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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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(Abgeordneter Scherffig.) sondern von ihren Parteiinteressen. Und daß man auch sonst in dieser Beziehung durchaus den politischen Charakter gewahrt hat, das zeigte sich einmal bei uns in einem Falle. Als ein Assessor von Crimmitschau sich um eine Stadtratsstelle in Meißen bewarb, bekam er ein Zeugnis von dem dortigen Bürgermeister, worin ihm bestätigt wurde, daß er seine Tüchtigkeit in der Bekämpsung der Arbeiterbewegung bewiesen habe. (Hört, hört!) Nun, dieser Herr bekam in Meißen keine Arbeit, aber ich habe später beobachtet, daß er seine Tätigkeit an der Spitze einer anderen Stadt ausgeübt hat. Es müßten also, wenn die Verhältniswahl augewendet wird, die be soldeten Stadträte in irgendeiner Form mit angerechnet werden, und zwar unbedingt der Partei, der sie an gehören. Ich möchte darauf Hinweisen, daß das in erster Linie auch im Interesse der besoldeten Ratsmitglieder liegt, denn in dem anderen Falle haben wir das dringende Interesse, sie zu beseitigen, damit wir endlich in dem Stadtrate die Mehrheit bekommen. Wenn man also nicht in dieser Weise verfahren will, dann meine ich, muß man die Vorlage so gestalten, daß sie dem Willen der Volks kammer auch entspricht. b (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmidt (Freiberg). Abgeordneter Schmidt (Freiberg): Verehrte Damen und Herren! Gegen die zur Beratung stehende Vorlage haben wir, wie gegen alle Vorlagen und Ver ordnungen, welche den Zweck haben, eine einseitige Partei- Herrschaft zu befestigen und zu begründen, unsere ernstesten Bedenken. Daß diese Vorlage diesen Zweck hat, geht aus dem Wortlaute der Vorlage und besonders aus der Begründung hervor. Wenn die Vorlage damit begründet wird, daß unnötige Spannungen und Reibungen möglichst vermieden werden, die Rückkehr ruhigerer Verhältnisse beschleunigt und die Gemeindeverwaltungen zu möglich ster Einheitlichkeit und Arbeitsfreudigkeit geführt werden sollen, so möchte ich dagegen behaupten, daß unnötige Spannungen und Reibungen bisher nur durch staatliche Eingriffe in die Gemeindeverwaltung gebracht worden sind. Die Verwaltung ist ruhig weiter gegangen dank der Treue der Beamten, dank der Tätigkeit der Herren, die sich bisher in Ehrenämtern befanden, weil sie im Interesse der Stadt und Gemeinde ihre Pflicht ruhig weiter getan haben. Einheitlichkeit und Arbeitsfreudig- keit erreicht man aber nicht dadurch, daß man an Stelle der bewährten Kräfte nun lauter Neulinge setzt. Das würde zu einer Vermehrung der Beamten und zu einer ttt Erhöhung der Ausgaben führen, infolgedessen auch zu einer erhöhten Stcuerleistung, und ob damit nicht Be unruhigung geschaffen wird, ob dadurch nicht erst die Reibungen und Spannungen kommen, das will ich jetzt dahingestellt sein lassen. Meine Damen und Herren! Wenn in 8 1 gesagt wird, daß nur diejenigen unbesoldeten Stadtratsmitglieder und Gemeindeältesten, die vor den in der Bekannt machung vom 28. November 1918 angeordneten Wahlen gewählt worden sind, auszuscheiden haben, so ist hier der klare Beweis erbracht, daß man mit zweierlei Maß messen will und daß man tatsächlich eine einseitige Partei herrschaft zu befestigen die Absicht hat. Denn welche Stadträte sind denn gewählt worden von den neuen Stadtverordnetenlollegien? Doch nur in solchen Städten, in denen die Sozialdemokratie unter den Stadtverord neten die Mehrheit hat, und wenn, wie in Chemnitz, nach einem ganz anderen Wahlsystem, nach dem Mehr heitsprinzip, bereits elf Stadträte gewählt sind und man diese nun von der Verhältniswahl ausschließen will, so hat man von vornherein sich eine sozialdemokratische, und zwar bedeutende sozialdemokratische Mehrheit ge sichert. Wenn man hier eine allgemeine Erneuerung einmal für zweckmäßig hält, so soll man die Neuwahl auch auf diejenigen erstrecken, die von den neuen Kol- M) legien gewählt worden sind, denn nur dann entspricht die Zusammensetzung tatsächlich auch der Zusammensetzung der Stadtverordnetenkollegien, nur dann hat die Verhält niswahl überhaupt einen Sinn. Deswegen beantragen wir die Streichung des Nachsatzes „die vor den in der Bekanntmachung vom 28. November 1918 usw. gewählt worden sind", so daß der 8 1 nur heißen würde: - „Am 1. Januar 1920 scheiden aus ihren Ämtern alle unbesoldeten Stadtratsmitglieder und nicht berufs mäßigen Gemeindeältesten aus." So ist eine Einheitlichkeit, von der ja in der Begründung so viel gesprochen wird, auch hier geschaffen worden. Meine Damen und Herren! Wenn dann im Absatz 3 bestimmt wird, daß das Ministerium ein früheres Aus scheiden anordnen kann, wenn das Verbleiben der nach dem bisherigen Wahlrechte gewählten unbesoldeten Rats mitglieder usw. im Amte Schwierigkeiten bereitet oder sonst erhebliche Gründe für die Neuwahl zu einem früheren Zeitpunkte als dem 1. Januar 1920 sprechen, so haben wir hiergegen die allerschwersten Bedenken, besonders da in der Begründung außerdem gesagt ist, daß das Ministerium dabei an keinerlei Formvoraus setzungen gebunden ist, sondern jeder Anregung und Be schwerde, woher sie auch kommt, Rechnung tragen kann.
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