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Form + Zweck
- Bandzählung
- 1972,3
- Erscheinungsdatum
- 1973
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Form und Zweck 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id416501729-197200308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id416501729-19720030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-416501729-19720030
- Sammlungen
- Zeitgenössische Kunst
- Form und Zweck - Fachzeitschrift für Industrielle Formgestaltung in der DDR
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Angestellt oder freisschaffend - eine Alternative? (Interview)
- Untertitel
- Rechtsfragen/Interview
- Autor
- Bartsch, Ekkehard
- Glücksmann, Anselm
- Dietel, Clauß
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftForm + Zweck
- BandBand 1972,3 -
- DeckelDeckel -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelEssen morgen - aber wie? 3
- ArtikelTypen und Varianten 6
- ArtikelKüchen für die Zukunft 10
- ArtikelDie Stellung des Textilgestalters (Interview) 18
- ArtikelBeständiges Verhältnis zu TEXTIMA 20
- ArtikelSelbstbedienungsreihe für Gaststätten 22
- ArtikelContainertransport- und Containerumsetzgerät 25
- ArtikelContainerstapelwagen 26
- ArtikelRohrmelkanlage M 665/666Q 27
- ArtikelAbgedecktes Motorfahrzeug für Körpergeschädigte W-65, S-65, N-65 27
- ArtikelHaldenschüttgerät AS-G 500.2 28
- ArtikelKopierdrehbank TGC-4 28
- ArtikelGewindebohrmaschine 28
- ArtikelTrocknerreihe 29
- ArtikelPentakta A 100 29
- ArtikelHydrostatische Axialkolben-Doppelpumpe für Baggerantriebe 29
- ArtikelMöbelensemble 30
- ArtikelHotelservice 30
- ArtikelBeschläge 30
- ArtikelBuchungsautomat Klasse 071 30
- ArtikelElektronikorgel TO 10 30
- ArtikelAngestellt oder freisschaffend - eine Alternative? (Interview) 31
- ArtikelIndustrieformgestaltung und Schutzrecht 36
- ArtikelSchutzrechtsverletzung durch Industrieformgestalter 38
- ArtikelDas Besteck 40
- ArtikelErich Müller 65 43
- ArtikelDas Auftreiben 44
- ArtikelNachrichten 45
- ArtikelGestaltungsmethodik „Grundlagen der Gestaltungsmethode“ 46
- ArtikelTreffpunkt Brno 46
- ArtikelLitfaßsäule, ade 47
- ArtikelOhne Ambition 47
- ImpressumImpressum 48
- DeckelDeckel -
- BandBand 1972,3 -
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- Form + Zweck
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Rechtsfragen/Interview Angestellt oder freischaffend — eine Alternative? Die Gesprächsteilnehmer: Ekkehard Bartsch, Dipl.-Formgestalter, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Amt für industrielle Formgestaltung beim Mini sterrat der DDR Clauß Dietel, freischaffender Dipl.- Formgestalter,Vorsitzender der Zentralen Sektionsleitung Industrieformgestaltung/ Kunsthandwerk im Verband Bildender Künstler der DDR Dr. jur. Anselm Glücksmann, Honorar dozent für Urheber-, Verlags- und Pres serecht an der Karl-Marx-Universität Leipzig Heinz Hirdina, form+zweck form + zweck: Es ist eine Honorarord nung geschaffen worden, die freischaf fende Tätigkeit regelt. Wie kann erreicht werden, was dort programmatisch formu liert ist? Im § 2 dieser Honorarordnung heißt es: „Die Leiter der Betriebe sind verpflichtet, diese Anordnung zur Errei chung hoher kulturpolitischer und ästhe tischer Leistungen und mit dem Ziel höchster Effektivität anzuwenden und hierbei die Grundsätze einer sparsamen sozialistischen Wirtschaftsführung durch zusetzen.'' In diesem Zusammenhang zu nächst die Frage: Wie frei ist eigentlich freischaffende Tätigkeit unter diesen Be dingungen? BARTSCH: Die gestalterische Tätigkeit, ob freischaffend oder angestellt, ordnet sich in der Regel in den durch die No menklatur für wissenschaftlich-technische Arbeiten gegebenen Ablauf der Erzeug nisentwicklung ein. Ich möchte es aber als ein allgemeines Merkmal der industriellen Formgestal tung bezeichnen, daß sie sich in einer Bindung an das Forschungs- und Ent wicklungskollektiv vollzieht. Die Art und Weise dieser Bindung ist unterschiedlich, bestimmt aber die Effektivität des Ge stalters sehr stark. DIETEL: Was Herr Bartsch sagte, betrifft die reale Phase der gestalterischen Ar beit mit Entwicklungskollektiven oder in Betrieben und Kombinaten. Außer die ser realen Phase wäre auf einen Aspekt hinzuweisen, der sich aus der kulturellen Seite unserer Arbeit ergibt: Gestalter befassen sich in den letzten Jahren stär ker mit Studien, die nicht von Beginn an ein Auftragsverhältnis zur Basis haben, sondern die sich aus einer kulturellen Verantwortung gegenüber dem Grund verhältnis Mensch — Produkt — Umwelt ergeben. form + zweck: Der Freischaffende ist also weder frei von gesellschaftlicher Verantwortung noch frei von kollektiver Bindung. Warum aber nun eine Rege lung freischaffender Tätigkeit in Verbin dung mit den Honorarordnungen gerade jetzt? GLUCKSMANN: Ein Grund liegt doch darin, daß man ähnlich konkret wie den Lohnfonds auch den Honorarfonds als wesentlichen Teil der Fonds, die die Kaufkraft der Bevölkerung bestimmen und die damit in eine Relation zum Wa renfonds treten müssen, unter Kontrolle nehmen wollte. Man wollte bei der Ge legenheit auch Mißstände auf einzelnen Gebieten beseitigen, die sowohl in der übermäßigen Bezahlung als auch in der freischaffenden Tätigkeit ungeeigneter Persönlichkeiten lagen. Beide Dinge müssen wir in Relation setzen. form + zweck: Zu ergänzen wäre noch, daß der Entwicklungsprozeß industrieller Produkte in der Regel in den letzten zwanzig Jahren immer komplizierter ge worden ist, sich immer mehr verwissen schaftlicht hat, daß die Kollektivität der Arbeit immer deutlichere Formen an nimmt, daß die Konzentration der Pro duktion fortschreitet. Eine mögliche Schlußfolgerung daraus: Freischaffende Tätigkeit verliert die Grundlage, weil die Integration in das Entwicklungskollektiv unbedingt erforderlich ist von den ersten Stufen an bis zur Fertigungskontrolle, weil eine so intensive Zusammenarbeit einen kontinuierlichen Informationsaus tausch erfordert, der bei freischaffender Tätigkeit kaum möglich ist. GLÜCKSMANN: Als Jurist möchte ich sagen, daß das nach meiner Ansicht eine Überbewertung der Form des Rechtsver hältnisses gegenüber dem Wesen der Arbeit ist. Das heißt, daß die Einbezie hung in das Kollektiv nicht notwendig die Form eines Arbeitsrechtsverhältnisses voraussetzt. Man sollte den Freischaffen den in seiner Beziehung zum Kollektiv nicht in einer grundsätzlich anderen Si tuation als den Festangestellten sehen. Herr Dietel, Sie haben vorhin einen Ge sichtspunkt gebracht, der auf das Wesen der Sache zusteuert, als Sie sagten, daß jetzt der Formgestalter, ohne einen kon kreten Auftrag zu haben, an Problemen arbeiten kann. Das ist eine Variante. Aber ich würde sagen: Geht denn das nicht unter Umständen jedem Werktäti gen so? Das ist auch wieder kein Spezi fikum. Bin ich irgendwo fest angestellt, dann knoble ich über Probleme, auch wenn mir mein Chef noch nicht die An weisung gegeben hat, sie zu lösen. form + zweck: Dagegen könnte man folgendes sagen: Im Freischaffenden- Verhältnis ist es Sache der Moral und der gesellschaftlichen Verantwortung des Freischaffenden, über kultivierte Pro dukte in einer kultivierten Umwelt nach zudenken. Diese Arbeit kostet Zeit und Geld, bringt aber kein Geld. Der Frei schaffende kann genausogut darauf ver zichten. Leistet das nicht Stylingtenden zen Vorschub? Der Gestalter könnte in einer späten Phase der Entwicklung hin zugezogen werden und damit praktisch als Hüllenmacher auftreten. Das ist ein Fall, der im Angestelltenverhältnis kaum möglich ist, weil die Angestellten von Anfang an am Entwicklungsprozeß be teiligt sind. DIETEL: Wir sind hier beim Grundpro blem, wenn wir über freischaffende Ar beit unter dem Gesichtspunkt sprechen: Was ist für die Gesellschaft effektiv? Da bei kann es nicht um eine globale Ab lehnung freischaffender Tätigkeit gehen, denn sie ist nicht zu verwechseln mit einer profitablen Arbeit, der Freischaf fende ist kein kleiner Warenproduzent, und er hat keinen Besitz an Produktions mitteln. Es geht dagegen um die gesell schaftliche Aufgabe, bei niedrigstem Aufwand einen maximalen Nutzen zu er reichen. Sie deuteten vorhin, Herr Hirdina, die Vergesellschaftung der Arbeit an, den Prozeß der Konzentration, die größere wissenschaftliche Kooperation, die stän dig zunehmende Informationsdichte. Hier sind wir zu einem sehr aktuellen Punkt gekommen. In seinem Beitrag zu „Fragen von Wissenschaft und Politik in der sozialistischen Gesellschaft der DDR" kommt der Erste Sekretär des Zentral komitees, Erich Honecker, auf die zuneh-
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