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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (14. Februar 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Sperr-Ausschusses
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Gelegenheit zur Ersparnis an Gewerbesteuer
- Autor
- Müller, Emil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 43
- ArtikelDer Uhrmacher und die Zivildienstpflicht 44
- ArtikelMitteilungen des Sperr-Ausschusses 45
- ArtikelEine Gelegenheit zur Ersparnis an Gewerbesteuer 45
- ArtikelDie Maschine auf dem Kriegsschauplatz (Fortsetzung zu Seite 35) 46
- ArtikelDer Duplexgang (Fortsetzung zu Seite 25) 48
- ArtikelUnsere modernen Drehstühle und ihre Anwendung (Fortsetzung zu ... 50
- ArtikelNormalien für Taschenlampenbatterien 52
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der vierunddreißigsten ... 54
- ArtikelSprechsaal 54
- ArtikelVermischtes 55
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 57
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 57
- ArtikelBriefkasten 58
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 4 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 45 Mitteilungen des Sperr ^Ausschusses Regelung der Einfuhr. Im Sperrbericht vom 1. Februar d. J. hatten wir mitgeteilt, dag die Stellung von Einfuhr anträgen vorläufig zwecklos sei, weil auf eine Bewilli gung vor Regelung der ganzen Einfuhrfrage nicht zu rechnen ist. Dabei haben wir in Aussictit gestellt, dag wir alle Mitglieder des Sperr-Ausschusses über den weiteren Gang der Verhandlungen rechzeitig unterrichten werden. Wir sind heute in der Lage, das Verfahren anzugeben, das zum Zwecke der Erreichung einer Einfuhrerlaubnis für Taschenuhren aus der Schweiz eingeschlagen werden mug. Während bisher Einfuhranträge an den Herrn Reichs kommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung in Berlin, Lützow- ufer 8 zu richten waren, sind von jetzt an alle Einfuhranträge auf Uhren an den Herrn Delegierten des Deutschen Reichs kommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung bei der Kaiserl. Deutschen Gesandtschaft in Bern (Schweiz) zu leiten. Da die Einfuhr von Taschenuhren selbstverständlich nur in beschränktem Mage gestattet werden kann, weil das Ein fuhrverbot eine Verbesserung der Valuta bezweckt, so erscheint es angebracht, vornehmlich Stahl- und Nickel-Uhren, weil sie billiger sind, einzuführen. Für noch nicht bezahlte goldene Uhren wird eine Einfuhr-Erlaubnis, soweit wir unterrichtet sind, überhaupt nicht erteilt werden, während für silberne Uhren in beschränktem Mage auf Genehmigung zu rechnen ist. Für Waren, die bereits vor Erlag des Einfuhrverbots bestellt und bezahlt waren, dürfte auf eine Einfuhrerlaubnis, auch wenn es sich um bessere Stücke handelt, zu rechnen sein. Desgleichen steht zu erwarten, dag die Einfuhrgenehmigung auch für alle diejenigen Uhren erteilt wird, für die vorläufig kein Gegenwert ausgeführt werden mug. Fabrikanten, die den deutschen Ab nehmern die Bezahlung der Waren bis zu einem gewissen Zeitpunkte nach dem Kriege stunden, oder die sich mit einer Hinterlegung der Beträge bei deutschen Banken einverstanden © erklären, dürften voraussichtlich bei ihrer Einfuhr das weit gehendste Entgegenkommen finden. Die Möglichkeit,, auf diese Weise die nötigsten Warenbestände herein zu bekommen, erscheint umsomehr gegeben zu sein, als sich zweifellos Schweizer Banken bereit finden werden, für die in Deutschland hinterlegten Werte den Schweizer Fabrikanten zu einem an nehmbaren Zinsfuge Kredit einzuräumen. Auch der Einfuhr von Bestandteilen dürften Schwierigkeiten nicht entgegen gestellt werden. Die Tätigkeit des Sperr-Ausschusses bei der Regelung der Uhren - Einfuhrfragen. Bei der Regelung der ver schiedenen Einfuhrfragen hat es sich erfreulicherweise gezeigt, dag auch die Behörde der Sperrbewegung das weitgehendste Interesse entgegenbringt und bei ihren Mag- nahmen auf die bisherigen Unternehmungen des Sperr-Aus schusses Rücksicht genommen hat. Der Sperr-Ausschug be trachtet es als seine Pflicht, alle Mitglieder, die bisher unter Aufopferung ihrer geschäftlichen Interessen die patriotischen Bestrebungen des Sperr-Ausschusses vorangestellt haben, über den Gang der weiteren Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten. Eilige Nachrichten von besonderer Bedeutung werden den an der Einfuhr interessierten Mitgliedern nötigen falls durch Rundschreiben bekannt gegeben. Ebenso wird der Sperr-Ausschug diejenigen Schweizer Fabrikanten, welche die Sperrverpflichtungen anerkannt haben, über alle wichtigen Magnahmen, Verfügungen und Änderungen, die die Einfuhrfrage betreffen, unterrichten. Hierzu sei bemerkt, dag auch der vor stehende Bericht den Schweizer Fabrikanten durch Rund schreiben bereits am 7. Februar d. ]. bekannt gegeben wurde. Berlin SW 19, den 14. Februar 1917. Kommandantenstrage 77/78 Der Sperr-Ausschug. I. A.: Karl M i s c h k e. S=H=£F Eine Gelegenheit zur Ersparnis an Gewerbesteuer Von Amtssekretär a. D. B ei dem erheblichen Rückgang zahlreicher Geschäfte in folge des Krieges verweisen wir heute auf eine noch wenig bekannte Gelegenheit zur Ersparnis an Gewerbe steuer in Preugen. Diese Gelegenheit bietet der § 8 des Preugischen Gewerbesteuergeseges. Er gestattet die Versegung eines Gewerbetreibenden aus seiner bisherigen Gewerbesteuerklasse III in die Klasse IV, wenn der Ertrag nachweisbar zwei Jahre lang die Höhe von 5000 Mark nicht erreicht hat. Ebenso gestattet er die Versegung aus der bisherigen Klasse II in eine dem Ertrage entsprechende geringere Klasse, wenn der Ertrag nachweislich zwei Jahre lang die Höhe von 15 000 Mark nicht erreicht hat. Und zwar gelten die beiden Kalender- bezw. Geschäftsjahre vor der Veranlagung, die also beide in die geschäftsstörende Kriegszeit fallen. Besonders wichtig ist aber, dag der hier angeführte Hu manitäts-Paragraph selbst dann zur Anwendung kommt, wenn das Anlage- und Betriebskapital auf seiner alten Höhe ver blieben ist. Die Ersparnis an Gewerbesteuer und Kommunalzuschlä gen ist eine ganz beträchtliche. Sie würde betragen, von Mittelsag Zu Mittelsag der betreffenden Gewerbesteuerklassen gerechnet, und einen Kommunalzuschlag von 200 Prozent an- mil Müller, Halle a. S. [Nachdruck verboten) genommen, bei Versegung aus Klasse III in Klasse IV: 128 Mark Ersparnis; bei Versegung aus Klasse II in Klasse III: 440 Mark Ersparnis; bei Versegung aus Klasse II in Klasse IV: 568 Mark Ersparnis. Die Versegung aus der bisherigen Klasse in eine ge ringere erfolgt aber nicht von Amtswegen. Der Gewerbe treibende mug sich selbst darum bemühen. Er mug bei dem Herrn Vorsigenden des Steuerausschusses seiner bisherigen Gewerbesteuerklasse einen dahingehenden Antrag stellen, und zwar zur Zeit der ordentlichen Steuerveranlagung, also im Fe bruar oder spätestens im März. Man schreibt dann etwa so: „Antrag aufVersetzung in eine andere Ge werbesteuer-Klasse. Auf Grund des § 8 des Preug. Gewerbesteuer-Geseges vom 24. Juni 1891 beantrage ich meine Versegung aus der bis herigen Gewerbesteuerklasse .... in die Gewerbesteuer klasse .... Infolge des Krieges hat der Ertrag meines Gewerbes zwei Jahre lang die Höhe von .... Mark nicht erreicht, und zwar belief sich der Ertrag im Kalenderjahre (Geschäftsjahre) 1915 auf .... Mark, im Jahre 1916 auf .... Mark. Den Nachweis dafür erbringe ich durch meine Buchführung.“ >c\ c?s OJ m b
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