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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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(Abgeordneter Blüher.) (L) einer einheiillchen Gemeindeversassung; und wenn ich recht gehört habe, hat der Herr Vertreter der Neuerung diesen Wunsch unterstützt. Ich Halle das für eine Ver kennung des praktischen Bedürfnisses. Wenn ein prak- ü ches Bedürfnis besteht, so besteht es darin, daß man die Bestimmungen der Gemeindeordnungen mehr diffe renziert nach den verschiedenen Arten von Gemeinden. Wer in der Praxis steht, wird sich doch sagen müssen, daß man eine Großstadt wie Leipzig nicht unter dieselben Normen stellen kann, wie beispielsweise irgendein Dois bei Oberwiesenthal. Tas geht doch absolut nicht, und die Entwicklung der Verhältnisse hat tatsächlich dazu ge führt, daß wir, obwohl wir nur eine oder zwei Städte- ordnungen haben, dcch tatsächlich drei Klassen von Städten bekommen haben, nämlich die sogenannten großen Städte, dann die mittleren Städte und diejenigen, die unter der Etädteoidnung mit kleineren und mittleren Städieord- nun gen stehen; und obwohl wir nur eine Landgemeinde- ordnung haben, haben die Verhältnisse tatsächlich dazu geführt, daß wir heute dvi Klassen von Landgemeinden haben: Landgemeinden mit sogenannter großer Landge- meindeverfassung, Landgemeinden ohne Gemeinderat ledig lich mit Gemeindeversammlung — das sind die kleinsten Gemeinden — und die mittlere Klosse von Landgemeinden. Wer diese geschichtliche Entwicklung vor sich hat der muß W ohne weiteres die Forderung einer einheitlichen Gemeinde veifassung abweisen. Nein, im Gegenteil, wir müssen eher dazu übergehen — insbesondere fordere ich das für die Großstädte —, den entwickelten Gemeinden, denjenigen, denen man wohl auch etwas mehr zutrauen kann, mehr Freiheit in der Selbstverwaltung zu lassen. Ich stehe auch in dieser Beziehung auf dem Standpunkt der Herren Amragstcller, daß man die Fesseln der Selbstverwaltung Wesentlich sollen lassen kann, daß man die Bügel der Staaisaussicht lockern kann. Tas haben die Erfah rungen des Krieges gezeigt, daß die Gemeinden auch ohne Staatsaufsicht, sogar manchmal auch gegen die Staatsaufsicht, ihre Sache im wesentlichen gemocht haben. Es ist richtig, wenn der Herr Vertreter der Regierung sagt, man kann die Frage der Staatsaufsicht nicht ent scheiden, bevor man nicht weiß, wie die Selbstverwaltung in den kleineren Gemeinden gestaltet werden soll. Es ist ja eigentlich dieselbe Frage, ob man den kleineren Gemeinden Sclbftneiwaltung gibt und damit auf die Staatsaufsicht verachtet. Ich gebe zu, daß man in dieser Beziehung natürlich heute noch nicht die letzien Konse quenzen wird ziehen müssen. Auch die Selbstverwaltung ist ein Gut, das erst durch eigene Tätigkeit erworben sein will, ist eine Festung, die, ich möchte sagen, in langjäh riger Arbeit erobert sein will; und cs kommt vor allen Dingen darauf an, inwieweit es gelingen wi d, an die (0) Spitze der Gemeinden die geeigneten Männer zu stellen; und da wird man ja sagen müssen, daß natürlich, je k einer eine Gemeinde ist, die Gefahr, daß ungeeignete Leute an die Spitze kommen, verhältnismäßig größer wird. Es wird sich aber fragen, inwieweit man in dieser Richtung auch durch Förderung des Gemtindeverbands- wesens etwa abhelfen kann, und ich weiß, daß im Kreise meiner Kollegen die Frage der Einführung des rheinischen Shstems der Lanvbürgcrmeistereien sehr eingehend und reislich erwogen worden ist. Das ist eine Frage, die dann auch im Schoße der Regierung noch einmal er örtert werden müßte. Aber auch wenn man diese grund legenden Fragen, ob man etwa auf jede Staatsaufsicht verzichten will, heute noch dahinstellt — soviel ich ge sehen habe, hat auch Herr Kollege Müller, der den An trag Nr. 22 begründete, nicht auf jede Staatsaufsicht verzichten wollen —, so wird man doch in einzelnen Beziehungen schon heute sagen können: die Staatsaufsicht kann unbedenklich in etwas anderem Geiste geführt werden. Ich stimme mit Herrn Kollegen Müller vollständig darin überein, daß in Einverleibungsfragen die Stellung des Ministeriums wesentlich anders wird werden müssen, als sie bisher gewesen ist. Diese etwas k eine Auffassung bei den Einverleibungsfragen, die immer mit den Ab findungen der Bezirke und dergleichen marktete, wird M) wohl Wegfällen müssen. Und dann meine ich weiter, ein Wnnsch ist es insbesondere — da kann ich auch Herrn Kollegen Müller beitreten —, das ist die Staatsaufsicht bei den Straßenbahnen. Der Staatskommifsar bei den Straßenbahnen ist eine Einrichtung, die restlos zu ver schwinden hat, dem stimmen wir in allen Großstädten zu, das ist lediglich eine Sache, die der Verzögerung und der Erschwerung dient und de letzten Endes weiter nichts im Hintergründe hat als die Wahrung der fiskalischen Interessen des Finanzministeriums, und da muß ich sagen, da kann ich mich nicht damit adfinden, was der Herr Regierun.svertreter sagte, was er nämlich sehr sein be rechnend der Kammer hinwarf: in dem Augenblicke, wo Sie die Staatsaufsicht beseitigen, werden Sie auch die Verantwortung des Ministeriums Ihnen gegenüber be seitigen und Ihren eigenen Einfluß bes itigen. Nun, die Berufung an die Kammer in Fragen der Fiskaliiät hat regelmäßig keinen Erfolg gehabt, das kennen wir vom früheren Landtage her, das wird auch in der Volkskammer nicht anders sein. Also wir meinen, dem Bedürfnis kann nur abgeholsen werden, wenn verzichtet wird auf dieses ganze sogenannte Staat-hoheitsrecht der Verleihung bei den Straßenbahnen und insbesondere auf den Ausfluß dieses Berleihungsrechlcs, den Staatskommissar.
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