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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 4 (15. Februar 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus Deutsch-Westafrika. Wie bestimmt der Evhe-Neger in Deutsch-Togo die Zeit?
- Autor
- Spiess, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbliche Rechtsfragen. Urkundenfälschung, begangen an den Zifferblätterneuner Kontrolluhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechenschlagwerk mit geräuschloser Sperrung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- ArtikelCentral-Verband 37
- ArtikelRüttelt euch auf! 38
- ArtikelAus Deutsch-Westafrika. Wie bestimmt der Evhe-Neger in ... 39
- ArtikelGewerbliche Rechtsfragen. Urkundenfälschung, begangen an den ... 40
- ArtikelRechenschlagwerk mit geräuschloser Sperrung 40
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren 41
- ArtikelNeuheiten. Ein neuer Wecker 42
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 42
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 42
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 43
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 47
- ArtikelVerschiedenes 47
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 133
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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40 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 4. Jams zu Fufu stossen!“ Also so weit ist der Weg. Nun heisst es nacbdenken! Ich glaube, diese Zeitbestimmung wird ein Europäer nicht so leicht lernen wie ein Afrikaner. Auch auf der Westküste von Afrika, denke ich, wird noch die Zeit kommen, wo die Bewohner das völlige Verständnis für „Zeit“ haben werden! W er nur einen Blick in die Schulen wirft, der wird von der horanwachsenden Jugend, dem Geschlechte der Zukunft schon andere, richtige Vorstellungen und Begriffe von „Zeit“’ hören können. Möge die Jugend und das Alter im Evhevolke aber immer mehr dahin kommen, das Wort: „Kaufet die Zeit aus“ recht verstehen zu lernen! (Leipz. Ztg.) m Gewerbliche Rechtsfragen. Urkundenfälschung, begangen an Zifferblättern einer Kontrolluhr. [Naohc!ruck vorUoto „ j n einer grossen Fabrikanlage waren drei Nachtwächter angestellt, welchen der Weg. den sic während der Nacht wiederholt durch das weite Fabrikanwesen zurückzulegen hatten, genau vorgeschrieben war. Kr nahm etwa zwei Stunden in Anspruch, und um feststellen zu können, ob die Wächter auch ihre Pflicht erfüllton hatten sie au bestimmten Stollen des Weges an dort angebrachten Kontrolluhi011 einen Stift niederzudrücken, der auf eine im Innern der Ohr täglich neu eingelegten Papierscheibe von der Form eines Uhrzifferblattos zwischen den darauf gedruckten Sluuden- ziffern je einen Stich hinterliess. Diese Papierscheiben wurden jeden Moreen genau geprüft, von dem zur Beaufsichtigung der verschlossenen Uhrkästen an- gestellten Beamten, der den Schlüssel dazu besitzt. Die An°'e- klagten hatten sich nun Nachschlüssel angefcrligt, die Kästen geöffnet und die während aller Eundgängo zu machenden Stiche mit einem Male erzeugt, um den falschen Schein zu erwecken, dass sie ihrer Pflicht vollkommen genügt hätten. In erster Instanz waren sie daraufhin wegen Urkunden- lälschung zu Strafe verurteilt worden, indem der Gerichtshof sich dahin aussprach, die Zifferblätter der Kontrolluhren stellten im vorliegenden Falle Privaturkunden dar; die Angeklagten seien ausserdem verpflichtet gewesen, die Punkte auf den Scheiben selbst zu erzeugen; dadurch, dass sie dies meistens nicht thaten. hätten sie die Gesellschaft, bei der sio angestellt gewesen seien, über den wirklichen Urkundenverfertiger getäuscht und eine ob jektiv ^und subjektiv falsche Beurkundung hergestellt. Gegen dieses Urteil hatten die Angeklagten Kevision eingelegt mit. der Behauptung, dass an Kontrolluhren eine Urkundenfälschung nicht voigenommen werden könne. Die Berufungsinstanz jedoch, das Landgericht Nürnberg, hat das erste Urteil völlig aufrecht erhalten. In den Gründen wird folgendes geltend gemacht: Die Ziffer blätter an und für sich sprechen nichts aus; aber sie erhalten einen gedanklichen Inhalt, durch die nach wohldurchdachter An ordnung und Reihenfolge an gewissen Stellen durch bestimmte I ersonen zu bewirkende Stichmarken darauf. In diesem Zustande hatten die Zifferblätter die Bestimmung, den Beweis für die Vertragserfüllung und hiermit für den Anspruch der Angeklagten aut Lohnzahlung zu liefern, weshalb ihre Fähigkeit, auch & den ^^•'^Versicherungsgesellschaften gegenüber als Beweismittel für die Erfüllung der der Aktiengesellschaft obliegenden Pflichten zu dienen nämlich während der Nachtzeit eine richtig geregelte Konti olle des ganzen Anwesens durchzuführen —. gar nicht herangezogen zu werden braucht. Jedenfalls waren alle Erfordernisse, die nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem im Gesetze nicht testgestellten Begriff einer Urkunde gehören, in den fraglichen Aiilernblattern gegeben, die überdies, da die Stundenzahlen Schrift zeichen sind, Schriftstücke darstellon. Sie waren von Menschen hand gefertigte, sinnlich wahrnehmbare Gegenstände dazu <r 6 - eigiief und bestimmt, ausserhalb ihrer selbst, liegende rechts- erliebiiche Thatsaehen zu erweisen. Die Stichmarken, die der Wächter zu machen hat. sind gewissermassen Unterschriften, und man würde doch niemals bezweifeln, dass eine Urkunden fälschung vorliegt, wenn z. B. diese Unterschrift, aus Worten be standen hätte, oder der Namenstempel gefälscht worden wäre. Thafsächlich haben aber die Angeklagten auch nichts anderes gethan: sie haben das an Stelle der Unterschrift verabredete Zeichen so angebracht, als hätte es ein an der Hand des Stunden plans genau erkennbarer anderer Wächter, als von sich herrührend, angebracht. — Danach musste die Revision der Angeklagten ver worfen werden. q Recliensclilagwerk mit geräuschloser Sperrung. D. Reichs-Patent Nr. 127 060; von Georg F. Bley in Freiburg i. Schl, achfolgend beschriebene Erfindung betrifft ein Rechen schlagwerk, bei welchem die Auslösung in an sich bekannter Art. durch seitliche Verdrängung des Schöpfers oder des Rechens erfolgt. Gegenstand der Erfindung ist die Ausbildung eines derartigen Rechen schlagwerkes in der Weise, dass eine Entfernung der Bewegungs mittelpunkte des Schöpfers und des Rechens durch seitliche Ver drängung eines dieser Teile nicht nur bei der Auslösung, sondern auch bei der Sperrung des Schlagwerkes veranlasst und durch diesen Bewegungsvorgang ein selbsttätiges Sperren der Arbeits teile ohne Benutzung eines Einfallhebels oder einer Feder ermög licht. wird. Zu diesem Zwecke wird der Schöpfer nach Be endigung des Schlagens von dem Rechen oder einem mit diesem gekuppelten Teile abgefangen. Beim Abfangen des Schöpfers übt dieser infolge der auf ihn einwirkenden Triebkraft der Scblag- feder einen Druck auf die Anscblagfläehe aus und erfährt dadurch entweder selbst, eine seitliche Verdrängung und Zurückführun» in Sperrstellung, oder veranlasst, eine Verschiebung des Rechens’, falls die Lage des Bewegungsmiitelpunkt.es der letzteren ver änderbar ist. Nach der Erfindung wird eine geräuschlose Sperrung des Schlagwerkes durch den Schöpfer selbst erzielt und die Anbringung der sogen. „Warnung“, sowie von Sperr- oder An- lautstilten an den Rädern des Schlagwerkes überflüssig gemacht. Das Zusammensetzen des Schlagwerkes wird hierdurch wesentlich erleichtert, da ein genaues Einstellen der Räder desselben gegen einander nicht erforderlich ist, Die Kadraktur besteht aus einer sehr geringen Anzahl von Teilen einfacher Bauart, die sämtlich durch Maschinen hergestellt werden können und einer genauen Bearbeitung von Hand nicht, bedürfen. Das Schlagwerk kann in bereits fertige Uhren eingebaut, und nicht nur bei Regulatoruhren. sondern auch^ bei Uhren einfachster Art angebracht, werden. In den Fig. 1 bis 4 ist, eine Ausführungsform mit seitlicher Verdrängung der Schöpferwelle dargestellt, während in big. j emo Ausführungsform gezeichnet, ist. bei der eine seit- j liche^ Verdrängung der Rechenachse stattfindet, j Fig. 1 ist eine Vorderansicht des Rechenschlagwerkes in Sperrstellung. Fig. 2 ist. eine Seitenansicht nach Fig. 1. Fig. 3
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