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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12a (22. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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98 Eine Bestrafung könnte nur dann eintreten, wenn die Ansammlung von Menschen die unmittelbare und notwendige Folge der Ausstellung gewesen wäre. Das könne man aber nicht behaupten. Dem strafbaren Handeln des Publikums entgegen zu wirken, sei nichf Aufgabe der Angeklagten, sondern der Polizei. Die Angeklagten hätten mit eine Beklame getrieben, die sich innerhalb der ordnungsmässigen Gewerbeausübung gehalten hätte. Hätten die Schaulustigen die Vorschrift in § 31 beobachtet, würde die Verkehrs störung überhaupt nicht eingetreten sein. Im Interesse der Angeklagten habe es sogar gelegen, dass der einzelne von den Schaulustigen sich nicht allzu lange am Schaufenster auf hielt, damit möglichst viele Personen die Aus stellung sehen konnten. Gegen das freigesprechende Urteil legte die Staats anwaltschaft Revision ein. Ihrem Antrage entsprechend hat das Sächsische Oberlandesgericht die angefochtene Entscheidung nebst den ihr zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben geirrt insoweit, als sie das Verhalten der beiden Angeklagten vom Gesichtspunkte der mittelbaren Täterschaft und der Anstiftung betrachten und als Bie weiter die von den Schaulustigen verursachte Verkehrsstörung als von den Angeklagten nicht vorsätzlich bewirkt beurteilen. Die Vorinstanzen hätten lediglich den § 31 im Auge gehabt, dabei aber ganz die Vorschrift in § 3 ausser acht gelassen. Die Bestimmung treffe auch die Handlung, die neben dem Strassenkörper stattfinde, aber in ihren Wirkungen auf den Strassenkörper übergreife. An sich sei die Beklame im gewerblichen Betriebe eine erlaubte Handlung, die einem polizeilichen Ver bote nicht unterliege. Dieser Grundsatz sei aber nicht schrankenlos, gewisse Beschränkungen ergäben sich schon aus allgemeinem Interesse. Der Grundsatz, dass es Aufgabe der Polizei sei, Verkehrsstörungen zu verhindern, gelte auch nur insoweit, als die Polizei die Gewalt hierzu habe und nicht verhältnismässig grosse Mittel aufgewendet werden müssen. Wird eine Störung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Strassen hervor gerufen, die die Polizei ohne erhebliche Mittel nicht beseitigen kann, so wird die Handlung desjenigen, der sie hervorruft, zu einer verbotenen. Eine Bestrafung ist aber nur möglich, wenn, wie hier, allgemeine polizeiliche Vorschriften bestehen, die Verkehrsstörungen und Ver kehrsgefährdungen verbieten. Das alles habe die Vorinstanz verkannt, und deshalb musste die Sache zurückverwiesen werden. sk. Kleine Geschäftsnachrichten. Neuwied. In unser Handelsregister A ist unter Nr. 255 bei der Firma Ph. C. Schindler, Hofuhrmacher und Optiker in Neuwied, eingetragen worden: Die Firma ist auf den Uhrmacher Otto Rehn zu Neuwied übergegangen. Villingen. Zu unserer Nachricht über den Verkauf der Wernerschen Uhrenfabrik teilt uns die Firma Schlenker & Kienzle, Schwenningen, mit, dass sie nicht beabsichtige, einen Teil ihres Betriebes nach Villingen zu verlegen. Die angegebenen Zahlen über Aktiven und Passiven stimmten mit den Tat sachen nicht überein. Mit den Gläubigern wurde vor dem Ankauf seitens der Firma Werner ein Vergleich mit 30 Proz. abgeschlossen. Die Firma Schlenker & Eienzle wird die Fabrikate der Wernerschen Fabrik, ausser für Export, nur durch die inländischen Uhrengrosshandlungen absetzen. Anfragen nach dem Wernerschen Fabrikat sind an die Adresse: C. Werner, Uhrenfakrik, Villingen (Baden), zu richten. auf Bonn. Gifhorn. Geschäftser Öffnungen. Fritz Nitschke hat sich Sternstrasse 25 als Uhrmacher nieder- Otto Behrens hat sich Hauptstrasse 37 als Uhrmacher nieder- Person allen: Treffurt. Das Fest der silbernen Hochzeit feierte am 19. Juni der Uhrmachermeister Anton Gertler nebst Gemahlin Frau Luise Gertler, geb. Lindenbauer. Die Meisterprüfung bestanden die Herren: A. Huss, P. A. Vollert, A. Walther, Dresden; Stefan Nubert, Posen; Max Krämer, Biesen; Paul Rettich, Dörzbach; Paul Eggers, Itzehoe. Gestorben: Herr Uhrmachermeister Eugen Tilling im 70. Lebensjahre in Ratibor. — Herr Uhrmacher Christian Ehlers in Kiel. Silberkurs. ®°°/iooo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 72 Mk. oder per g 7,2 Pf. vom 11. Juni. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands" für 0,800 feine silberne Ketten auf 75 Mk. per kg, 7,5 Pf. per g. Konkursnachrichten. Posen, Juwelier Gustav Wallor, Marktstrasse und Krämerstrasse Anmeldefrist bis zum 24. Juni, Prüfungstermin am 4. Juli. Wittenberge, Bez. Potsdam. Juwelier und Goldschmied Albert Trapp Anmeldefrist bis zum 16. Juni, Prüfungstermin am 2. Juli. 16. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Welche Firma mac ht die getriebenen Alfenide-Wandbilder mit dem Fabrikzeichen B und durchschlungenem G? W. F. in M. Frage 2175. Wer ist Fabrikant der Uhren mit dem Zeichen „Unua" dem Zifferblatt? A. W. in 8t Frage 2178. Kann mir einer der Herren Kollegen angeben, wer 8onneu. uhren anfertigt? E. Sch. in B. Frage 2180. Welchen Wert haben: Krönungstaler von 1861; 6*. dächtnistaler von 1894, auf der einen Seite Brustbild des Fürsten Bismarck mit der Umschrift Otto Fürst v. Bismarck Herzog von Lauenburg, auf der anderen Seite Kaiser Wilhelm II. mit der Umschrift Wilhelm II. Deutscher Kaiser König von Preussen; ein Taler von 1837, Umschrift Kurfürstentum Hessen XIV. und Friedr. Wilh. Kupr. und Mitregent? E. B. in W. Frage 2181. Wo bekommt man wohl eine wirklich gute, mit besonders lauter und reiner Wiedergabe konstruierte 8challdose? Welche Firma liefert die sogen. „Herkules-Schalldose“? H. S. in G. Frage 2182. Kann mir einer der Herren Kollegen mitteilen, um welche Zeit und in welchem Orte der Uhrmacher Caspar Friekh gelebt hat? Ich habe ein 4 /* Werk mit Schnecke, Geh werk und Spindelgang, 1 Tag Uj» gehend. Dieses ist im Jahre 1819 repariert worden. H. R. in M. Frage 2183. Kann mir einer der Herren Kollegen eine Beize nennen worin man abgeschossene Messioghülsen für Seheibengewehre abbeizen oder abkochen kann, damit die Hülsen ihren Naturglanz, ohne nachzuputzen, wieder erhalten? K. H. in P. Frage 2184. Welche Firma liefert Zifferblätter mit daran befindlichem Zeigerwerk und Zeigern für den Lehrunterricht in Schulen? A. J. in G. Antworten. Wir bitten unsere Leser, sich recht rege an der Beantwortung der gestellten Fragen zu beteiligen. Zur Frage 2170 teile ich Ihnen mit, dass ich Becher, Kannen, Humpen, Trinkhörner usw. für Schützenpreise geeignet anfertige. Bei Bestellungen bitte ich um gefällige Angabe der Preislage für die einzelnen Gegenstände. Auch Krüge mit Schützen- und Jagd-Emblemen führe ich allen Grössen und Preislagen. L. Lichtinger, Inh. F. Iblher, München, Klenzestr. 12. Zur Frage 2170. Sie geben nicht an, ob bessere Sachen damit ge meint sind. Bessere Sachen in Kaiserzinn erhalten Sie bei Bitter & Gobbers, Krefeld, und billigere Sachen bei Becker & Sturm, Lüdenscheid. R. Sch. in R. Zur Frage 2171. Die Firma Possin & Döpping in Weimar. R. Sch. in R. Zur Frage 2172. Wenn Sie nicht direkt mit dem Vermieter vereinbart haben, dass er eine Markise stellt, werden Sie nur dazu verpflichtet sein, denn er hat Ihnen doch nur das Ladenlokal vermietet. Damit Ihre Waren nicht verderben, haben Sie selbst Vorrichtungen dagegen anbringen zu lassen. R. Sch. in R. Zur Frage 2172. Da die Befestigungen der Markise in die Mauer des Hauses eingelassen werden müssen, bilden sie einen Bestandteil des Hauses und dürften, auch wenn der Mieter die Markise auf eigene Rechnung hat anlegen lassen, nicht mehr vom Hause entfernt werden. Daraus ergibt sich schon allgemein die Verpflichtung des Vermieters, die Markise zu be schaffen. (? Schriftl.) Entsteht durch Fehlen der Markise Schaden an der ausgestellten Ware, so kann der Vermieter dafür haftbar gemacht werden, wie auch am hiesigen Platze wieder zugunsten eines Mieters entschieden ist. H. Sch. in G. Zur Frage 2173. Die Taschenuhren mit Doppel - Chronograph erhalten Sie bei der Firma Theod. Wandschneider, Hamburg 11. Zur Frage 2174. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile Ihnen mit, dass ich Seidel und Becher in jeder Ausführung anfertige. Bei Bestellungen erbitte mir gefällige Angabe gewünschter Grösse (0,25, 0,3, 0,4 Liter usw.) und ungefähre Preislage. L. Lichtinger, Inh. F. Iblher, München, Klenzestr. 12. Zur Frage 2176. Das Arbeiten bei elektrischem Licht ist weniger empfehlenswert, da es zu unruhig, zuweilen auch recht dunkel brennt. Es kommt auch 'teurer als anderes Licht. Das Gaslicht brennt ruhiger und hell, ist euch billiger, nur heizt es mehr als elektrisches. Man darf die Lampe nicht zu nahe an Kopf und Augen rücken. G. M. in St. Zur Frage 2177. Sie können sich die Stunde mit l Mk. bis 1,50 Mk. berechnen, je nachdem die Verhältnisse liegen oder die Kundschaft beschaffen ist; die Reisezeit ebenfalls nach diesem Massstabe und etwaiges Fahrgeld usw. desgleichen. Q M St . Zur Frage 2177 teile ich Ihnen mit, dass die Vergütung je nach den Verhältnissen berechnet werden muss, aber eine Vergütung von mindestens R Mark nicht zuviel sein wird. h. C. in B. Zur Frage 2179. Bernsteinketten und -Broschen erhalten Sie bei der Firma Emil Lammers, Köln a. Rh. Zur Frage 2179. Bernsteinketten und -Broschen führe ich in reicher Auswahl. Ewald Porcher, Hannover.
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