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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (2. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gehilfen- und Meisterprüfungsordnung für das Uhrmachergewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- ArtikelZur Reichstagung der deutschen Uhrmacher in Hamburg 469
- ArtikelDas Hamburgische Museum für Kunst und Gewerbe 470
- ArtikelDie Hamburger Sternwarte in Bergedorf (Schluß zu Seite 456) 476
- ArtikelDie Deutsche Seewarte zu Hamburg (Schluß zu Seite 457) 479
- ArtikelDie Gezeitenrechenmaschine der Deutschen Seewarte 480
- ArtikelDie Westbergsche Hemmung ohne Fall 482
- ArtikelDas Gewindeschneiden auf dem Drehstuhl 484
- ArtikelSteuer-Termin-Kalender für August 1924 485
- ArtikelGehilfen- und Meisterprüfungsordnung für das Uhrmachergewerbe 486
- ArtikelSprechsaal 487
- ArtikelVermischtes 488
- ArtikelHandelsnachrichten 491
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 492
- ArtikelBriefkasten 493
- ArtikelPatent-Nachrichten 493
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 494
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 31 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 487 zuständig- (§ 131 GO.). Die Meisterprüfungsordnung wird von der Handwerkskammer mit Genehmigung der Landeszentralbehörde erlassen (§ 133 GO.). Unlängst sind von einem Unterverband auch Beschlüsse über die Zahl der bei einem Meister zugelassenen Lehr-. linge gefaßt worden. Auch hierzu muß auf § 130 der Gewerbe ordnung verwiesen werden, wonach nur die Handwerkskammer oder die Innungen zum Erlaß solcher Vorschriften befugt sind, so fern nicht von der Reichs- oder Landeszentralbehörde derartige Vorschriften erlassen werden. Bei dem Erlaß von Gehilfen- und Meisterprüfungsordnungen darf man sich nun nicht nur von idealen handwerkstechnischen Gedanken leiten lassen, wenn diesen auch nach Möglichkeit Rech nung getragen werden soll. Man muß vielmehr bedenken, daß zu nächst die Ausübung eines Handwerks nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, nämlich zum Erwerb des Lebensunterhaltes ist. Bei den für das praktische Leben geschaffenen Prüfungsvorschrif ten müssen deshalb die Forderungen des täglichen Lebens an erster Stelle berücksichtigt werden. Es ist ferner auch davon aus zugehen, daß die überwiegende Zahl derjenigen, die Uhrmacher werden, dieses mit dem Ziel der späteren Selbständigkeit tun. Es muß deshalb die Frage gestellt werden, was verlangt die Selb ständigkeit und die dazu vorbereitende Lehrlings- und Gehilfen zeit? Die Antwort darauf lautet mit ganz nüchternen Worten: Sie verlangt, daß der das Gewerbe Ausübende imstande ist, die im bürgerlichen Gebrauch befindlichen Uhren ordnungsmäßig zu repa rieren und den Kunden solche Uhren in der Art zu verkaufen, daß sie damit bei preiswerter Bedienung zufriedengestellt werden, daß für den Geschäftsinhaber ein angemessener Gewinn abfällt, und daß dieser in der Lage ist, den Umfang seines eigenen Geschäftes angemessen zu erweitern oder zu erhalten, ohne seinen Kollegen unlautere Konkurrenz zu machen. Ist diese Antwort auf die gestellte Frage richtig, dann bleibt kein Raum für Neuarbeiten, die nicht bei Reparaturen der üblichen Art, wobei die Grenzen natürlich keineswegs eng gezogen werden sollen und dürfen, vorzukommen pflegen. Es ist also mithin in den Prüfungsordnungen z. B. auch kein Raum für die Herstellung gan zer Uhrwerke oder für die Fertigstellung von Uhrwerken aus Rohteilen, soweit derartige Arbeiten als Pflichtarbeiten vorgeschric- ben werden. Dagegen müßte dem kaufmännischen Teil des Uhr machergewerbes insbesondere bei der Meisterprüfung mehr Be achtung bcigelegt werden, als dies bisher in den Prüfungsordnun gen zum Ausdruck gebracht wurde, wobei natürlich nicht an die bisher in die Prüfung bereits einbezogene Buchführung, Gesetzes kunde und dergl., sondern vielmehr an die Kunst des Einkaufs und des Verkaufs gedacht wird. Zu den für die Reichstagung zur Beratung gestellten Entwürfen einer Gehilfen- und Meisterprüfungsordnung mag im einzelnen be merkt werden, daß beide Prüfungsordnungen einer einheitlichen redaktionellen Bearbeitung bedürfen, damit sie ein einheitliches Ganzes bilden, wobei natürlich die besonderen Eigenarten jeder Prüfung gewahrt bleiben müssen. Zu der Meisterprüfungsordnung mag dann noch besonders bemerkt werden, daß eine Belastung der Prüfungsordnung mit den Aufgaben nacb Wahl unzweckmäßig zu sein scheint, denn e'ne erschöpfende Aufzählung solcher Auf gaben ist unmöglich. Es dürfte deshalb die Feststellung genügen, daß größere Arbeiten auf Wunsch des Prüflings zugelassen werden können, sofern dabei die in den Mindestforderungen festgelegten Arbeiten mit zur Ausführung gelangen. Einzelne der Wahlarbeiten fordern sogar zur Kritik heraus; es kann z. B. jemand in der Lage sein, einen ganz hervorragenden Sekundenregulator zu bauen (Zif fer 9), womit er dann wohl den Beweis erbracht hat, daß er ein aus gezeichneter Mechaniker, aber keineswegs den Beweis, daß er den Anforderungen, welche das tägliche Leben an die technischen Fertigkeiten des Uhrmachers stellt, gewachsen ist. Es geht ferner offensichtlich über den Rahmen der Meisterprüfung hinaus, wenn über das Genossenschaftsrecht geprüft werden soll, denn dies hat zweifellos mit der Führung eines Uhrengeschäftes an und für sich nichts zu tun. Endlich ist die Zweckmäßigkeit verschiedener Prä dikate für die Meisterprüfung sehr umstritten. Den Gründen, die hierfür vorgebracht werden, die an dieser Stelle zu erörtern aber zu weit führen würde, wird man sich nicht ganz verschließen können. Dem Sinn des Wortes „Meister" widerspricht eine Ertei lung von Prädikaten auf jeden Fall; denn sonst kommt man auf die Steigerung: meisterhaft, meisterhafter, am meisterhaftesten! /vw Sprechsaal*) Aufgaben zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Not In Nr. 24 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wurde an dieser Stelle vom Kollegen O. Trawny in dem Artikel „Die Genossen schaft im Uhrmachergewerbe“ ein Thema angeschnitten, an dessen Grundgedanken schon seit einiger Zeit an vielen Stellen hinter den Kulissen gearbeitet wurde. Infolge der Not der Zeit kam die Erkenntnis in immer weitere Kreise der Kollegenschaft, daß unserem Gewerbe auf irgend eine Art durch tatkräftige Ge meinschaftsarbeit geholfen werden müsse, wenn nicht in abseh barer Zeit vernichtende Schäden in einer noch gar nicht abzu schätzenden Zahl von Betrieben eintreten sollten. Betriebs schwachen Existenzen wurde schon in der Fachpresse der Rat erteilt, beizeiten umzusatteln; für das Gros der Kollegenschaft er gibt sich aber die Notwendigkeit, ihre Einnahmen einigermaßen auf der Höhe zu halten, wenn nicht zu steigern. Es war nun nahe liegend, danach zu streben, den Verkauf guter Uhren dem Uhr machergewerbe zu reservieren; „Die Uhr dem Uhrmacher!“ Zielbewußte Gemeinschaftsarbeit muß die Wege zu diesem Ziele bahnen im Kampfe mit den Auswirkungen der Gewerbefreiheit, an der zu rütteln gegenwärtig ein eitles Unterfangen wäre. Die Konkurrenz der Warenhäuser und Versandgeschäfte zeitigte schon vor längerer Zeit Auswüchse, die gerechte Miß stimmung in weiten Fachkreisen erregten; waren es doch sogar Qualitäts- und Markenuhren, die dort zu unglaublich niedrigen Preisen angeboten wurden! Manche Kollegen verloren leider die Nerven und setzten ihre Preise derartig herab, daß dadurch wieder Streit im eigenen Lager entstand. Diese Zustände und vor allem die Tatsache, daß Markenuhren, deren Fabrikanten den deutschen Uhrmachern zugesichert hatten, nicht an Warenhäuser zu liefern, in letzteren aber doch zu haben waren, veranlaßten schon im Januar die Charlottenburger Ortsgruppe der Berliner Innung, eine Kommission zu wählen, die ein System ausarbeiten sollte, das es mit Unterstützung der Fabrikanten unmöglich machen sollte, daß die der Ührmacherschaft vorbehaltenen Waren auf Umwegen dem Warenhause zugeführt werden. Das Interesse der letzten Hauptausschuß-Sitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) an diesem Plane wurde dadurch bekundet, daß ein von der Ortsgruppe nach Halle entsandtes Kommissionsmitglied in den Wirtschaftsausschuß ge wählt wurde. Ein greifbares Resultat wuide leider nicht erzielt, doch wurden im Laufe der Verhandlungen neue Wege be *) Für die Veröffentlichungen im „Sprechsaal“ übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. schritten, die zu dem gleichen Ziele führen, und die in dem Artikel des Herrn Trawny schon berührt sind. Es wird sich wahrschein lich um ein Gebilde handeln, wie es in der Alpina-Genossen- schaft schon seit vielen Jahren besteht. Es liegt im Interesse eines jeden Kollegen, auf die weitere Entwicklung der Ereignisse zu achten, da das angestrebte Ziel der Mitarbeit eines jeden von uns wert ist. Grämliche Miesmacher darf es nicht geben! Sache der Innungen, Vereine und Bezirksverbände aber ist es, durch die Delegierten auf der Reichstagung ihre Ansichten und Wünsche klar zum Ausdruck zu bringen. Die neue genossenschaftliche Bewegung bedeutet natürlich keine Kampfansage an die „Alpina . Die nächste Zeit wird das geschlossene Zusammenstehen aller Fachgenossen erfordern, um die jüngst in verkappter oder un verkappter Form ins Leben getretenen Fabrikantem/jroßhandels- Kleinhandels-Konzerne im Keime zu ersticken. P. L e b o c k , Berlin. * * * Schutz gegen Versteigerungen von Uhren und Schmuckwaren* ) Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, wie not wendig es ist, daß die Kollegen, besonders diejenigen in kleinen Städten, in Freud und Leid eng Zusammenhalten und, wenn es erforderlich ist, auch geschlossen vorgehen. Die trostlosen Zeit verhältnisse wirken sich jetzt wieder besonders in unserem Ge werbe in erschreckender Weise aus. Nicht genug damit, daß sich der Uhrmacher mit Lebensunterhalts- und Steuerfragen täglich herumsorgen muß, es umgeben ihn auch wieder die alten Gefahren wie Schleuderwesen, Ausverkäufe u. ä. m. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, daß nicht nur die Arbeit am Werktisch °der im Laden getan wird; das allein genügt nicht. Es müssen auch unbedingt die Fachzeitungen und die unser Fach betreffenden ge setzlichen Bestimmungen mit noch viel größerem Eifer gelesen und angewendet werden, und nicht zuletzt müssen die Innungs und Verbandsinteressen reger gefördert werden. Folgender Fall zeigt, wie plötzlich eine Gefahr auftreten, aber auch, wie sie durch schnelles Handeln unterdrückt werden kann: Im Greifenberger Kreisblatt vom 6. Juli zeigte der Obergerichts vollzieher eine am 9. Juli in einem öffentlichen Lokal stattfindende freiwillige Versteigerung von Regulatoren, Weckern, Taschen- **) Juristische Darlegungen über die komplizierte Frage der Versteigerungen werden wir in einer der nächsten Nummern ver öffentlichen. Die Schriftleitung.
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