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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 11 (1. Juni 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein einfaches elektrisches Zeigerwerk von C. Bohmeyer für kleine Zifferblätter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- ArtikelCentral-Verband 121
- ArtikelVerband Deutscher Uhrengrossisten 122
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 122
- ArtikelEin einfaches elektrisches Zeigerwerk von C. Bohmeyer für kleine ... 124
- ArtikelUnsere Werkzeuge 125
- ArtikelNeuheiten. Die Lehruhr "Tick-Tack" 125
- ArtikelBrille mit federnder Unterlage am Steg 126
- ArtikelAllgemeines über Verzahnungen, ihre Herstellung und Zeichnung 126
- ArtikelFreie Unruh-Hemmung mit stetiger Antriebskraft von Fridolin ... 128
- ArtikelEingesandt 129
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 130
- ArtikelVerschiedenes 131
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 132
- ArtikelArbeitsmarkt -
- AusgabeAusgabe 133
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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124 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 11. 6. Anfertigen einer Sperrfeder. 7. Anfertigen einer Brücke. 8. Anfertigen eines Stellungsfingers, eines Spiralschlüssels. 9. Anfertigen einer Feilarbeit, etwa ein Viereck an einer runden Welle. 10. Anfertigen einer Dreharbeit, etwa eine Welle mit Ansatz und Zapfen. Selbständige Gewerbetreibende können von der Arbeitsprobe entbunden werden. Theoretische Prüfung. § 10. Durch die theoretische Prüfung soll insbesondere auch der Nachweis erbracht werden, dass der Prüfling über den Wert, die Beschaffung, Aufbewahrung. Verwendung und Behandlung der in seinem Gewerbe zur Verarbeitung gelangenden Rohstoffe, sowie über die Merkmale ihrer guten und schlechten Beschaffenheit genügend unterrichtet ist. Sie beginnt in der Regel mit einer Besprechung des Ge sellenstücks und der Arbeitsprobe und soll sich ferner namentlich auf folgende Fragen erstrecken: 1. Welches sind die Hauptteile einer Uhr? 2. Welchen Zweck hat das Räderwerk und welche Punkte sind bei der Ausführung eines solchen zu beachten? 3. Welchen Zweck hat die Hemmung? 4. Welches sind die gebräuchlichsten Hemmungen in Pendel- Uhren? 5. Welchen Vorteil bietet der Grahamgang gegenüber dem Hakengang? 6. Welche Punkte sind bei Ausführung dieser Hemmungen zu beachten? 7. Welche Hemmungen kommen hauptsächlich bei Taschen uhren in Anwendung? 8. Was ist über Cylinderhemmung zu sagen? 9. Was ist über Ankerhemmung zu sagen und welches sind ihre Vorteile gegenüber der Oylinderhemmung? 10. Wie berechnet man die Schwingungszahl des Pendels und der Unruh? 11. Welches ist der Zweck, das Wesen und die Behandlung der Spiralfeder? 12. Wie werden verloren gegangene, zerbrochene oder schlechte Teile einer Taschenuhr oder einer Wanduhr wieder her gestellt oder ersetzt? 13. Welches sind die bewegenden Kräfte einer Uhr? 14. Wie berechnet man das Grössenverhältnis eines Triebes zum Rade? 15. Wie berechnet man das Grössen Verhältnis der Räder zu einander? 16. Wie findet man die Zahnzahl, bezw. die Zahl der Trieb- Zähne, wenn ein Rad verloren gegangen ist? 17. Woran erkennt man Stahl und wie ist dessen Güte zu beurteilen? 18. Wie schleift und poliert man Stahl? 19. Wie härtet man Messing und wie ist dasselbe für die Zwecke der Uhrmacherei zu behandeln? Die Prüfung ist ferner, soweit dem Prüfling Gelegenheit zum Besuch von Fortbildungs- und Fachschulen gegeben war, darauf zu richten, ob er sich einige Fertigkeit im Zeichnen und die nötigsten allgemeinen Kenntnisse angoeignet. hat. Die Prüfung in den letzteren erfolgt zum Teil schriftlich, zum Teil mündlich und umfasst folgende Fächer: Lesen, gewerblichen xVufsatz (z. B. Geschäftsempfehlungen. Arbeits- oder Preisangebote, Quittungen, Arbeitsbescheinigungen), Rechnen (Bekanntschaft mit Mass, Ge wicht und Gold und den gewöhnlichen Rechnungsarten) und einfache Buchführung. Zu dem Ende kann ein Sachverständiger mit vollem Stimmrecht vom Vorsitzenden aus der Mitte der vom Prüfungsausschüsse dazu gewählten Personen hinzugezogen werden. Ergebnis der Prüfung. §11. Nach Beendigung der Prüfung, über deren Verlauf eine Niederschrift, aufzunehmen und von sämtlichen Mitgliedern des Prüfungsausschusses, welche an der Prüfung teilgenommen haben, zu unterschreiben ist, beschliesst der Prüfungsausschuss über das Gesamtergebnis der Prüfung mit Stimmenmehrheit, und zwar, ob die Prüfung genügend, gut oder ausgezeichnet bestanden oder ob sie nicht bestanden ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das Ergebnis der Prüfung wird nach Schluss derselben vom Vorsitzenden in Gegenwart des Prüfungsausschusses den Prüflingen mitgeteilt. Beanstandung der Prüfung. § 12. Der Vorsitzende ist berechtigt, Beschlüsse des Prüfungs ausschusses sofort nach erlangter Kenntnis der Beanstandungs gründe mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden. Macht er von diesem Rechte Gebrauch, so hat er binnen kürzester Frist unter Vorlegung der Prüfungsniederschrift und unter Angabe der Gründe, aus denen die Beanstandung erfolgt, sowie unter Be zeichnung der Beweismittel, durch welche etwa streitige That- sachen festgestellt werden können, die Entscheidung des Berufungs ausschusses der Gewerbekammer zu beantragen. Dieser entscheidet endgültig. Eine Ausfertigung der mit. Gründen zu versehendenEntscheidung ist. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zuzustellen, welcher von derselben den Beteiligten Mitteilung zu machen und das Erforderliche anzuordnen hat. Beurkundung des Prüfungsergebnisses. § 13. Ist die Prüfung endgültig für bestanden erachtet., so hat der Prüfungsausschuss darüber ein Zeugnis auszustellen, das in den Lehrbrief einzutragen ist. Das Prüfungszeugnis ist kosteu- und stempelfrei. Ist die Prüfung nicht bestanden, so hat der Prüfungsausschuss einen Zeitraum zu bestimmen, vor dessen Ablauf die Prüfung nicht wiederholt werden kann. Derselbe darf ein halbes Jahr nicht übersteigen. War das Gesellenstück für genügend befunden, so kann der Prüfling von der Anfertigung eines neuen Gesellen stückes entbunden werden. Mehr als zweimal kann die Prüfung nicht abgelegt werden. Geschäftsführung. § 14. Die lautenden Geschäfte des Prüfungsausschusses er ledigt der Vorsitzende. Das Prüfungszougnis ist. von dem Vorsitzenden und einem Mitgliede des Prüfungsausschusses zu vollziehen. Für alle übrigen Ausfertigungen genügt die Unterschrift des Vorsitzenden. Die Akten und Niederschriften der Prüfungsausschüsse sind von der Gewerbekammer aufzubewahren. § 15. Die Mitglieder dos Prüfungsausschusses erhalten, so weit sie dem Gehilfenstande angehören, für jede versäumte, ihnen seitens ihres Arbeitgebers nicht vergütete Arbeitsstunde Mk. 0.50. Lübeck, den 30. März 1901. Das Stadt- und Landamt. I. A.: (gez.) Dr. 0. Plessing. — Ein einfaches elektrisches Zeigerwerk von C. Bohmeyer für kleine Zifferblätter. D. R. G.-M. Nr. 173392. eben ihren bekannten elektrischen Zeigerwerken uiii rotierendem Anker bringt die Firma C. Bohmeyer. Fabrik elektrischer Uhren in Halle a. S., ein neues elektrisches Zeigerwerk in den Handel, welches vor zugsweise für kleine Zifferblattdurchmesser bestimmt ist. Dieses Zeigerwerk ist hier in Originalgrösse abgebildet und wird nur in dieser einen Grösse hergestellt. Es eignet sich für Zifferblattdurchmesser bis 33 cm, kann aber auch unter Anwendung leichter Zeiger und bei einzeln betriebenen Uhren oder in kleinen Anlagen für Zifferblätter bis 40 cm Durchmesser Anwendung finden. Das Zeigerwerk von C. Bohmeyer ist. für Stromwechsel- betrieb eingerichtet und kann in alle mit Stromwechsel betriebenen Uhrenanlagen, gleichviel ob mit rotierendem oder oszillierendem Anker eingeschaltet werden, und es eignet sich durch seine originelle Konstruktion auch zum Einbauen in kleine Zimmer- Stutzuhren.
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