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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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18. Sitzung. Freitag, den 28. März 1919. 650 (Abgeordneter v. Rcndtorff.) (L) lasse ergangen sind. Das Landeskonsistorium hat von Rechts wegen ernstlich Verwahrung eingelegt. Freie kirch liche Vereinigungen sind mit dringenden Protesten an die Öffentlichkeit getreten, zuletzt auch an den Minister selbst herangetreten. Der Evangelisch-lutherische Schul verein hat seine Stimme erhoben. Der Volkskirchtiche Laienbund ist gegründet worden. Jene Millionen Stimmen vereinigende Resolution von Volksgenossen, die der Herr Minister gestern durch einen billigen Witz dem Gelächter seiner Parteigenossen preiszugeben für gut be funden hat, verliert dadurch nichts an ihrem Gewicht; den in ihrem Gewissen schwerbedrängten Volksgenossen blieb kein anderer Weg übrig, wenn sie ihre Stimme erheben wollten, um in der Öffentlichkeit ihre Ansprüche anzumelden. Daß es dies- Kreise im gegebenen Falle an Opserwilligkeit nicht weiden fehlen lassen, versteht sich von selbst. Ich danke dem Herrn Minister, d-ß er dieses Zatrauen seinerseits ausgesprochen hat. Endlich ist der sächsische Kirchentag mit ernsthaften Vorstellungen ausgetreten und hat unter anderem auch Verhandlungen mit Ler Lehrerschaft anzuknüpfen begonpen. In dem allen handelt es sich nicht, wie der Kollege Arzt sagte, um ein künstliches Erregen von Kampfstimmungen; auch nicht, wie cs der Herr Minister gelegentlich bezeichnet hat, um „kirchliche Kreise auf dem Kriegspfade" — sie (8) verteidigen nur ihr gutes Recht. Vollends ist die Be merkung des Herrn Arzt, daß hier eine Verbrüderung der evangelischen und der katholischen Kirche vorliege, die nichts bezwecke, als Kampfstimmung zu erwecken, durchaus nicht aus der Sache heraus geredet, und der Rat, es hätte lieber eine Verbrüderung der beiden Konfessionen statifiuden sollen, um abzurüslen, entspricht nicht der Lage, in der die Konfessionen sich befinden. Ich sprach davon, daß der Sächsische Kirchentag mit der sächsischen Lehrerschaft Verhandlungen über die Zu kunft des Religionsunterrichtes anknüpfen wollte. Die sind freilich wenig aussichtsvoll nach den Verhandlungen, die inzwischen in Leh.erkceisen statigesunden hab n. Vor der Revolution stand die sächsische Lehrerschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit geschlossen auf dem Standpunkte der sogenannten Zwickauer Thesen, d. h. einerseits der Forderung der Trennung von Kirche und Schule, anderer seits aber dec Eck.ärung: Religion, und zwar in ge mäßigter, konfessioneller Gestalt, ist ein organischer ^ce- standteil der Volksschule. Das ist auch die Stellung, die dec sächsische Landtag von 1912, wenigstens die Zweite Kammer, eingenommen hat. Tas Schulgesetz ist damals wegen Widerspruchs der Ersten Kammer nicht verabschiedet worden. Nach der Revolution ist nun aber in der Lehrerschaft ein jäher Umschwung der Stimmung eingetreten. Zwar oi hat der Sächsische Lehrervercin unter dem 5.1. nach wie vor sich zu den Zwickauer Thesen unter Voraussetzung der Trennung von Kirche und Schule bekannt. Aber der Dresdner Lehrerverein hat kürzlich, am 14. d. M., aus Grund des Referats des Herrn Abgeordneten Arzt mit einer, wenn auch nicht großen Majorität (Abg. vr. Dietel: Zufallsmajorität!) erklärt, daß er den Religionsunterricht in der Volks schule überhaupt nicht beibehalten, sondern ihn durch einen Moralunterricht ersetzt wissen wolle. Auch der Leipziger Lehrerverein hat sich am 4. 2. rundweg für die weltliche Schule erklärt und will nur einen objektiven Religionsunterricht, d. h. den Unterricht in Religions- geschichle znlassen. Vollends hat vor wenigen Tagen die Sozialistische Vereinigung der sächsischen Lehrer möglichst baldige Beseitigung des Religionsunterrichtes aus der Schule gefordert. Die Sächsische Lehrervereinigung hat außerdem bündig erklärt, daß sie nicht in der Lage sei, sich in Verhandlungen mit kirchlichen Kreisen über die Gestaltung des Religionsunterrichtes einzulassen. Das ist die Lage, in der wir uns gegenwärtig be finden. Ich bin nun imstande, die Stellung, die wir zu diesen Dingen einzunehmen haben, zu präzisieren. Ich füge zur Orientierung hinzu, daß jüngst in Württem- bcrg durch einen von den Kammern beschlossenen Ver- sassungsentwurf die Frage so geregelt ist, daß das Schul wesen, wie es selbstverständlich ist, der alleinigen Aussicht der Staatsbehörde unterliegt, daß aber die Religion ordentliches Lehrfach bleibt, bei dessen Gestaltung der Kirche das Recht der Mitwirkung zusteht. Von verschiedenen Seiten ist hier betont worden, daß eine Voraussetzung sür die Frage der Trennung von Schule und Kirche die Trennung von Staat und Kirche sei. Ich muß deshalb auf diese Frage grundsätzlich mit wenigen Worten eingehen. Die Trennung von Staat und Kirche oder, wenn man vorsichtiger redet, die Neuorientierung des Rechtsverhält nisses, in das der Staat sich zur Kirche stellen will, lehnen wir keineswegs ab; im Gegenteil. Wir sind zwar der Meinung, daß eine radikale Trennung von Staat und Kirche gar nicht in Frage kommen kann: nur Un wissenheit kann davon reden; denn selbstverständlich bleibt die Kirche auch im neuen Staate der Staatsaussicht unterstellt, bleibt in ihrem Untertanenverhältnis. Die Kirchenhoheit des Staates aufzulösen, kann auch den ver wegensten Sozialisten nicht in den Sinn kommen. Es kann sich nur um eine Neuorientierung handeln. Sie be steht, nachdem das landesherrliche Kirchenregiment weg-
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