Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Poppes rc. gegen seine Wahl zum Stellvertreter des zweiten Landtags-Abgeordneten der Stadt Leipzig, Herrn Kaufmann Albert Düfour- Feronce, betreffend, auf der Rednerbühne vor zutragen. Der Bericht lautet: Bei der Wahl des zweiten Abgeordneten der Stadt Leipzig zu dem Landtage des Jahres 1836. siel, da in zwei Skrutinien die.absolute Stimmenmehrheit nicht zu-erlangen war, bei der -dritten Abstimmung die relative Stimmenmehrheit auf Herrn Kaufmann Albert Dufour-Feronce. — Derselbe wohnte als Wahlmann der Wahlhandlung bei und schlug, wie er von dem Wahlcommiffair, Hrn. Kreisdirektor I). von Falkenstein, über die Annahme der Wahl befragt wurde, dieselbe lediglich mit Bezug auf die wesentliche Störung seinek Familien- und Ge schäfts-Angelegenheiten und häufig eintretende Nothwendigkeit seiner längern Abwesenheit aus. — Der Wahlcommissair be schloß unter diesen-Umständen nach Vorschrift der Verordnung, die Ausführung des Wahlgesetzes betreffend, vom 30. Mai 1836, -eine eventuelle Wahl vorzunehmen, und schritt auch dazu, nach dem in Gemäßheit jener Verordnung vorher noch die beiden ^Stellvertreter der Abgeordneten in der Person Herrn Stadtge- .richtsraths Steche für Herrn 0. Haase und in der Person Herrn Kaufmanns Poppe für Herrn Dufour - Feronce gewählt worden waren. — Bei jener Wahl wurde in Folge dreier Abstimmungen endlich durch relative Stimmenmehrheit Herr Buchhändler Wilhelm Ambrosius Barth zum zweiten Landtags - Abgeordne- ,tön der Stadt Leipzig eventuell ernannt. — Derselbe hat jedoch ,eben so, wie der für Herrn Kaufmann Dufour-Feronce erwählte Stellvertreter, Herr Kaufmann Heinrich"Poppe, gegen die Wahl bei der betreffenden Kammer der hohen Ständeversammlung re- klamirt, und so ist diese Wahl des zweiten Landtags-Abgeordne ten der Stadt Leipzig und des Stellvertreters zur Cognition und Entscheidung der U. Kammer gelangt, von dieser aber an die .aus ihrer Mitte bestellte außerordentliche Deputation zur Begut- Pachtung und Berichterstattung abgegeben worden. — Die un terzeichnete Deputation glaubt nun, nachdem sie die bei der Kreisdirektion zu Leipzig ergangenen, die Landtagswahlen pro snnv 1836. in der Stadt Leipzig betreffenden , Akten eingesehen und mit einem Königlichen Herrn Commissarius über die Sache Rücksprache genommen hat, ohne vor der Hand auf die Gründe der Reklamanten einzugehen, zuvörderst die Frage aufwerfen und erörtern zu müssen: ob auch die eventuelleWahl Hrn. Barths, und die Wahl Hrn. Poppes überhaupt für bestehend zu achten .sein dürften? — Herr Dufour-Feronce hatte nach Inhalt der an die Deputation gelangten Akten und Schriften dem bei der Wahlhandlung vorgebrachten Grunde, weshalb derWahlcom- missarius eine eventuelle Wahl vorzunehmen sich entschloß, in der Folge mit Bezug auf ein Zeugniß seines Hausarztes einen zweiten, den. der Krankheit, beigefügt und, wenn auch sein auf .diese beiden Gründe.gestütztes Gesuch mittelst Verordnung des .hohen Ministeriums des Innern vom 26. Oktober 1836 folgen- denbetreffenden Inhalts: „dahingegen ist der von dem Kaufmann Dufour-Feronce bescheinigte KraNkheitszustand nicht der Arc zu befinden gewesen, daß derselbe Seiten der Regierung auf den Grund von §.18. des Wahlgesetzes sub ». als eine zulässige Ent schuldigungsursache zu Ablehnung der Wahl zum Landtags-Ab geordneten hätte angesehen werden können, und da die in Bezug nahme auf die Führung ihrer Handelsgeschäfte sowohl von be nanntem Herrn Kaufmann Dufour-Feronce, als besage ferne ren Berichts vom 21. dieses MonatS von dem zu seinem Stell vertreter erwählten Kaufmann Poppe angeführten Ablehnungs gründe .zu Cognition der H. Kammer der Srändeversammlung gehören; so werden für beide zwar die Legitimationsurkunden auszufenigen, es wird ihnen aber dabei zu erkennen zu geben sein, daß es ihnen nachgelassen bleibe, nurgedachte Ablehnungs ¬ gründe bei der Einweisungs - Commission der besagten Kammer vorzubringen," nicht beachtet wurde, dennoch seinen Zweck, nach dem er sein Reklamationsgesuch lediglich auf Krankheit, mit Beifügung eines anderweiten umfänglichem Zeugnisses seines Hausarztes basirt hatte, durch eine fernere Verordnung dessel ben hohen Ministeriums vom 5. November 1836 des betreffen den Inhalts: „da auf den von der Kreisdirektion zu Leipzig un- term2- dieses fernerweit erstatteten Bericht die Ablehnung des Kaufmanns Dufour-Feronce hinsichtlich der auf ihn gefallenen Wahl zum Landtags-Abgeordneten der Stadt Leipzig in Rück sicht auf dessen durch ärztliches Zeugniß und die Bestätigung der gedachten Kreisdirektion nunmehr für statthaft befunden worden und statt seiner der eventuell zum Landtags-Abgeordneten er wählte Barth einzuberufen ist;" vollkommen erreicht. — Ob nun gleich nicht zu verkennen ist, daß die Entscheidung der Reklama tion des Hrn. Dufour-Feronce, da sie ursprünglich bloß auf das Anfuhren von Familien - und Geschäftsangelegenheiten und nothwendige Reisen gegründet worden war, in Gemäßheit der obangezogenen §. 18. des Wahlgesetzes vor die II. Kammer ge hört haben würde und die Ausführungsverordnung zu dieser Paragraphe lediglich sich auf die Gründe sub ». und b., über welche die Regierung zu cognosziren hat, beziehen kann, wie ei nes Theils schon der Sinn dieser Paragraphe und andererseits der Umstand außer Zweisel stellen, daß gesetzliche Bestimmun gen, durch welche noch dazu Rechte der Kammer normirt wer den, nicht durch einseitige Regierungsverordnungen, sondern lediglich durch, unter Beirath und Genehmigung der Stände zu fassende, anderweite gesetzliche Beschlüsse abgeändert werden dürfen; so ist dennoch wegen des Grundes bescheinigter Krank heit, wiewohl selbiger mit dem ursprünglich von HerrnDufour- Feronce genommenen Bezüge auf Familien- und Geschäfrsan- gelegenhetten und nothwendige Reisen in direktem Widerspruche stehr, von der Dufourschen Wahl gänzlich zu abstrahiren und deren Ablehnung alszurGnüge begründet zu betrachten gewesen. Nachdem jedoch, um auf die betreffenden Reklamationen näher einzugehen, 1. dem eventuell zum zweiten Landcagsab- geordneten der Stadt Leipzig gewählten Herrn Barth so«, toi. 139 der obenerwähnten Wahlakten von derhöchsten Orts genehmigten Wahlablehnung des Herrn Dufour-Feronce auf den Grpud des sen krankhaften Zustandes mündliche Eröffnung geschehen war; so erklärte derselbe sofort, daß er wegen überhäufter Geschäfte diese Wahl nicht annehmen könne und dieserhalb bei der zweiten Kammer Reklamation einreichen werde. Dies geschah, und Herr Barch suchte seine Ablehnung durch Folgendes zu rechtfertigen: 1) seine geschäftlichen Verhältnisse seien von der'Art, daß sie seine längere Abwesenheit von Leipzig ohne seinen und der ihm anvertrauten fremden Interessen höchsten Nachtheil durchaus nicht gestatteten, indem sein Geschäft, welches zu den bedeuten dem Buchhandlerischen Etablissements Leipzigs gehöre und dem er ganz allein ohne Associ« und ohne Prokuracrager vorstehe, sämmtliche drei Branchen des buchhandlerischen Verkehrs, den Sortiments-, den Verlags- und den Commissionsbuchyandel umfasse; 2) lägen ihm als Vater von sieben fämmrlich noch un erzogenen Kindern Pflichten ob, deren Erfüllung mit einer län gern Abwesenheit vom häuslichen Heerde sich nicht vereinigen lasse, zumal da sich sechs Knaben darunter befänden, bieder väterlichen Aufsicht und Zucht doppelt bedürften; 3) habe er sehr bedeutende Bauveränderungen und Einrichtungen in seinen Immobilien unternommen, mit welchen er seit 4 Jahren be schäftigt sei, und.welche imLaufe dieses Winters ihrer Vollendung enrgegensahen, weshalb seine Gegenwart dabei unumgänglich nöthig sei, und 4) sei auch sein dermaliger Gesundheitszustand nicht füglich geeignet, die geistigen und körperlichen Anstrengun gen zu ertragen, welchen ein Mitglied der hohen Ständever sammlung ausgesetzt sei. Alle diese Gründe dürften nlln zwar
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