Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 50.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (13. November 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Aufstellung der diesjährigen Bilanzen im Uhrmacher- und Juweliergewerbe
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 50.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1926) 39
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1926) 59
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1926) 79
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1926) 95
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1926) 113
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1926) 133
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1926) 157
- AusgabeNr. 10 (6. März 1926) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1926) 197
- AusgabeNr. 12 (20. März 1926) 223
- AusgabeNr. 13 (27. März 1926) 245
- AusgabeNr. 14 (3. April 1926) 269
- AusgabeNr. 15 (10. April 1926) 289
- AusgabeNr. 16 (17. April 1926) 311
- AusgabeNr. 17 (24. April 1926) 331
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1926) 351
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1926) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1926) 389
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1926) 407
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1926) 425
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1926) 445
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1926) 461
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1926) 481
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1926) 497
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1926) 513
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1926) 531
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1926) 571
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1926) 601
- AusgabeNr. 32 (7. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (14. August 1926) 643
- AusgabeNr. 34 (21. August 1926) 663
- AusgabeNr. 35 (28. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (4. September 1926) 703
- AusgabeNr. 37 (11. September 1926) 721
- AusgabeNr. 38 (18. September 1926) 741
- AusgabeNr. 39 (25. September 1926) 761
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1926) 781
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1926) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1926) 821
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1926) 841
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1926) 863
- AusgabeNr. 45 (6. November 1926) 887
- AusgabeNr. 46 (13. November 1926) 907
- ArtikelDie Aufstellung der diesjährigen Bilanzen im Uhrmacher- und ... 907
- Artikel"Vertauschte" Uhren 909
- ArtikelNormung (Fortsetzung und Schluß zu Seite 849) 910
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 913
- ArtikelWiener Standuhren um die Wende des 19. Jahrhunderts 914
- ArtikelDas elektrische Schlagwerk am Stefansdom in Wien 916
- ArtikelGedanken zu: Verkaufskunst , die dringendste Aufgabe der ... 917
- Artikel"Präzision" 918
- ArtikelSprechsaal 919
- ArtikelVermischtes 920
- ArtikelHandels-Nachrichten 922
- ArtikelVereins-Nachrichten ● Personalien 923
- ArtikelBriefkasten 926
- ArtikelPatent-Nachrichten 926
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 926
- AusgabeNr. 47 (20. November 1926) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1926) 947
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1926) 1017
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1926) 1035
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1926) 1055
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1926) 1071
- BandBand 50.1926 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monat lich 1,50 RM, unter Streifband 1,85 RM. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres- bezugspreis 25,— RM in Landeswährung (6 U. S.A. $, 30 Schweizer Franken usw.). Be stellungen nur an die Geschäftsstelle erbeten Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäJig an jedem Sonnabend in Berlin C 2, Breite Straße 8 — 9. IUI MUDGE PLEROY AU&Sl SCHWUGk AD. LUNGE 'im A/-i\Gfc\.\VtV wssosfttt mit' iiiiiniiiiii Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 RM). Postscheck - Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7684. 739. Uhren-Edelmefall- und Schmuckwaren-Markt L. Jahrgang Berlin, 13. November 1926 Nummer 46 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die Aufstellung der diesjährigen Bilanzen im Uhrmacher- und Juweliergewerbe Von Steuersyndikus Rudolf Apelt Wieder neigt sich ein Jahr seinem Ende zu, und wieder einmal muß sich deshalb der Uhrmacher und Juwelier mit der Frage des Jahresabschlusses beschäftigen. Da diese Frage eine der wichtigsten der gesamten Buchführung ist hängt doch von ihrer ordnungsmäßigen Lösung eine richtige Gewinnermittelung und dementsprechend die Festsetzung richtiger Steuern ab —, so kann nur geraten werden, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses notwendigen Vor arbeiten schon jetzt vorzunehmen und damit nicht erst bis nach den Weihnachtsfeiertagen zu warten. Besonders in diesem Jahre, in dem die Anforderung der Einkommensteuer- Erklärungen voraussichtlich bereits im Laufe des Monats Januar 1927 erfolgen wird, ist es notwendig, sich über die einzelnen Punkte des aufzustellenden Jahresabschlusses schon heute klar zu werden, damit später die Aufstellung des Abschlusses nicht übereilt vorgenommen wird und dadurch Fehler entstehen, die unter Umständen recht große Nachteile bringen können. Als wichtigster Punkt kommt die Bewertung der einzelnen Gegenstände des Betriebsvermögens in Frage; setzt sich doch nach § 12 des Einkommensteuergesetzes (E.St.G.) der Gewinn eines Geschäftes grundsätz lich aus dem Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben (ohne Privatausgaben) zuzüglich des Mehrwertes oder abzüglich des Minderwer tes der Erzeugnisse, Waren und Vorräte des Betriebes, der dem Betriebe dienenden Ge bäude nebst Zubehör sowie des gewerb lichen Anlagekapitals am Schlüsse des Steuerabschni 11 es gegenüber dem Stande am Schlüsse des vergangenen Steuerab schnittes zusammen. Für die Höhe des Gewinnes ist also die Bewertung des Warenlagers und der sonstigen dem Be triebe gewidmeten Gegenstände und Vermögensteile von aus schlaggebender Bedeutung, denn, wie aus dem eben Gesagten hervorgeht, stellt der Wertunterschied zwischen der vorjäh rigen und der diesjährigen Inventuraufnahme reinen Gewinn dar. Es ist deshalb für jeden Uhrmacher und Juwelier un bedingt notwendig, sich mit den die Bewertung behandeln den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes vertraut zu machen, die in den §§ 19 und 20 E.St.G. enthalten sind. Diese beiden Paragraphen lauten, soweit sie im Rahmen dieser Ab handlung von Bedeutung sind, wie folgt: ,,§ 19: (1) Für die einzelnen dem Betriebe gewidmeten Gegenstände ist für den Schluß des Steuerabschnitts der ge meine Wert zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung des ge meinen Wertes von Gegenständen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, ist nicht der bei der Veräußerung jedes Gegenstandes im einzelnen erzielbare Preis zu ermitteln, viel mehr ist davon auszugehen, daß der Gegenstand auch ferner hin der Fortführung des Betriebes dient, dem er zur Zeit der Bewerbung angehört. (2) An Stelle des gemeinen Wertes kann der Steuer pflichtige den Anschaffungs- oder Herstellungspreis unter Ab zug der nach § 16 Abs. 2 bis 4 zulässigen Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung einsetzen. Ist ein An schaffungs- oder Herstellungspreis nicht gegeben, so gilt als solcher der Betrag, der für den Gegenstand im Zeitpunkt seines Erwerbes durch den Steuerpflichtigen unter gemein gewöhnlichen Verhältnissen hätte aufgewendet werden müssen. (3) Werden einem Betriebe Gegenstände gewidmet, die dem Steuerpflichtigen schon vorher gehört haben, so dürfen sie mit keinem höheren als dem gemeinen Werte im Zeit punkt der Widmung angesetzt werden. § 20: (1) Bei Gegenständen, die bereits am Schlüsse des vorangegangenen Steuerabschnittes zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder im Falle unentgeltlichen Erwerbs eines Betriebes zum Betriebsvermögen des Rechtsvorgängers gehört haben, ist der für den Schluß eines Steuerabschnittes angesetzte Wert eines Gegenstandes bei der Veranlagung des
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder