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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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33. Sitzung. Montag, den 7. April 1919. 846 (Abgeordneter Nr- Roth.) <L) es gut sein, wenn man vor der Ausstellung des Ent wurfes auch die gemeindlichen Vertreter in entsprechen der Weise zu Rate zöge, und ich möchte diesen Wunsch, der schon seinerzeit geäußert worden ist, der Regierung ganz besonders ans Herz legen. Was den Antrag Drucksache Nr. 77 anlangt, so stimmen meine Freunde mit der Rechtsauffassung, die Herr Kollege Blüher vertreten hat, vollständig überein. Nach diesen Rcchtsaufsassungen erscheint es wirklich nicht nötig, den Antrag noch weiter zu behandeln, denn es entfallen hiernach die Voraussetzungen für den Antrag. Wenn Herr Kollege Lipinski ausgesührt hat, daß der Rat der Stadt Leipzig und die Ministerien sich insoweit geirrt haben, so ist das noch kein hinreichender Grund, die irrige Rechtsauffassung zum Anlaß einer besonderen gesetzlichen Regelung dieser Frage zu nehmen. Meine politischen Freunde werden im Gesetzgebungs- ausschusse Mitarbeiten, damit die Vorlage in einer Aus arbeitung dem Plenum wieder vorgelegt werde, in der unsere Wünsche zur Berücksichtigung gelangt sind. (Bravo! bei den Demokraten.) Parlament, und zwar deswegen, weil der Gemeindevor- tand und der Gemeindeälteste mit den beiden Bürger lichen zusammen einfach den Sozialdemokraten gegenüber stehen. Die Beschlüsse werden dann mit Stimmengleich heit gefaßt, und der Gemeindevorstand entscheidet einfach im Sinne der Bürgerlichen. Anderenfalls gibt es Ge meinden, wo acht Sozialdemokraten gewählt sind und sechs Bürgerliche. Hier entscheidet dann der Gemeinde vorstand mit zwei Gemeindeältesten, zusammen neun gegen acht Vertreter. So kommt es, daß der Wille der Mehrheit der Gemeindemitglieder in solchen Gemeinden niemals zur Geltung kommen kann. Die Folge wird eintreten, daß, wenn in solchen Gemeinden der Beschluß gefaßt wird, daß die Gemeinde die Gemeindeältesten entläßt, dieser Beschluß niemals zustande kommt und in allen diesen Fällen erst das Ministerium angerufen wer den muß. Es wäre schließlich angebracht, wenn dort ein Passus eingefügt würde, wonach bei Beschlußfassung über Ausscheiden von Gemeindeältesten nur die gewählten Vertreter das Stimmrecht ausüben könnten. Das würde dem Ministerium zweifellos viel Arbeit und Mühe ersparen. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schersfig. Abgeordneter Schersfig: Verehrte Damen und Herren! Die Vorlage soll den Zweck haben, die bestehen den Unebenheiten und Differenzen, die sich in den Ge meinden ergeben haben, zu beseitigen, und deshalb soll ja auch in der schnellsten Weise eine Neuwahl der unbe soldeten Ratsmitglieder und Gemeindeältesten möglich sein. Nun ist in 8 1 die Möglichkeit gegeben worden, daß das Ausscheiden der Betreffenden bald geschehen kann. Hierzu gehört weiter der dritte Absatz des 8 1, der den Herren Abgeordneten Hofmann usw. zu weit geht. Ich möchte doch sagen, daß mir die Vorlage in dieser Be ziehung nicht weitgehend genug ist. Zwar hat das Ministerium immer die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo sich Schwierigkeiten zeigen, wo trotz einer Mehrheit im Gemeinderat doch ein solcher Beschluß nicht zustande kommen kann. Aber ich glaube, die Regierung kann sich an und für sich heute von vornherein solche Arbeiten er sparen. Die Dinge liegen ja so, daß man sich kurz vor Stattfinden der Wahlen in den verschiedensten Gemeinden dadurch eine Mehrheit gesichert hat, daß man rasch noch Gemeindeälteste gewählt und deren Zahl vermehrt hat. So haben wir eine Anzahl Gemeinden, wo z. B. die Gemeindewahl vier Sozialdemokraten ergab und zwei bürgerliche Vertreter. Trotz dieser Verhältnisse haben die Sozialdemokpaten nicht die Mehrheit im Gemeinde- Dann ist im 8 5 ja die Anbringung der Verhältniswahl vorgesehen. Auch mir erscheint diese Bestimmung unzu länglich, wenn man nicht die Beseitigung des Zweikammer systems vorhat, denn auch hier müssen unbedingt die be- soldeten Stadträte und Gemeindeältesten der Partei zu- gercchnet werden, der sie angehören, sonst kommen wir zu ganz unhaltbaren Zuständen. Die Verhältniswahl soll bewirken, daß die Minderheit zu ihrem Rechte kommt, aber wir können hier gerade das Umgekehrte erleben. In Meißen ist das der Fall. Wenn hier nicht gerade eine besondere Bestimmung getroffen ist, dann ist das Umgekehrte der Fall, die Minderheit wird im Stadtrate die Mehrheit haben, und zwar deswegen, weil wir vier besoldete Ratsmitglieder haben, die wir nicht beseitigen können und beseitigen wollen. Diese Leute sind aber kon servativ, wir haben ja in keinem Stadtparlamente irgend wie einen Sozialdemokraten als besoldeten Stadtrat. Im übrigen möchte ich darauf Hinweisen, daß die besoldeten Ratsmitglieder durchaus nicht immer als Un schuldsengel über den politischen Parteien geschwebt haben. Wir haben das ja bei den Anträgen auf Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechtes gesehen. Solche Anträge sind noch kurz vor der Revolution, noch zu der Zeit, wo selbst die rückständigen preußischen Junker ein gesehen hatten, daß es unhaltbar war, dem Volke das gleiche Wahlrecht noch zu verweigern, von den Stadt- rüten einstimmig abgelehnt worden. Sie haben sich also nicht von den Interessen der Allgemeinheit leiten lassen,
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