Suche löschen...
Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Präsident.) Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesord nung: Allgemeine Borberatung über den Antrag des Abgeordneten Brost und Genossen, be treffend die Linderung der Notlage der aus dem Heeresdienste entlassenen stellenlosen kauf männischen Angestellten. «Drucksache Nr. 72.) Hierzu liegt ein Antrag vor von Herrn Abgeordneten Fleißner und Genossen: In Drucksache Nr. 72 ist unter Ziff. 1 auf der vorletzten Zeile das Wort „Handlungs gehilfen" zu streichen und dafür zu fetzen „geeignete männliche und weibliche Personen". Es gilt zu diesem Antrag dasselbe, was der Herr Vizepräsident vr. Dietel erst über den Antrag Bühring und Hofmann zu dem vorigen Gegenstand gesagt hat. Es hat zur Begründung des Antrags Herr Abgeord neter Brost das Wort. Abgeordneter Brost: Meine Damen und Herren! Wenn in einer Zeit, wo eigentlich alles Not leidet, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Berufsstandes den Gegenstand besonderer Beratung bilden können, so muß ohne weiteres angenommen werden, daß hierzu eine zwingende Veranlassung vorliegt. Und so ist es auch in der Tat. Das sächsische Wirtschaftsleben kann die Zihl seiner kaufmännischen Angestellten nicht wieder aufnehmen, und eine ganz außerordentliche Stellenlosigkeit ist die naturgemäße Folge. Die Zahl der stellenlosen männ lichen Angestellten kann mit ganz genauen Angaben im Augenblick nicht belegt werden. Nach dem Reichsarbeits blatt vom Februar dieses Jahres waren bei den kauf männischen Stellenvermittlungen etwa 56009 männliche kaufmännische Angestellte eingetragen und diesen 56000 Be werbungen standen 3000 offene Stellen gegenüber, also mit anderen Zahlen: Auf 100 Bewerbungen entfielen 5 offene Stellen. Wir können für Sachsen annehmen, daß bei ganz vorsichtiger Berechnung mindestens 15000 stellenlose kaufmännische Angestellte vorhanden sind, die naturgemäß besonders zahlreich in den Großstädten sich aufhalten. Darauf hat der Herr Kollege Blüher, wohl auf Grund seiner Erfahrungen als Dresdner Oberbürger meister, am 25. März hiugewiescn, als er hier sagte, daß unter den Erwerbslosen der Prozentsatz der stellenlosen Kaufleute ganz erschreckend groß ist. Von dieser Zahl der Stellenlosen sind — ebenfalls nach einer sehr vorsichtigen Schätzung — ein Drittel verheiratet, und ich möchte ausdrücklich auch noch darauf aufmerksam machen, daß unter dieser großen Zahl sich eine erhebliche Reihe solcher angestellten Kaufleute be findet, die aus dem Auslande zurückgekommen, die zum Teil jahrelang als die Pioniere unseres deutschen Wirt- schaftslebcns im Auslande tätig gewesen sind. Nun haben bereits vielfache Bestrebungen eingesetzt, um diese außerordentliche Notlage zu mindern. Gleich nach Kriegsausbruch ist sowohl von den Handelskammern, wie auch von einer Reihe von Arbeitgeberverbänden in Erklärungen darauf hingewiesen worden, daß man es als eine selbstverständliche Ehrenpflicht betrachtete, alle heim- kehrendcn Angestellten wieder in den Betrieb aufzunehmen. Die Angestellten haben damals auch mit großem Nach druck auf eine gesetzliche Regelung dieser Frage gedrängt. Leider hat hier der Reichstag versagt. Keine von den damaligen Regierungsparteien hat sich dieses Wunsches der Angestellten mit dem genügenden Nachdruck ange nommen. Wir haben dann in Sachsen am Bußtag 1918 hier in Dresden eine Vereinbarung mit den maßgeblichen Arbeitgeberverbänden und mit den sächsischen Handels kammern getroffen, um dadurch herbeizusühren, daß rest los jeder Angestellte wieder in seine frühere Arbeitsstätte ausgenommen wird. Ich muß und kann erklären, daß ein erheblicher Teil der in Betracht kommenden Kreise diese sreiwillige Vereinbarung, der keine zwingende Kraft beiwohnte, erfüllt hat; ich muß aber auf der anderen Seite ebenso feststellen, daß hier Lücken aufgesprungen sind insofern, als sich eine Anzahl der in Betracht kom- M menden Betriebsleiter und Geschäftsinhaber darauf stützten, daß diese Vereinbarung ja nicht zwingend sei und daß sie infolgedessen nicht gehalten seien, ihr nachzukommen. Nun ist dann weiter am 24. Januar 1919 von der Reichs regierung aus eine Verordnung mit Gesetzeskraft über die Wiederanstellungspslicht erschienen. Aber diese Ver ordnung genügt auch nicht restlos, sie ist dehnbar nach den verschiedensten Seiten hin, ist sehr auslegungssähig, ist wenig präzis und hilft auch nur auf eine ganz be stimmte kurze Zeit. Wir haben auch kein sonderliches Vertrauen zu der Verordnung vom 28. März 1919, die also ganz neu ist, über die Freimachung von Arbeitsstellen. Da heißt es im ersten Paragraphen, daß die Demobilmachungsausschüsse befugt sind, Arbeitgeber im Rahmen dieser Verordnung zur Freigabe von Arbeitsstellen anzuhalten, wenn sich diese Maßnahme als notwendig erweist. Das läßt der eigenen Auffassung der zuständigen Stellen auch noch einen sehr weiten Spielraum. Außerdem ergibt sich dann aus 8 5, daß man hier im wesentlichen an die Frei machung landwirtschaftlicher Arbeiter und an Arbeiter aus den Bergwerken gedacht hat. Trotz dieser Maßnahmen also, die ich hier kurz an deutete, steht einwandfrei fest, daß wir augenblicklich mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder