Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 50.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (13. März 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen für 1925
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 50.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1926) 39
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1926) 59
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1926) 79
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1926) 95
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1926) 113
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1926) 133
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1926) 157
- AusgabeNr. 10 (6. März 1926) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1926) 197
- ArtikelDie Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen für 1925 197
- ArtikelDas Brechen der Uhrfedern und anderes (Fortsetzung zu Seite 164) 199
- ArtikelDie Uhrenanlage für den Rundfunksender in Stuttgart 201
- ArtikelÜber elektrische Uhren 204
- ArtikelFachwissenschaftliche Besprechung in Berlin und Gründung der ... 206
- ArtikelAufruf zum außerordentlichen Verbandstag des W. O. G. am 18. ... 214
- ArtikelSprechsaal 214
- ArtikelVermischtes 215
- ArtikelHandels-Nachrichten 217
- ArtikelVereins-Nachrichten ● Personalien 218
- ArtikelBriefkasten 220
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 220
- AusgabeNr. 12 (20. März 1926) 223
- AusgabeNr. 13 (27. März 1926) 245
- AusgabeNr. 14 (3. April 1926) 269
- AusgabeNr. 15 (10. April 1926) 289
- AusgabeNr. 16 (17. April 1926) 311
- AusgabeNr. 17 (24. April 1926) 331
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1926) 351
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1926) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1926) 389
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1926) 407
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1926) 425
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1926) 445
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1926) 461
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1926) 481
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1926) 497
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1926) 513
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1926) 531
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1926) 571
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1926) 601
- AusgabeNr. 32 (7. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (14. August 1926) 643
- AusgabeNr. 34 (21. August 1926) 663
- AusgabeNr. 35 (28. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (4. September 1926) 703
- AusgabeNr. 37 (11. September 1926) 721
- AusgabeNr. 38 (18. September 1926) 741
- AusgabeNr. 39 (25. September 1926) 761
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1926) 781
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1926) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1926) 821
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1926) 841
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1926) 863
- AusgabeNr. 45 (6. November 1926) 887
- AusgabeNr. 46 (13. November 1926) 907
- AusgabeNr. 47 (20. November 1926) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1926) 947
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1926) 1017
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1926) 1035
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1926) 1055
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1926) 1071
- BandBand 50.1926 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
PUOtjr AÜ.LettCf G UUVtV &M»»» 6Ä»\M* WBJMSW Nllliliiimuufl Bezugspreis fßr Deotachl&nd bei Bestellung bei der Ge schäftsstelle m o n atl i ch 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 15,— Goldmark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres* Bezugspreis 25,— Goldmark in Landes* wihrung (6U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.) Die Deutsche Uhrmacher -Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmark, für Stellen-Angebote u.-Gesuche 0,15 Goldmark, Die ganze Seite wird mit 225,— Goldmark be* rechnet {Die vorstehenden Preise ergeben sich Grundpreis x Multiplikator 1,5 Goldmark}. Postschecic-Kooto 2581 Berlin Tc 1 e gr a m m- A d r e t s e: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4661, 7684, 739. Uhnen-Edelmetall* und Schmuckwaren♦ Markl L. Jahrgang Berlin, 13. März 1926 Nummer 11 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für 1925 Von Steuersyndikus Rudolf Apelt Wie bekannt, ist das Jahr 1925 das erste Jahr, das wieder zu einer richtigen Einkommenbesteuerung durch Vor nahme von ordnungsmäßigen Veranlagungen führen soll. Die Gewerbetreibenden, also auch die Uhrmacher und die Juwe liere, dürften diese Tatsache begrüßen; werden doch dadurch endlich die vielen Härten, die durch das bisherige unglück selige Vorauszahlungssystem entstehen mußten, nunmehr wie der ausgeglichen und die Steuerpflichtigen zu einer Steuer herangezogen, die ihrem wirklichen Einkommen unter Be rücksichtigung der Familien- und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse entspricht. Zur Durchführung der jetzigen Veranlagung, der soge nannten Frühjahrsveranlagung, müssen nun die Steuerpflich tigen, wie es in den früheren Zeiten üblich war, wieder Einkommensteuer - Erklärungen abgeben. Die Einrei chungsfrist für diese Erklärungen läuft vom 11. bis 2 7. März d. J. Während dieser Zeit müssen die Formulare ausgefüllt und den Finanzämtern zugestellt sein. Fristver längerungen sollen nach den Bestimmungen des Reichsfinanz ministers nur in ganz seltenen Fällen gewährt werden. Zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung sind ver pflichtet alle Steuerpflichtigen, bei denen der Gewinn auf Grund von Buchabschlüssen oder überhaupt auf Grund von Büchern ermittelt wird. Hierunter fallen alle Gewerbetrei benden. Dem entsprechend müssen also die Uhrmacher und Juweliere sämtlich eine Einkommensteuer-Erklärung ein reichen. Die Ausfüllung der Erklärungsformulare entspricht un gefähr der Art, wie sie bei den früheren Formularen üblich war. Bedauerlich ist nur, daß neben den eigentlichen Formu laren noch etliche weitere Fragebogen auszufüllen sind, die gerade den kleineren Gewerbetreibenden viel Kopfzerbrechen machen werden. Ebenso bedauerlich ist es, daß die Anlei tungen zur Ausfüllung der Formulare in so unübersichtlicher und für den Nichtjuristen so unverständlicher Weise gegeben werden. Diese Anleitungsformulare umfassen nicht weniger als vier Seiten, die mit Zahlen und Beispielen bedeckt sind, deren Bedeutung wohl nur den allerwenigsten Steuerpflichti gen klar werden wird. Zur Beruhigung der Uhrmacher und Juweliere, die ja zum größten Teile zu den Kleingewerbe treibenden bezw. Handwerkern gehören, kann aber gesagt werden, daß diese Anleitungsbogen auf die Ausfüllung der Formulare, soweit Kleingewerbetreibende und Handwerker in Frage kommen, beinahe keinen Einfluß haben. Die Uhr macher und Juweliere können also, sofern es sich nicht um größere Geschäfte handelt, von dem Versuche, sich den In halt des Erläuterungsbogens ganz zu eigen zu machen, gut und gern absehen und sich darauf beschränken, die wirklichen Erklärungsformulare entsprechend ihren Büchern und Ab schlüssen auszufüllen. Bei der Ausfüllung der Formulare ist vor allen Dingen darauf zu achten, daß kein Einkommen vergessen wird. Die Uhrmacher und Juweliere haben nicht nur das Einkom men aus ihrem Geschäfte anzugeben, sondern auch etwaige sonstige Einnahmen, so z. B. aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, aus der Anlage von Gel dern in Kapitalwerten (Zinsen) sowie aus selbständiger Tätig keit, wie Vertretungen, Geschäftsführungen bei Genossen schaften usw. Auch Spekulations- und Rennbahngewinne sind mit anzugeben, nicht dagegen Lotteriegewinne. Diese letzteren sind gemäß § 6 Abs. 3 des neuen Einkommensteuer gesetzes einkommensteuerfrei. Steuerpflichtig sind dagegen auch Renten, sofern es sich nicht um steuerfreie Militär- oder Wohlfahrtsrenten handelt. Die Ermittelung des Einkommens aus den einzelnen Einkommensarten hat in der üblichen Weise zu er folgen, also für Einkommen aus Kapitalvermögen, Grund besitz usw. durch Feststellung des Überschusses der Einnah men über die Ausgaben. Das Einkommen aus Gewerbe betrieb wird dagegen auf Grund der Buchführung und der ge- p. 1 it !* w ’ ff Ky.- l V, k:’ V I V i b. i:*,’ «r 1 U'., i -r v-i i '.«I *1 •u ■‘<1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder