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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 2 (15. Januar 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- ArtikelCentral-Verband 13
- ArtikelDer Central-Verband als Mittel der weiteren Organisation der ... 14
- ArtikelDie neuere Entwicklung der geographischen Ortsbestimmung 14
- ArtikelAus der Astronomie. Der Jupiter mit seinen fünf Trabanten ... 16
- ArtikelWiederholungsschlagwerk mit Reibrolle anstelle des Schöpfers 17
- ArtikelFederzug mit leicht herausnehmbaren Federhause 17
- ArtikelDer Meistertitel 18
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 19
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 20
- ArtikelVerschiedenes 22
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 23
- ArtikelArbeitsmarkt /Anzeigen 24
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 133
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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22 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 2. Zwangs-Innung Rochlitz. Am Montag, den 3. Februar, nachm. 2 Uhr, findet im Gasthof „Stadt Leipzig“ za Rochlitz eine ausserordentliche Innungs-Yer- snimnlmig statt, wozu alle Mitglieder hiermit freundlichst gebeten werden, rechtzeitig zu erscheinen. Das Erscheinen sämtlicher Mitglieder ist dringend erforderlich. Tagesordnung: Punkt 1: Beschlussfassung über den eiugereichten Antrag wegen Zurückziehung der Anordnung der Innung. Mit kollegialem Gruss Otto Schulz, Obermeister. Oberbadischer Bezirksverein Waldshut. Montag, den 20. Januar, nachmittags lühr, findet die General versammlung im Lokal „Zur alten Post“ statt. Tagesordnung: 1. «Jahres- und Kassenbericht, 2. Wünsche und Anträge der Mitglieder, 3. Einzug der Beiträge (5 Mk.). Die Mitglieder werden gebeten, im Interesse der Sache sich möglichst zahlreich eiuzufindeu. Der Vorstaud Waldshut, den 6. Januar 1902. L. Mayer, Schriftführer. Verschiedenes. Vereinigung Dresdener Ulireugrossisteu. Die freie Vereinigung Dresdener Grossisten der Uhren-, Fouruitureu- und Goldwaren-Branche hielt am 30. Dezember v. J. in ihrem Versammlungslokal, Hotel Amalienhof, unter allseitiger Beteiligung ihre Jahres-Hauptversammlung ab. Auf der Tagesordnung stand zunächst Neuwahl, und wurden als Vor sitzender und Kassierer die Herren Moritz Mutli und Richard Hansel, welche diese Aemter bisher bekleideten, einstimmig wiedergewählt. Von der Handelskammer war ein Schreiben eiugegangen, die dem Deutschen Reichstage vorliegende Erhöhung des Taschenuhr-Zolles betreffend, dessen Beratung den Beschluss ergab, zu dieser Sache Stellung zu nehmen und der Kammer eine entsprechende Rückäusserung zukommen zu lasseu. Die Vereinigung Dresdener Grossisten blickt jetzt auf ein dreijähriges Bestehen zurück und hat während dieser Zeit durch gemeinsame Beratungen und Handlungen schon oft recht erfreuliche Resultate aufzuweisen gehabt. Die derselben augehörenden Firmen stehen sich in einer ausserordentlich freundschaftlichen Weise gegenüber, so dass die Vereinigung zu den besten Hoffnungen berechtigt. Möge sich dieselbe gedeihlich weiter entwickeln zum Wohle ihrer Mitglieder und zum Segen der sonst beteiligten Kreise. Aus Zaborze. EinUhrondieb hatte sich in der Person des Arboiters Paul Pias aus Kreuzendorf, Kr. Pless, zu verantworten. Der Angeklagte war im Juni v. J. von dem Kaufmann Herzberg in Zaborze als Hausknecht an genommen worden. Als derselbe sich zwei Tage in dieser Stellung befand, fand bei Herberg eine Auktion verfallener Pfänder statt, wobei eine goldene, sowie oine silberne Taschenuhr nebst zahlreichen anderen Wertgegeuständen abhanden kamen. Zugleich war seit diesem Tage P. verschwunden. Später erfuhr H., dass P , der sieh noch in Zaborze aufhielt, eine goldene Taschenuhr im Besitze gehabt und dieselbe für ca. 10 Mk versetzt hatte. Es wurde nun gegen den des Diebstahls stark verdächtigen, ehemaligen Hausknecht Anklage erhoben. Im Termine leugnete P. entschieden, die goldene Uhr entwendet zu haben. Schliesslich erklärte er jedoch, dass die Uhr womöglich von einem anderen Diebstahl herrühre. Der Gerichtshof hielt den Angeklagien des Diebstahls für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Wochen Gefängnis. Einbruchsdiebstahl in Breslau. In dem Uhrengeschäft des Uhr machers Eduard Pfitzner in Breslau, Taschenstr. 1, Ecke der Glauerstrasse, wurde am 10. Dezember y. J., früh 6 bis ll _.7 Uhr, ein Einbruch unternommen. Die Einbrecher im Alter von 25 bis 32 Jahren waren durch die wahrscheinlich schon geöffnete Hausthür an die Hinterthür des Geschäftslokals gelaugt, hatten die drei daran befindlichen Schlösser demoliert und die Thür erbrochen. Die Thäter waren gerade bei der Arbeit, als Herr Pfitzner und seine beiden Söhne, aufmerksam gemacht durch das in Funktion getretene elektrische Läutewerk, herbeigeeilt kamen und persönlich die Verfolgung der nun schleimigst- die Flucht ergreifenden Einbrecher anfnahmen. Es gelang auch glücklich, die drei Diebe mit Hilfe des sieh der Verfolgung anschliessenden Publikums fest- zuneluneu. So konnten ihnen die aus dem Schaufenster entweudeteu Uhren, etwa SO an der Zahl, wieder ahgouommen werden. Unter diesen befanden sich u. a. zwei unersetzbare wertvolle Stücke, ein von Herrn Pfitzner selbst gefertigter goldener Taschen-Chronometer, welcher 1SSI auf der Industrie- und Gewerbe-Ausstellung mit der Preis-Medaille prämiiert wurde, und eine von dessen Sohn auf der Uhrmaeherschulo zu Glashütte gebaute Taschenuhr. Die erbrochene Ladenthür war eine Doppelthür mit Eiseneinlage und vor züglichen Schlössern versehen, wurde jedoch in sehr kurzer Zeit von diesen sehr geübten Einbrechern, welche im Besitz vorzüglichen Werkzeuges waren, aufgemacht Aus Dresden. Die Kriminalpolizei verhaftete am 21. Dezember vor. J. drei reisende Handwerker, welche am 17. Dezember in Mittweida aus einem Schaukasten 208 goldene Ringe gestohlen hatten. 50 Stück wurden bei den Verhafteten noch vorgefunden. I hromliebstahl in Frankfurt a. M. Im Hause Friedeusstrasse 9, in dessen Parterre sich die Uhrenhandlung von G. Schweppenhäuser befiudet, wurde Sonntag, den 29. Dezember vor. J., abends, ein dreister Einbruch ver übt. \ ermutlich mittels Nachschlüssels gelangte der Dieb durch Haus- und ^ orplat/tluire in den linden, öffnete den Erker und entnahm ihm goldene, ilberne und stählerne Uhren im Gesamtwert von etwa 3000 Mk. Die ge leerten Futterale liess der Spitzbube zurück. Ausser einer zerbrochenen Scheibe in der Vorplatzthüre ist nichts beschädigt worden. Jedenfalls ist der Thäter mit der Oertlichkeit genau vertrant gewesen. Drei Verurteilungen wegen unlauteren Wettbewerbes. Der eine Fall wird aus Sonnenburg i. N. berichtet und betrifft Ausverkauf wegen Aufgabe des Geschäfts. Das Schöffengericht zu Sonnenburg hatte den Kauf mann Max P. in Bentschen wegen unlauteren Wettbewerbes zu einer Geld strafe von 50 Mk. oder zu 10 Tagen Haft verurteilt. P., der in Sonnenburg eine Filiale seines Hauptgeschäfts betreibt, kündigte mehrmals „Ausverkauf wegen Aufgabe des Geschäfts“ an, während eine Zeit danach wieder Annoncen mit der Empfehlung des „reich assortierten Lagers“ erschienen. P. will wirklich die Absicht gehabt haben, das Geschäft in Sonnenburg aufzugeben und sei nur gezwungen worden, es weiterzuführen und das Lager zu vervoll ständigen, da ihm ein Verkauf oder eine Vermietung des Hauses trotz mehr facher Aunoncen nicht gelungen sei. Seine Berufung wurde verworfen. Bei dem anderen Fall, welcher aus Solingen berichtet wird, betrifft das Thema die Sehnufeusterpreise. Der Kaufmann F., Inhaber eines Waren hauses, wurde vom Schöffengericht wegen unlauteren Wettbewerbes zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt. Er hatte, wie das Gericht als festgestellt erachtete, über die Preisbemessuugen von Wareu wissentlich falsche Angaben gemacht, die den Anschein eiues besonders günstigen Angebots erwecken mussten. Er stellte, wie der „Konfektionär* mitteilte, gute, tadellose Wareu in seiuem Schaufenster zu Preisen aus, die weit hinter dem wirklichen Werte zurück blieben. Kamen danu Kunden und wollten einen Gegenstand, wie ausgestellt, kaufen, so wurden ihnen Ausschusswaren zu den Sehaufensterpreisen offeriert. Bestanden sie darauf, den betreffenden Gegenstand aus den Schaufenster zu erhalten, so wurde ihnen gesagt, derselbe sei schon verkauft. Bei der Straf zumessung zog das Gericht in Betracht, dass das Publikum und der reelle Geschäftsmann vor derartigen unlauteren Manipulationen geschützt werden müsse. Eine für den gesamten Handwerker- und Kaufmannsstand wichtige De finition einer bestimmten Art des unlauteren Wettbewerbes, des Almendig- machens von Kunden durch unwahre Angaben, hat unlängst das Reichs gericht gegeben. Es hat nämlich das Heranziehen von Kunden durch unwahre Angaben zum Schaden vou Konkurrenzfirmen als Betrug im engeren Sinne des Strafgesetzbuches bezeichnet und in seiner Entscheidung erklärt: „Ein unbefugter Eingriff 7 in den Vermögensstand der betreffenden Firmen findet statt, wenn man mittels Täuschung deren Kundenstaud abwendig zu machen sucht.“ Bedeutsam ist hierbei der besondere Ausspruch, dass der Nachweis eines unzweifelhaften Schadens nicht erforderlich ist, sondern dass auch der fragliche Nutzen, der der Firma unter Umständen entgangen ist, geltend ge macht werdeu kann. lieber den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren ist bekanntlich im Handelsministerium ein Gesetzentwurf ausgearbeitet worden. Bei den Vor arbeiten zu diesem Entwürfe wurde vorzugsweise eine von der Handelskammer in Hannover in dieser Frage eiugereichte Denkschrift berücksichtigt. In dieser Denkschrift wird zunächst eine behördliche Konzession des Geschäfts betriebes der Auktionatoren befürwortet. Hierzu ist schon in der Gewerbe ordnung die Möglichkeit vorgesehen. Die Centralbehörden würden auf diese Weise zur Kontrolle der Auktionatoren berechtigt. Zur Vorbereitung dieser Kontrolle hat die Handelskammer die Einführung eines Geschäftsregisters be antragt, in welches die Aufträge eingetrageu werden. Nur auf Grund eines schriftlichen Auftrages soll der Auktionator thätig werden. Ferner sollen an gegeben worden: Name, Wohnort u. s. w. des Auftraggebers, ob er Eigentümer der zur Versteigerung gelangenden Sachen ist oder in welcher Weise er das Verfüguugsrecht darüber erlangt hat. Schliesslich sollen auch das Auktions lokal, der Erlös und der Tag seiuer Ablieferung aufgeführt werden. Durch diese detaillierten Angaben kann erreicht werden, dass blosse Strohmänner nicht mehr als Auftraggeber vorgeschoben werden oder der Verkauf, wie es jetzt häufig geschieht, in Form des Selbsthilfeverkaufs stattfiudet: „Für Rech nung dessen, den es augeht“. Aus Pirna; eine durchgegangene Turmuhr. An einen Geisterspuk musste man unwillkürlich glauben, als am ersten Weihnachtsfeiertag, nachts, nachdem gerade die sogen. Geisterstunde vorüber war und die Glocke eben 1 Uhr geschlagen hatte, das Schlagwerk der Rathausuhr in Pirna au der Elbe in ununterbrochener Roiho seine Thätigkeit fortsetzte, bis ihm scheinbar der „Atem“ ausgegangen war. Schläfer wurden munter und steckten ihre Köpfe zum Fenster hinaus, um zu sehen was los sei; aus allen Gassen strömten die Menschen nach dem Marktplatze, und einer fragte den anderen, in der Anuahme, dass es „stürme“, wo es deun brenne. Aber niemand wusste auch nur das Geringste auzugeben, währenddessen es unverdrossen weiter hämmerte. Feuerwehrleute liefen nach den Geräteschuppen, aber keine Nachricht kam, wo die Spritzen gebraucht werden könuteu, kurz, es herrschte eiue Viertel stunde lang eine nicht geringe Aufregung, bis dann eudlich das Gewicht des Schlagwerkes abgelaufen war und die beiden Löwen, die dort bei jedem Glockeuschlage die Pranken erheben, ihre „stürmende“ Thätigkeit wieder einstellten. Die Rathausuhr hat hier schon manchen Streich vollführt, der letzte aber war entschieden der originellste. Aus Bartenstein. Um seinen ehemaligen Arbeitgeber zu ärgern, liess er ihn vorzeitig sterben. Der Uhrmachergehilfe Kurt Dannenberg war im Jahre 1900 bei dem Uhrmacher Gervais in Seeburg als Gehilfe beschäftigt. Es entstanden Streitigkeiten, die D. zum Austritt bei Gervais und zum Eiutritt bei dessen Konkurrenten in Seeburg veranlassten. Nach etwa einem halben Jahre erschien in der Heilsberger Zeitung folgende Todesanzeige: „Statt besonderer Nachricht. Gestern entschlief sanft nach längerem Leiden mein vielgeliebter Manu, unser lieber Schwiegersohn Paul Gervais im 25. Lebensjahre Dieses zeigen tiefbetrübt au Gertrude Gervais, geb. Maraiin, Albert Maraun und Frau. Die Beerdigung findet den 31., nachm. 3 Uhr, vom Trauerhause aus statt.“ Gervais, der weder verstorben noch verheiratet ist, ermittelte mit Hilfe eines Schreibsachverständigen den Dannenberg als den Schreiber der Todesanzeige und teilte die Angelegenheit
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