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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 50.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (7. August 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ordentliche Mitgliederversammlung des W. O. G. in Köln
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 50.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1926) 39
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1926) 59
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1926) 79
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1926) 95
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1926) 113
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1926) 133
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1926) 157
- AusgabeNr. 10 (6. März 1926) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1926) 197
- AusgabeNr. 12 (20. März 1926) 223
- AusgabeNr. 13 (27. März 1926) 245
- AusgabeNr. 14 (3. April 1926) 269
- AusgabeNr. 15 (10. April 1926) 289
- AusgabeNr. 16 (17. April 1926) 311
- AusgabeNr. 17 (24. April 1926) 331
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1926) 351
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1926) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1926) 389
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1926) 407
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1926) 425
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1926) 445
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1926) 461
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1926) 481
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1926) 497
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1926) 513
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1926) 531
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1926) 571
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1926) 601
- AusgabeNr. 32 (7. August 1926) 623
- ArtikelDie künstlerische Gestaltung der Gehäuse von Stand- und ... 623
- ArtikelReichstagung der deutschen Uhrmacher in Köln 624
- ArtikelBericht über die Uhrmacher-Fachlehrertagung 629
- ArtikelOrdentliche Mitgliederversammlung des W. O. G. in Köln 632
- ArtikelAus der Werkstatt 635
- ArtikelDer freie Ankergang (Fortsetzung zu Seite 500) 636
- ArtikelVermischtes 638
- ArtikelHandels-Nachrichten 639
- ArtikelVereins-Nachrichten ● Personalien 641
- ArtikelBriefkasten 642
- ArtikelPatent-Nachrichten 642
- AusgabeNr. 33 (14. August 1926) 643
- AusgabeNr. 34 (21. August 1926) 663
- AusgabeNr. 35 (28. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (4. September 1926) 703
- AusgabeNr. 37 (11. September 1926) 721
- AusgabeNr. 38 (18. September 1926) 741
- AusgabeNr. 39 (25. September 1926) 761
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1926) 781
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1926) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1926) 821
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1926) 841
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1926) 863
- AusgabeNr. 45 (6. November 1926) 887
- AusgabeNr. 46 (13. November 1926) 907
- AusgabeNr. 47 (20. November 1926) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1926) 947
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1926) 1017
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1926) 1035
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1926) 1055
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1926) 1071
- BandBand 50.1926 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 32 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 633 daß die Preise nach den Grundsätzen eines ehrbaren Kauf mannes kalkuliert werden müssen, und daß Überforderungen, Schleuderangebote und Unterbietungen zu Verlustpreisen einen Verstoß gegen die Standesehre darstellen. 5. Die Standesehre und die Notwendigkeit der Siche rung der wirtschaftlichen Grundlage erfordern es als eine absolut zwingende Notwendigkeit, daß Schädigungen des Ge samtgewerbes, wie die Belieferung der Krankenkassen und anderes gemeinsam vom Gesamtgewerbe zielbewußt bekämpft werden. 6. Um die Hochhaltung der Standesehre nach Ziffer 2 ermöglichen zu können, ist es erforderlich, daß das Gesamt gewerbe anstrebt, daß jeder Fachangehörige sein theore tisches und praktisches fachliches Können nach Möglichkeit erweitert und vertieft. Alle Fachschulen, Fachklassen und sonstigen Fortbildungsmöglichkeiten müssen deshalb allen Fachangehörigen unter gleichen Bedingungen zugänglich sein, und diese Bedingungen müssen so gestellt sein, daß die Teilnahme an solchen Fortbildungseinrichtungen auch tatsächlich allen Gewerbeangehörigen ermöglicht wird. 7. Um die Hochhaltung der Standesehre nach Ziffer 3 bis 5 ermöglichen zu können, ist es unbedingt erforderlich, daß alle Organisationen des Gewerbes in freundschaftlicher Art Zusammenarbeiten, um eine einheitliche Durchführung der Aktionen zu gewährleisten. Die Voraussetzung für eine solche Zusammenarbeit besteht darin, daß die Organisationen sich gegenseitig als gleichberechtigt in der Vertretung der Standesinteressen anerkennen, und sich verbindlich machen, Aktionen, die nach außenhin in Erscheinung treten, insbe sondere also Verhandlungen mit den Behörden, Kranken kassenverbänden, Lieferantenverbänden und dergleichen, nur nach gegenseitiger Fühlungnahme durchzuführen. Irgend welche gegenseitigen Lieferungssperren sind, soweit sie be stehen, als Voraussetzung für die gemeinsame Arbeit restlos aufzuheben. 8. Jede Organisation, die als Fachorganisation für das Optikergewerbe für sich Anerkennung verlangt, ist ver pflichtet, für die Zugehörigkeit zur Organisation, also für das Recht zur Mitgliedschaft, Richtlinien aufzustellen, durch welche den fachlichen Anforderungen Genüge geschieht. Das vorstehende Programm wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung des W. 0. G. in Köln am 31. Juli 1926 anerkannt. Nachdem der H. D. 0. V. nach seinen Nach richten in Nr. 29 seiner Verbandsmitteilungen anläßlich seiner Tagung in Würzburg die Notwendigkeit einer gemein samen Arbeit mit dem W. 0. G. anerkannt hat, genau so wie dies vom W. 0. G. auf seiner außerordentlichen Tagung in Eisenach geschehen ist, würde es die Mitgliederversamm lung des W. 0. G. begrüßen, wenn auf Grund des vorste henden Programmes die gemeinsame Arbeit nun baldigst in die Tat umgesetzt werden würde. Das Programm und die Entschließung soll der gesamten optischen Fachpresse zur Veröffentlichung zugänglich gemacht werden. Die Ausführungen des Vorsitzenden fanden auf allen Seiten warme Zustimmung. Haase, Arnstadt, sprach seinen Dank aus für die Einladung zur Versammlung. Er beglück wünschte den Vorstand zu dem aufgestellten Programm und meinte, daß auf einer solchen Grundlage eine gemeinsame Arbeit zum Wohle des Faches unbedingt möglich sein müsse. Kayser, Schwerte, und andere äußerten sich ebenfalls zu stimmend. Kuhls, Velten, beantragte Annahme des Pro- grammes ohne weitere Debatte, Die Abstimmung durch Lr- hebung von den Plätzen ergab die einstimmige An nahme. Die Optik-Belieferungsstelle bildete den nächsten Punkt der Tagesordnung. Das Referat über diesen Punkt wurde ebenfalls durch den Vorsitzenden erstattet. Er wähnung hatte diese Angelegenheit bereits auf der Eisenacher Tagung gefunden. Der dann angeknüpfte Schriftwechsel hatte ergeben, daß die Sache schon weiter gediehen war, als erwartet wurde. Der Schriftwechsel führte zu einer persön lichen Besprechung zwischen dem Referenten und den Mit gliedern der Optik-Belieferungsstelle Schmidt, Magdeburg, und Mittelstrass, Oeynhausen. Hierbei ergab sich, daß die Organisation der Optik-Belieferungsstelle schon sehr weit vorgeschritten ist. Sie besteht einerseits aus den Marken glasfabrikanten Zeiss, Nitsche & Günther, Busch, Rodenstock und Goerz, und andererseits aus sechs Spezialoptikern, die den Vorständen der Unterverbände des H. D. 0. V. ange hören. Die genannten beiden Mitglieder der Optik-Beliefe rungsstelle erklärten, sie haben mit dem H. D. 0. V. nichts zu tun, sondern entscheiden vollkommen unabhängig dar über, wer mit Markenware zu beliefern sei und wer nicht, bezw. wie die Optiker zu klassifizieren seien. Vom Refe renten ist der Standpunkt eingenommen worden, daß der Grundgedanke der Ausscheidung von Außenseitern, die von Optik nichts verstehen, nur zu begrüßen sei. In der vorlie genden Form könne die Optik-Belieferungsstelle vom W. O. G. aber keinesfalls anerkannt werden; man müsse auf vollkommener Gleichberechtigung bestehen. Die Klassifi zierung der Optiker soll nach den Plänen der Optik-Beliefe rungsstelle nach folgenden Richtlinien erfolgen: a) Fachoptiker; b) Geschäfte mit ausgebauter, selbständiger Optik abteilung und Werkstatt; c) Geschäfte mit Optik als Nebenfach; d) Geschäfte mit optischen Artikeln als Nebenfach, aus genommen Brillenoptik, wie z. B. Waffenhändler, Photohändler usw. Die Bedingungen für die Zugehörigkeit zu den einzelnen Gruppen sind folgende: Zu a) 1. theoretische und praktische Fachausbildung des In habers oder leitenden Angestellten; 2. offenes Ladengeschäft; 3. eigene optische Werkstatteinrichtung; 4. ein den örtlichen Verhältnissen angepaßtes Lager in Brillen, sphärischen und astigmatischen Brillenglä sern, sowie in punktuell abbildenden Markengläsern. Diese Gruppe erhält alle Ware. Zu b) 1., 2., 3. wie bei a; 4. Sitz des Geschäftes in Städten ohne Fachoptiker, wenn die Optik als Nebenfach betrieben wird, oder, falls Fachoptiker am Platze, Bestand des Geschäftes und Belieferung mit Markenartikeln bereits vor dem 1. April 1926; 5. wie bei 4. bei a. Diese Gruppe erhält ebenfalls alles. Zu c) 1. Fachkenntnisse — wenn auch geringere — als bei a und b; 2. offenes Ladengeschäft; 3. ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Lager in Brillen und Gläsern. Diese Gruppe erhält keine Markenartikel. Die vorstehenden Richtlinien wurden durch den Refe renten noch näher erläutert. Die Stellungnahme des Vor standes kommt in der nachstehenden Entschließung zum Aus druck, deren Annahme vom Vorsitzenden empfohlen wurde. Optik-Belieferungsstelle Die ordentliche Mitgliederversammlung des W. 0. G. in Köln am 31. Juli 1926 begrüßt den Gedanken der Schaffung einer Optik-Belieferungsstelle, durch die in gemeinsamer Arbeit von Vertretern der Industrie und des Handwerks
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