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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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18. Sitzung. Freitag, den 28. März 1919. 661 (Abgeordneter Schiersand.) neue dringliche Bestimmungen aufzunehmen. Die Kammer und damit auch unsere Fraktion wird ja später zu dieser Vorlage des Übergangsgesetzes Stellung nehmen können. Dabei will ich gleich bemerken, daß es meinen Partei freunden erwünscht gewesen wäre, daß auch die Vorlage über die Teuerungszulagen an die Kammer gekommen und hier, wenn auch kurzerhand, erledigt worden wäre. Wenn schon sich meine Fraktion für ein solches Über gangsgesetz erklärt, so muß sie doch die Erwartung aussprechen, daß dadurch die Bearbeitung des neuen Schulgesetzes nicht auf die lange Bank geschoben wird, sondern daß das eigentliche große neue Schulgesetz doch nächstes Jahr kommt. Ich kann mich da den Ausführungen der verehrten Herrn Abgeordneten Lange, die er vor einigen Tagen machte, nicht ganz an schließen. Er führte aus: Nicht aus dem Ärmel schütteln können wir dieses neue Schulgesetz; solche weitgreisenden Gebiete lassen sich nicht in kurzer Zeit umgestalten. Auf die Volksbewegung von 1830 hin erschien 1835 das sächsische Schulgesetz und nach dem Kriege von 1870 wurde erst 1873 das jetzige Schulgesetz herausgegeben. Ich meine, heute liegen doch die Verhältnisse etwas anders. Einmal wird bald ein halbes Jahrhundert seit Erscheinen des geltenden Gesetzes vergangen sein, sodann ist es ja kaum noch menschenmöglich, eine Übersicht über all den Wust von Paragraphen und Bestimmungen zu haben, die das alte Schulgesetz enthält, und endlich liegen doch immerhin im Schulgesetzentwurf von 1912 in einer ganzen Anzahl von Bestimmungen wertvolle Vorarbeiten vor. So manche Festsetzungen können trotz der neuen Verhältnisse in das zukünftige Gesetz über nommen werden. Zu seiner Fertigstellung wird es nicht einer mehrjährigen Arbeit bedürfen, wie wohl Herr Ab geordneter Lange anzunehmen scheint. Jedenfalls sollte das Kultusministerium mit frischen Kräften, wie der Herr Minister ja auch versichert hat, an die Ausarbeitung des neuen Schulgesetzes gehen. Die Frage, die meiner Ansicht nach die gründlichste Behandlung verlangt und die eigentlich bis zu allerletzt zur endgültigen Erledigung hinausgeschoben werden möchte, ist und bleibt die Frage des Religionsunterrichts in der Volkschule. Der Herr Minister will vor Bearbeitung einzelner Fragen Fachmänner berufen, die in eingehender Aus sprache gehört werden sollen. Wir sind damit einver standen, und es könnte schließlich auch, wie es seinerzeit geschehen ist, vorher eine Konferenz zur Beurteilung der ganzen Vorlage einmal abgehalten werden. Die Kon ferenz, die damals im Kultusministerium tagte, war ja an sich nicht falsch zusammengesetzt, es waren da Ver treter der Schule als Fachmänner, Vertreter der Ge meinden, der königlichen Behörden, der Arzte, eS waren auch Vertreter der Eltern da; aber man hatte anscheinend die Auswahl gewisser Gruppen doch nach einseitigen politischen Gesichtspunkten getroffen; wenigstens hat auf mich die Versammlung diesen Eindruck gemacht. Ich habe damals mit dem früheren hochverdienten Vorsitzenden des Sächsischen Lehrervereins, Oberlehrer Sättler, das liberale Schulprogramm des Sächsischen Lehrervereins zwei Tage lang in schweren Kämpfen vertreten gegen eine, man muß sagen, feindliche Übermacht. Man er kannte an, daß wir sachlich vollständig klar und mit er staunlicher Energie unsere Forderungen, die man uns eigentlich nicht zu widerlegen vermochte, verfochten hätten; aber fast in jedem Falle wurden wir dann bei Fest stellung der Meinung der Versammlung überstimmt. Es würde notwendig sein, daß, wenn wieder einmal eine solche Konferenz berufen würde, vor ihrer Berufung die Kammer über ihre Zusammensetzung etwas erfährt. Das neue Schulgesetz muß meiner Ansicht nach ein umfassendes Volksbildungsgesetz werden, das alle Bestimmungen über Erziehungs-- und Bil« dungsveranstaltungen des Staates, vom Kinder garten bis hinauf zur Hochschule enthalten sollte. Während der Bearbeitung dieses Gesetzes wird hoffentlich die endgültige Verfassung des Reichs erledigt werden. <v> Es muß erwartet werden, daß in diese der § 20 der vorläufigen Reichsverfassung wieder Hinein kommen wird, in dem es heißt: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Der Unterricht soll allen Deutschen nach Maßgabe der Befähigung zugänglich sein. Damit würde der erste Satz wörtlich das aufnehmen, was bereits in der Verfassung der Paulskirche vom Jahre 1848 vor gesehen war; und im zweiten Satz würde das aus eine den Anschauungen der Gegenwart entsprechende kurze Form gebracht sein, was in Artikel 6 der „Grundrechte des deutschen Volkes" aus dem Jahre 1848 wesentlich aus führlicher dargestellt war. Damit würde die deutsche Einheitsschule in der Verfassung, ich will auch einmal das vielgebrauchte Wort anwenden: verankert werden. Zunächst ist bedauerlicherweise aus 8 20 ein § 31 des neuen Entwurfs geworden, der den nichtssagenden oder man kann auch meinen, den allerlei sagenden Satz enthält: Für die Bildung deS ganzen Volkes soll durch öffentliche Anstalten gesorgt werden. Durch diesen Satz würden die alten Klassen- und Standesschulen gewissermaßen patentiert werden. § 31 muß so auSgestaltet werden, daß seine Grundlinien dem Reiche die Möglichkeit geben, das Erziehungs-und Unterrichtswesen in den gesamten deutschen Landen grundsätzlich zu regeln. Es würde ja auch ein
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