamburg (Schluß zu Seite 457) 479
- ArtikelDie Gezeitenrechenmaschine der Deutschen Seewarte 480
- ArtikelDie Westbergsche Hemmung ohne Fall 482
- ArtikelDas Gewindeschneiden auf dem Drehstuhl 484
- ArtikelSteuer-Termin-Kalender für August 1924 485
- ArtikelGehilfen- und Meisterprüfungsordnung für das Uhrmachergewerbe 486
- ArtikelSprechsaal 487
- ArtikelVermischtes 488
- ArtikelHandelsnachrichten 491
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 492
- ArtikelBriefkasten 493
- ArtikelPatent-Nachrichten 493
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 494
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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486 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 31 bezw. Gebäudewerte sind mit 100 % der Friedenswerte, nur Waldungen mit 120 % anzusetzen. Württembergische Gebäudeentschul dungssteuer. 0,6 % der Gebäudewerte, wie zur Grund- und Gebäudesteuer. 8. (10.) August Württembergische Gewerbesteuer. Ent weder 0,40 dl für je 100 dl der Betriebseinnahmen für Juli abzüglich der Lohn- und Gehaltsaufwendungen oder 2 /i 0 der Einkommensteuer-Vorauszahlung für Juli. 10. August Badische Grund- und Gewerbesteuer. Für Gebäude einheitlich 0,47 dl für je 100 dl des Steuerwertes. Die Grund- und Gewerbesteuer staffelt sich nach deren Ge samtwert wie folgt: Bei einem Gesamtwert von: 10 000 dl und weniger 0,35 dl für je 100 dt; 10 000 bis 15 000 dl 0,40 dl für je 100 dt; 15 000 bis 20 000 dl 0,45 dl für je 100 dl; 20 000 bis 25 000 dl 0,47 dl für je 100 dl; von mehr als 25 000 dl 0,49 dl für je 100 dl. Bayerische Haussteuer. Jahressteuer 0,02 dl für je 1 dl des Jahresmietertrages, nach Abzug von 10 % für Sammelheizung und 3 % für Warmwasser-Versorgungs anlagen. Zu der Steuer tritt ein Zuschlag von 250 %. Von der Gesamtsumme ist V« zahlbar, nebst den hinzutretenden Gemeinde-, Kreis- und Kirchenumlagen. Thüringische Gewerbesteuer. Fester Betrag von 2 dl, ferner J / J0 der für die Monate April bis Juni 1924 geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen und % der für das vierte Vierteljahr 1923, also Januar bis März 1924, festgesetzten Gewerbesteuer 1923. Thüringische Grund- und Mietsteuer. Erstere beträgt 0,lo v. T. des durch die Behörden festge setzten Friedenswertes. Hierzu können die Gemeinden Zu schläge bis zu 100 % erheben. Die Mietsteuer wird nach einem bestimmten Prozentsätze der behördlich festgesetzten Miete erhoben. 10. (17.) August Umsatz- und Einkommensteuer. Abgabe der Voranmeldungen monatlicher Zahler für Juli. Umsatz steuer. Vorläufig noch 2%%. Einkommensteuer. Uhrmacher und Juweliere 1,2 % vom reinen Umsatz. Aus nahmen s. Steuer-Terminkalender für Juli (Nr. 26). Edel metallwaren- und Uhren-Großhändler: 7,5 v. T. vom reinen Umsatz. Optiker 2 % vom reinen Umsatz. Preußische Gewerbesteuer. 10% der Ein kommensteuer-Vorauszahlung für Juli, multipliziert mit dem von den Gemeinden festgesetzten Multiplikator. Preußische Lohnsummensteuer. 1 v. T. der im Juli gezahlten Gehälter und Löhne, multipliziert mit den Zuschlägen der Gemeinden. In manchen Gemeinden ist die rage der Schonfrist für diese Steuer noch nicht geklärt. zelne/s u S , Che , KirChenSteUer - Der von den ein " kommenJ 3 w U USSen fest g eIe £ te Prozentsatz der Ein kommensteuer-V orauszahlung. kommend 1S w h 6 G 1 ewerbest «uer. 2 / l0 der Ein- uer-Vorauszahlung zuzüglich eines Staatszuschla ges von 100 %. Ferner treten noch hinzu die auf die 2 /i 0 zu berechnenden Gemeinde-, Kreis- und Kirchenumlagen. Bayerische Lohnsummensteuer. 2% der im Juli gezahlten Gehälter und Löhne (Bruttosumme). 15. August Lohnsteuer. Ablieferung der in der Zeit vom 1. bis 10. August einbehaltenen Lohnsteuerbeträge, sofern der Ge samtbetrag 12 dl übersteigt. Kleben von Steuermarken unter allen Umständen. 15. (22.) August Einkommensteuer - Vorauszahlung der Landwirte für Juli/September 1924. Für je 1000 dl des bei der Vermögensteuer-Veranlagung festgesetzten Wertes der selbstbewirtschafteten Landwirtschaft 1 dl. Ist eine Ver anlagung zur Vermögensteuer noch nicht erfolgt, so gilt als Wert der für die Landabgabe im Jahre 1923 ermittelte Wert. Pächter können sich von dem zu zahlenden Betrage 1 /i 0 der im letzten Vierteljahr entrichteten Pacht kürzen. Vermögensteuer 192 4. Drittes Viertel der Ver mögensteuer 1924. Meist sind bis dahin schon Veranlagun gen zugestellt, aus denen der zu zahlende Betrag zu er sehen ist. Preußische Grundvermögensteuer. Staat liche Steuer 4 % des Friedenswertes. Dazu die von den Ge meinden festgesetzten Zuschläge. Preußische Hauszinssteuer. Das Fünffache der staatlichen Grundvermögensteuer. 15. (31.) August Sächsische Gewerbesteuer. Jahressteuer 1 % des in der Vermögensteuer-Erklärung pro 31. Dezember 1923 angegebenen gewerblichen Vermögens, sowie ein fester Be trag von 30 dl für jeden Betrieb. Von der Gesamtsumme jetzt %. Ferner wieder 50 % der am 15. August gezahlten Lohnsteuer. 25. August Lohnsteuer. Abführung der in der Zeit vom 11. bis 20. August 1924 einbehaltenen Beträge, sofern der Gesamt betrag 12 cM übersteigt. Kleben der Steuermarken. 25. (31.) August Sächsische Gewerbesteuer. 50% der am 25- August 1924 abgelieferten Lohnsteuer. * Schlußbemerkungen. Alle Steuern sind an die Gemeinde- bezw. städtischen Steuerkassen abzuführen. Aus genommen sind: die Lohnsteuer, die an die zuständige Finanzkasse, die Umsatz- und Luxussteuer, die an die Finanzkasse für Umsatzsteuer, die Einkommensteuer, die teilweise an die Finanzkasse, und die Vermögensteuer, die an die Finanzkasse abzuführen ist. Die Verzugszu schläge betragen für Reichssteuern nicht mehr 5 %, son dern nur noch 2 % für jeden auf den Fälligkeitstag folgen den angefangenen halben Monat. Bemerkt wird noch, daß, da der 17. August ein Sonntag ist, die Zahlungen, die bei der Umsatz-, Einkommensteuer usw. erst am 18. August ein- gehen, noch als rechtzeitig gezahlt gelten. Gehilfen'- und Meisterprüfungsordnung für das Uhrmachergewerbe Tn ri^ki: T-> i wieder zu^'inem^nf^' 5 S ,r n ' Y as uns in Deutschland allein unseres Gewerbes ernsthafterheben kann, haben sich weite Kreise ügkeit beschäftigt. Nicht mn* ^f b u ng dei ' fachlichen Tüch - behandelt worden snnr£™ ? der Fachpresse sind diese Dinge verbandsversammlungen ha be Zahlr - eiche IlmUI ^ s “ und Unter ~ t°gung i st die FrS der Gehilf 816 Und auf r der Reichs ~ hufen» und Meisterprüfungsordnung zur Beschlußfassung gestellt. Einzelne Unterverbände sind mit Be schlüssen bereits vorangegangen. Anscheinend ist man sich nicht immer darüber klar gewesen, daß alle diese Beschlüsse nur Vor schläge darstellen, die denjenigen Stellen, die gesetzlich für die Regelung zuständig sind, zur Annahme unterbreitet werden können. So ist z. B. für den Erlaß der Gehilfenprüfungsordnung die höhere Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Handwerkskammer
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