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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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17. Sitzung. Donnerstag, den 27. März 1919. (Kultusminister Buck.) Prüfung gemeldet haben, eine wesentliche Erleichterung geschaffen wird. Ich bin in der Beziehung nicht nach giebig gewefen in der Weise, wie es die Lehrer ver langt haben, und ich glaube, meine Herren, ich kann diese meine Stellungnahme hier zu rechtfertigen ver suchen. Ob es mir gelingt, weiß ich nicht. Die Wahlsähigkeitsprüfungen der Lehrer sollen dazu beitragen, um auch drei oder vier Jahre nach der Entlassung des Prüflings aus dem Seminar der Prü fungskommission die Gelegenheit zu geben, nachzu prüfen, inwieweit in dieser Zeit eine Weiterbildung eingetreten ist, und wie nun die Qualifikation und die Verteilung des betreffenden geprüften Herrn aus die einzelne Schule vorgenommen werden kann. Für die Kriegsteilnehmer besteht diese Notwendig keit meiner Meinung nach auch. Aber es sind ja Er leichterungen eingetreten für Kriegsteilnehmer, Er leichterungen, die darin bestehen, daß der zu liefernde wissenschaftliche Aussatz weggefallen ist. Auch in ande ren Beziehungen bestehen noch Erleichterungen, die meiner Meinung nach dem Prüfling die Ablegung der Prüfung ermöglichen, weil weiter den Prüfungs kommissionen der Austrag gegeben ist, bei der Prüfung auch individuell zu handeln, d. h. den Kriegsteilnehmer je nach der Art und Dauer seiner im Kriege vollzoge- nen Tätigkeit und Beschäftigung und nach den Ein wirkungen seiner Kriegszeit auf seinen seelischen und körperlichen Zustand zu berücksichtigen. In der Fe bruarprüfung haben die Prüflinge alle die Prüfung bestanden, sie haben ihr Wahlsühigkeitszeugnis erhalten und werden dadurch — das ist meine Auffassung — bei der Wahl in den einzelnen Gemeinden nicht zurück gesetzt werden, wie es passieren könnte, wenn die Ortsschulvorsteher die Lehrer auswähleu und den jenigen den Vorzug geben würden, die das Wahl- fühigkeitszeugnis haben. Da würden die ungeprüften Lehrer meiner Meinung nach weniger berücksichtigt werden. Es besteht aber noch die Möglichkeit, daß bei der Wahlfühigkeitsprüfung die bei der Reifeprüfung er langte Zensur verbessert werden kann und daß mancher der Herren dann die Möglichkeit hat, das Universitäts studium zu beginnen. Also es sind nicht Gründe der Animosität gegenüber der Lehrerschaft, sondern Gründe, die meiner Meinung nach im Interesse der Lehrerschaft und der Schulen sowie der Kinder liegen, die die Ablehnung der Wünsche von mir aus recht fertigen. Inwieweit nun im Ubergaugsgesetz oder in dem vorzuberatenden und in absehbarer Zeit der Kammer vorzulegenden Schulgesetz die Wahlsühigkeitsprüfung «2 mit hereingenommen oder geregelt wird, das wird der Entscheidung der Volkskammer und dem Ausschuß, der mit der Arbeit jetzt beauftragt wird, zu überlassen sein. Ich habe also die Wahlsühigkeitsprüfung und ihre Beibehaltung in der gemilderten Form für notwendig erachtet. Es sind noch Wahlfähigkeitsprüfungen für den Monat Mai und August angesetzt. Diejenigen Herren, die jetzt die Wahlfähigkeitsprüfung gemacht haben, haben diese Prüfung unter erschwerenden Um ständen vorbereitet; bei Lichtmangel und Heizungs materialmangel haben sie jede zur Verfügung stehende Stunde und Minute zu Rate ziehen müssen. Wir kommen jetzt in die wesentlich bessere Jahreszeit hin ein. Die Zeitspanne von der Entlassung vom Heeres dienste bis zur Prüfung wird eine immer größere. Das Tageslicht gibt den Lehrern die Möglichkeit, ihre Arbeiten bei Tage zu machen, und der Heizmaterial mangel wird nicht mehr so fühlbar sein, wenn die Tage wärmer werden. Also die Möglichkeit einer besseren Vorbereitung ist gegeben. Da sollte meiner Meinung nach die Prüfung nicht wegfallen. Denn der Weg fall würde meiner Meinung nach ein Unrecht gegen diejenigen bedeuten, denen man unter erschwerenden Umständen die Prüfung noch abgenommen hat. Das zur Wahlfühigkeitsprüfung. Ob) Ich komme zu dem ganzen Komplex der Fragen, die durch die Ausführungen aller Herren, der Herren Arzt, Claus, Schulze, vr. Dietel und Lipinski, zum Vortrag gebracht worden sind. Dazu einige Worte! Ich werde an die Ausführungen des Herrn Abgeord neten Lehrer Arzt anknüpsen und die von den ein zelnen Herren gemachten Ausführungen in meine Aus sührungen mit hereinnehmen. Der Herr Abgeordnete Arzt hat erneut betont, daß die Forderung auch in Sachsen lauten muß: Durchführung der Einheitsschule, eine Forderung, die nicht erst durch die Revolution aktuell geworden ist, die aber durch die Revolution spruchreif geworden ist. Sie mußte eingeführt werden durch Maßnahmen, die im Wege der Verordnung von feiten der provisori schen Regierung ergangen waren und die restlos durchzuführen nun durch Ihre Beschlüsse, meine Damen und Herren, gestützt werden sollen, die Einheitsschule, die die Möglichkeit geben soll, daß jedes Kind vom schulpflichtigen Alter an eine Schule besucht und den Gemeinschaftlichkeitssinn von dieser Zeit an, vom Lehrer gepflegt, in sich aufnimmt. Es ist hier die Forderung aufgestellt worden, daß in dem Ubergaugsgesetz jede Sonderlehrmöglich-
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