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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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(Votksbcauftragter vr. Gravnaucr.) Lande, die besondere Wünsche und Interessen verfolgt, in der Lage, eine Vertretung für sich zu gewinnen, ihre Wünsche in der Volkskammer zum Ausdruck und in gesetzgeberischer Form zum Vorschläge zu bringen. Es kommt hinzu, daß mannigfache technische Schwierigkeiten, die nicht gering sind, für die Volksrnitiative besonders in größeren Staaten in Betracht kommen. Ich glaube daher, daß wir uns jedenfalls gegenwärtig mit dieser Frage zu belasten nicht nötig hätten. Bei der endgültigen Ver fassungsberatung wird natürlich von neuem über dieses Problem gesprochen werden müssen. Ich habe schließlich, meine Damen und Herren, noch einige Bemerkungen über die Stellung des Gesamt ministeriums zu machen. Was das Gesamtministerium angeht, so soll ihm die vollziehende Gewalt im Staate zukommen. Das Gesamtministeiium bedarf für alle seine Verhandlungen des Vertrauens der Volkskammer und ist der Volkskammer verantwortlich. In unserem Entwurf wird Wert daraus gelegt, daß die Politik des Gesamt ministeriums einheitlich geführt wird. Um Einheitlichkeit und Geschlossenheit der Politik herbeizuführen, wird ein Ministerpräsident vorgesehen. Der Ministerpräsident soll, wie 8 19 der Vorlage es Vorsicht, für die Politik des Gesamtministeriums verantwortlich sein. Das bedingt, daß die verschiedenen Minister, sofern es sich um Fragen handelt, die die allgemeine Politik berühren, sich mit dem Ministerpräsidenten in Übereinstimmung zu halten haben. Für ihre einzelnen Geschäftszweige und deren laufende Verwaltung bleiben die einzelnen Minister in vollem Um fange verantwortlich. Hieraus folgt, daß, im Falle die Volkskammer einen einzelnen Minister abzuberufen Ver anlassung sieht, nicht das Gesamtministerium unbedingt in den Rücktritt hineinverwickelt werden muß. Wir legen aber insbesondere Wert daraus, daß die Geschlossenheit und einheitliche Führung der Politik für die Zukunft ge sichert wird. Wenn man von einem Staatspräsidenten absieht, dann ist hierzu vor allem ein großes Bedürfnis unzweifelhaft vorhanden. Meine Damen und Herren! Ich kann mich mit diesen wenigen einleitenden Bemerkungen begnügen. Die vor läufige Regierung ist der Überzeugung, daß sie durch die Festlegung dieses Gesetzentwurfs den durch die Revolution geschaffenen Tatsachen gerecht geworden ist. Die Regie rung hofft, daß der Gesetzentwurf geeignet ist, klare und eindeutige Rechtsverhältnisse zu schaffen und unseren Staat wieder auf festen Boden zu stellen. Aus dieser neuen Grundlage kann der Neubau unseres Staates und Volks lebens erfolgen. Die Regierung ersucht die Volkskammer, den Entwurf ihrer Prüfung zu unterwerfen und möglichst bald zur Verabschiedung zu bringen. Möge dieses Werk dem sächsischen Volke zum Heile <6! gereichen! (Lebhaftes Bravo!) Präsident: Herr Justizminister vr. Harnisch hat das Wort. Bolksbeauftragter vr. Harnisch: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich nach diesen allgemeinen Ausführungen meines Herrn Vorredners doch noch einige Ausführungen mache, die Ihnen wahr scheinlich die Debatte wesentlich erleichtern können und Sie in die staatsrechtliche Struktur des Gesetzes noch tiefer einführen sollen. Dabei lege ich Gewicht darauf, mich vor Ihnen auch noch näher über das Ver hältnis unseres Verfassungsentwurfes zu dem Entwürfe auszusprechen, der van der Deutschen Nationalversamm lung für die deutsche Reichsverfassung ausgestellt ist, denn es wird dieses Verhältnis eine wesentliche Bedeutung für Ihre Beratungen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht, insbesondere das Staatsrecht, ist immer der Ausdruck der jeweiligen herrschenden politischen nnd wirtschaftlichen Machtverhältnisse. Schon durch den Krieg Hal sich darum zwingenderweise das Recht zugleich mit den wirtschaft lichen Verhältnissen geändert. Wir waren in politischer Hinsicht zur Militärautokratie und in wirtschaftlicher Hin- sicht zum Kriegssozialismus gelangt. Wenn die November revolution auch in erster Linie eine politische, eine demo kratische war, so waren doch ihre Träger die sozialistischen Parteien, und in ihrem weiteren Verlaufe ist die Revolu tion immer mehr und mehr eine wirtschaftliche, eine soziali stische Revolution geworden; und die Frage der Umwand lung aller einzelnen deutschen kapitalistischen Polizei-Wacht- und Mllitärstaaten in sozialistische Volks- und ArbeitS- staatei. — das wird die Frage der Zukunft sein, mag nun diese Entwicklung eine kurze oder eine lange sein. In unserem Entwurf einer vorläufigen Verfassung für den Freistaat Sachsen finden Sie nun aber nicht da? Allergeringste, was den Staatszweck nach dieser Richtung hin festlegte, nur die politische Organisation versuchten wir in dem Entwürfe inhaltlich in möglichster Reinheit nach den Grundsätzen der Demokratie auszuprägen, ohne indessen auch hier von den demokratischen Grundrechten des Volkes zu sprechen; denn hierüber wird sich die Ver fassung des Deutschen Reiches, die in ihrem Entwürfe vor mir liegt, in Artikel 29 ff. außerordentlich ausführlich aussprechen. Dort ist die Rede davon, daß alle Deutschen vor dem Gesetze gleichberechtigt sind. Es ist von der Glaubens- und Gewissensfreiheit die Rebe. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren
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