Nr. 9. 14. Jahrgang Beilage znm General-Anzeiger August 1937 Die Ri8tkvs8pre88e 'm MriMenüg Zur Geschichte der Lößnitzer Weingüter Unter den wenigen Weinbergshäusern der Lößnitz, die sich noch annähernd kn ihrem ursprünglichen Zustande befinden, nimmt das als „Bischofspresse" bekannte Gebäude an der alten Untergasse in Zitzschewig für den Hcimatknndler einen besonderen Platz ein. Ist es doch eins der wenigen, deren Lage schon Matthias Oeder in seiner am Ausgang des 16. Jahrhunderts erschienenen Karte der Lößnitz festlegt und namentlich bezeichnet. Allerdings trägt das Grundstück damals noch nicht den heutigen Namen, sondern es wird von Oeder als „Simon-Klaus-Breß" bezeichnet. Und mit diesem Namen nennt der Landmesser des Kurfürsten zugleich den ältesten bekannten eines Besitzers des Weingutes, von dem man allerdings nichts weiter als eben den Namen weiß. Es wird aber mit dieser Namensüberliefernng der Beweis erbracht, daß der Name „Bischofspresse" kein ursprünglicher, sondern ein in späterer Zeit dem Grundstück beigelegter ist. Tatsächlich erscheint der Bischofspressename zum ersten Male etwa um 1620 in den Archivalien des Weingutes. Die Heran ziehung der Bischöse von Meißen als Besitzer irgend eines Weingutes der Lößuitz ist öfter zu beobachten, ohne daß der Nachweis geführt werden kann, daß das Meißner Bistum zur Zeit, in der diese Namen gebräuchlich wurden, noch Besitzrechte auf solche Güter gehabt hätte, obschon dasselbe ursprünglich dir Lehnshoheit über den größten Teil der Lößnitz und namentlich über das Wein berggebiet desselben ausgeübt hat. So war die Dresdner Patriziersamilie der Kundige als Lehnsmannen des Meißner Bischofs schon im 14. Jahrhundert Besitzer von Liegenschaften in Naundorf und Zitzschewig und aus den Zitzsche- wiger Besitzanteilen dieser Familie ging später der Anteil des Dresdener Nates an dem Dorf hervor. 1436 veräußerten die drei Brüder Hans, Dietrich und Heinrich Kundige ihren gesamten Zitzschewiger Anteil für 83 Schock 8 Gro schen Freiberger Münze an den Rat zu Dresden, der die Lehnshoheit und die Untergerichte über den sogenannten Syndikats- oder Ratsanteil bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts inuegehabt hat. Zu diesem Ratsanteil gehörte auch die V i s ch o f s p r e ff e mit ihren Liegenschaften und alle Besitzwechsel der selben sind deshalb auch in den Dresdner Kauf- und Handelsbüchern, nickt aber