Zur Rückkehr einiger autographer Kantatenfragmente in die Bach-Sammlung der Deutschen Staatsbibliothek Berlin Von Hans-Joachim Schulze (Leipzig) Nach dem „Verzeichnis der seit Erscheinen der ersten Bach-Gesamtausgabe verschollenen Originalhandschriften Bachscher Werke“ 1 werden aus der Musikhandschriftensammlung der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek seit Kriegsende sieben Mus.ms. Bach P- und ebenso viele Mus.ms. Bach St- Signaturen vermißt, die mit Sicherheit oder größter Wahrscheinlichkeit Autographe bzw. Originalstimmen aus dem Besitz J.S.Bachs enthielten. Zusammengestellt sind in der genannten Liste darüber hinaus „sonstige Originalhandschriften von Werken J. S. Bachs“, überwiegend Manuskripte, die sich nachweislich in Privathand oder auf dem Autographenmarkt befun den haben, deren gegenwärtiger Verbleib jedoch nicht geklärt werden kann. Ein Titel dieser zweiten Gruppe stellt genaugenommen einen Grenzfall dar: Das der Originalpartitur zur Kantate „Jesu, nun sei gepreiset“ (BWV 41) fehlende Blatt 12 befand sich nicht nur „1904 bei der damals noch voll ständigen Partitur in Besitz Hauser“ (damit wäre es zuletzt in Privathand gewesen), sondern ist als Bestandteil dieser Partitur im genannten Jahr in die damalige Königliche Bibliothek Berlin gelangt. 2 Da das fehlende Blatt sowie das - mittlerweile im Stadtmuseum Saalfeld wieder aufsetauchte - Nachbarblatt der Handschrift P 874 mithin auf unrechtmäßige Weise ent nommen worden sein müssen, handelt es sich hier um einen Verlust der BB, jedoch außerhalb der kriegsbedingten Verlagerungen. Unerwartet hat sich das vermißte Blatt 12 nun wieder angefunden. Ende 1976 gelangte eine kleine Sammlung von Musikhandschriften unterschied lichen Wertes als Geschenk an das Landeskirchenamt Eisenach. Der Leiter der Musikabteilung, Herr Karl Maerker, erkannte Alter und mutmaßlichen Wert einiger dieser Quellen, ging dem überlieferten vagen Hinweis auf „Bach“ nach und identifizierte die im folgenden zu nennenden Werkteile; verdienstvollerweise benachrichtigte er den Schreiber dieses Berichtes von dem Fund und übergab ihm die Materialien zur endgültigen Zuweisung. Sehr schnell konnte nunmehr festfestellt werden, daß es sich um Hand schriften handelt, die ursprünglich in den Berliner Bestand gehörten und auf nicht mehr restlos zu klärende Weise abhanden gekommen waren. Daß der Zeitpunkt der unrechtmäßigen Entnahme zwischen 1904 und etwa 1907 anzusetzen ist, ergibt sich aus verschiedenen Indizien. 1904 war P 874 noch vollständig; daß danach ein Verlust eingetreten war, dürfte als erster Max Schneider (1875-1967) bemerkt haben, 3 der 1907 bis 1914 als wissen- 1 BJ 1968, S. 101-105. 2 NBA I/4 Krit. Bericht, S. 51 f. und 51. 3 Vgl. Schneiders Vermerk in P 874, Bl. io v : „Der folgende Bogen fehlt. Schn.“ - NBA. a. a. O., S. j 1.