Vorwort. Die erste Auflage dieses Buches ist schon seit dem Jahre 1914 vergriffen. Der Ausbruch und die lange Dauer des Weltkrieges machten die Bearbeitung einer zweiten Auslage der Viehseuchen gesetzgebung unmöglich. In den ersten Nachkriegsjahren aber erforderte die Umstellung der Kriegswirtschaft für die Friedens verhältnisse auch auf fast allen Gebieten der Veterinärverwaltung des Reiches wie der Länder so zahlreiche gesetzgeberische Maß nahmen, daß an ihre buchmäßige Zusammenfassung nicht gedacht werden konnte. Und obgleich später namentlich aus tierärztlichen Kreisen nicht nur im Freistaat Sachsen, sondern auch in anderen deutschen Ländern die Notwendigkeit einer zusammensassenden Neubearbeitung insbesondere der Ausführungsbestimmungen der Länder zum Reichsviehseuchengesetz allenthalben als dringend gewünscht bezeichnet wurde, konnte sich doch bisher noch keine Länderregierung hierzu entschließen. Bei dieser Sachlage, deren grundlegende Änderung in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist, glaubte ich mich den immer dringlicher werdenden Wünschen aus tierärztlichen und Ver waltungskreisen nach einer übersichtlichen Neudarstellung des derzeitigen Viehseuchenrechtes im Deutschen Reiche und dem Freistaat Sachsen nicht länger verschließen zu können. Ich habe mich deshalb zur Herausgabe einer zweiten Auslage des vor liegenden Buches entschlossen. In ihr ist die Einteilung und Ordnung des behandelten Stoffes dieselbe geblieben wie in der ersten Auflage. Eine Umsangsvermehrung hat die Neuaufnahme der Rinderpest-Gesetzgebung veranlaßt, deren Berücksichtigung auf Grund der Erfahrungen während der Kriegszeit und wegen der schweren Zugänglichkeit der bis zum Jahre 1868 zurück-