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Landtags-Akten / Vorlagen
- Bandzählung
- 1.1920/22,1
- Erscheinungsdatum
- 1920/22
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-A.1920/22,Vorlage,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id286576899-192000102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id286576899-19200010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-286576899-19200010
- Sammlungen
- Projekt: SLUB Dresden
- Sächsische Landtagsprotokolle
- LDP: Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Unvollständig: Vorlage Nr. 41 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLandtags-Akten / Vorlagen
- BandBand 1.1920/22,1 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Sprungmarke[Nr. 1-5] 1
- Sprungmarke[Nr. 6-10] 1
- Sprungmarke[Nr. 11-15] 1
- Sprungmarke[Nr. 16-20] 1
- Sprungmarke[Nr. 21-25] 1
- Sprungmarke[Nr. 26-30] 1
- Sprungmarke[Nr. 31-35] 1
- Sprungmarke[Nr. 36-40] 1
- Sprungmarke[Nr. 42-45] 1
- Sprungmarke[Nr. 46-50] 1
- Sprungmarke[Nr. 51-55] 1
- Sprungmarke[Nr. 56-60] 1
- BandBand 1.1920/22,1 -
- Titel
- Landtags-Akten / Vorlagen
- Autor
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6 Vorlagen. IVr. 57. durch hat sich auch der Kreis der dem Landesamte für Arbeitsvermittlung obliegenden Aufgaben erweitert und die Schwierigkeit, Umfänglichkeit und Verantwortlichkeit der hierbei zu leistenden Arbeiten derart zu genommen, daß mit den vorhandenen Arbeitskräften bei weitem nicht mehr auszukommen ist. Es ist ein unabweisbares Bedürfnis, die Geschäfte des Landesamts nach den einzelnen Arbeitsgebieten zu gliedern, und zwar in eine allgemeine Abteilung und in je eine Abteilung für Arbeitsmarkt ausgleich, für weibliche Vermittlung, für die landwirtschaftliche Vermittlung und für Berufs beratung und Lehrstellenvermittlung. Die erweiterte Tätigkeit des Landesamts für Arbeitsvermittlung wird wesentlich zum Abbau der Er- werbslosensürsorge beitragen. Sie hat zunächst eine Personalvermehrung um 4 wissenschaftliche beziehentlich Fachbeamte zur Folge. Diese Vermehrung ist auf das geringste Maß bemessen, selbst auf die Möglichkeit hin, daß dadurch der Ausbau des Landesamts verlangsamt wird. Durch letzteren tritt weiter eine Erhöhung des sächlichen Aufwandes des Landesamts, insbesondere für Dienstreisen, Bureaubedarf, Porto und Versiche rungsbeiträge ein. Der angeforderte Betrag ergibt sich nach Kürzung von 120 000^5 Beitrag des Reichsamts für Arbeits vermittlung. Tit. 14. Zuschüsse zu den Unterstützungen auf dem Gebiete der Erwerbslosen fürsorge, einschließlich der Staatszuschüsse zur Behebung des Arbeiter mangels in der Landwirtschaft 240 000 000.«. Unbeschränkt übertragbar. Bei diesem Titel dürfen auch Darlehen zur Förderung von Maßnahmen verschrieben werden, die geeignet sind, den Abbau der Erwerbslosenfürsorge zu fördern. Die Zuschüsse für die unterstützende Erwerbsloscnfürsorge betrugen Ende 1920 monatlich rund 13 000 000^5. Hierzu kommen die Aufwendungen, die durch Anerkennung einiger Gebiete Sachsens als Notstandsgebiete mit erhöhten Sätzen emstehen. Ta voraussichtlich die Sätze der Winterbeihilse als Normal sätze für den Sommer 1921 beizubehalten sind und überdies die Bestrebungen auf weitere Steigerung der Unterstützungssätze einen teilweisen Erfolg haben werden, wird sich künftig der Monatsbedarf schätzungsweise auf mindestens 18 000 000^5 erhöhen. Für Zwecke der unterstützenden Erwerbslosenfürsorqe werden daher 170 000 000 .« angefordert. Für die produktive Erwerbslosenfürsorge waren im vorigen Haushalte 60 000 000.« vorgesehen. Hiervon wurden 40 000 000 auf den außerordentlichen Haushalt überwiesen (vergl. Volksk.-Berichte Nr. 791 unter t1.2b und den Volksk.-Beschluß vom 23. Juli 1920, Verhandlungen S. 4590). Der Bedarf für 1921 wird auf 70 000 000.« geschätzt. Bestimmend für dessen Höhe wirken'die zu erwartende Ausführung von Talsperren und Wasserkraftanlagen, von Straßen- und Eiscnbahnbauten und von Ausbesserungsarbeiten an Staatsgebäuden sowie die geplante umfänglichere Belebung des Baumarkts. Tit. 16 (1920). Beihilfen an ältere bedürftige Personen in außerordentlichen Notfällen. Unbeschränkt übertragbar. Die im Haushalt 1920 (Nachtrag) bewilligten 25 000 000^5 zu einmaligen Beihilfen an bedürftige Arbeiterrentenempfänger sind bis auf rund 12 000 000 ^5 aufgebraucht worden. Dieser Rest soll nunmehr allgemein für ältere bedürftige Personen in außerordentlichen Notfällen Verwendung finden. Dadurch machen sich eine Abänderung der Titelaufschrift sowie nachträglich der Vorbehalt der unbeschränkten Über tragbarkeit erforderlich. Abt. 0. Wirtschaftsministerium. Tit. 3. 2 Hilfsarbeiter, künftig wegfallend, L 6. Infolge beträchtlichen Anwachsens der Geschäfte bei den Referaten für gewerbliches Schulwesen und für Landwirtschaft war noch im Rechnungsjahr 1920 die Vermehrung der Hilfsarbeiter um 2 (künftig weg fallend) unumgänglich nötig. Tit. 13. Berechnungsgeld für das Landespreisamt und die Ausschüsse zur Über wachung von Lebensmittelablieferungen, nach Abzug etwaiger Einnahmen, künftig wegfallend 1 280000^5. Unter diesem Titel dürfen auch persönliche Ausgaben, z. B. Vergütungen an Stellen anwärter und an auf Privatdienstvertrag angenommene und sonstige Hilfskräfte usw., sowie Ausgaben, die an sich unter andere Titel gehören, verschrieben werden. 1 200 000 .« für das Landespreisamt (608 000.« weniger), 80 000 - - die Uberwachungsausschüsse (420 000^5 weniger). Es ist beabsichtigt, bis 1. Oktober 1921 die I. und III. Abteilung des Landeshreisamts aufzulösen und nur die II. Abteilung (Preisprüfung) noch bestehen zu lassen. Die Ausschüsse zur Überwachung der Lebens mittelablieferungen werden bereits am 1. Juli 1921 aufgelöst. Unter Berücksichtigung des geplanten Abbaues wird voraussichtlich das angeforderte Berechnungsgeld noch erforderlich.
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