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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 6 (15. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacherfamilien
- Untertitel
- II. Die Uhrmacherfamilie Landteck in Nürnberg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Vorschläge des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages zur Aenderung der Handwerkergesetzgebung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelNeue Jünger unserer Kunst 82
- ArtikelGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 84
- ArtikelDer Stahl und seine Verarbeitung 84
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 86
- ArtikelUhrmacherfamilien 86
- ArtikelDie Vorschläge des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages ... 87
- ArtikelSprechsaal 90
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 91
- ArtikelVom Büchertisch 95
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelPatentbericht 96
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe 193
- AusgabeAusgabe 209
- AusgabeAusgabe 225
- AusgabeAusgabe 241
- AusgabeAusgabe 257
- AusgabeAusgabe 273
- AusgabeAusgabe 289
- AusgabeAusgabe 305
- AusgabeAusgabe 321
- AusgabeAusgabe 337
- AusgabeAusgabe 353
- AusgabeAusgabe 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 87 hatten. Damals hatte das Handwerk einen r goldenen Boden“ und derjenige, der sich zum Meister aufgeschwungen hatte, konnte darauf rechnen, dass seine Mühe und Arbeit entsprechend gut entlohnt wurde. Besonders war es beim Uhrmacher der Fall, der Hervorragendes leistete zu einer Zeit, die an mechanischen Kunstfertigkeiten Geschmack fand und gern bereit war, den jenigen gut zu bezahlen, der das Geschick besass, solche zu schaffen. Von Zacharias Landteck, dem dritten Glied in der Uhr- macberfamilie, wissen wir, dass er einen umfangreichen Herren sitz in Mögeldorf bei Nürnberg besass, ein „Schlösschen“, wie ja überhaupt zu jener Zeit der vermögende reichsdeutsche Bürger in der Prachtentfaltung nicht hinter dem Landadel zurückstehen wollte. Er führte den Titel: „Stadt- und Landamtsuhrmacher der freien Reichsstadt Nürnberg“ und war als Bürger wie als Künstler gleich angesehen. Jedenfalls bildete er in der Geschichte dieser Familie den Höhepunkt der Entwicklung; auch in der ge werblichen Fähigkeit und in der künstlerischen Ausbildung scheint er der bedeutendste aller Landtecks gewesen zu sein. Seinen Ruhm und seine Fähigkeiten beweisen noch Uhren, die bis auf uns gelangt sind, aber auch Uhren, die nicht mehr da sind, deren Ruf aber den Meister und das Werk überdauert haben und in unsere Zeit hineinragt. Im Landesmuseum Stuttgart befinden sich Standuhren von ihm, die die Aufmerksamkeit aller Sachverständigen auf sich lenken. Ein berühmtes Meisterwerk und Verkünder seines Ruhmes war eine grosse Uhr, die er 1705 anfertigte, und die spurlos verschwunden war, aber von Herrn Hofubrmacher Gustav Speckhart wieder aufgefunden worden ist. Wie bedeutend diese Uhr als Kunstwerk war, erhellt daraus, dass Johann Baptist Homann, der zur Zeit Zacharias Landtecks eine Kunsthandlung in Nürnberg betrieb, das Bild der Uhr in Kupfer stach und den Stich mit einer ausführlichen Beschreibung in den Handel brachte 1 ). In einer Beschreibung, Nürnberger Sehenswürdigkeiten aus dem Jahre 1801, ist die Homannsche Kunsthandlung angeführt mit dem Bemerken, dass dort die merkwürdige geographische Uhr des Zacharias Landteck zu sehen und der Stich der Uhr zu kaufen sei. Die Uhr ist in Nr. 15 und 16, Jahrgang 1907, des „Journals“ beschrieben. Zacharias Landteck scheint ein Freund von Kuriositäten gewesen zu sein, denn die meisten seiner Erzeugnisse zeichneten sich von anderen durch gewisse Absonderlichkeiten aus. So z. B. existiert noch eine grosse 8 Tage gehende Standuhr mit Sekundenpendel und Datumwerk, an der mit einem Zeiger zugleich Stunden und 1) Die vielleicht einzige Abbildung dieses Stiches veröffentlichten wir in Nr. 2, Jahrgang 1910. Minuten angegeben wurden, was durch eine eigentümliche Teilung des Zifferblattes ermöglicht wurde. Er war der erste, der das ersonnen und ausgeführt hatte, andere ahmten es ihm dann nach. Er starb hochbetagt, wie überhaupt die Mitglieder der Landteckschen Familie sich langer Lebensdauer erfreuten, und hinterliess, wie einige meinen, zwei Söhne, andere zählen deren drei. Waren es nun zwei oder drei, Uhrmacher wurden alle, und zwar gleichfalls angesehene und weit bekannte; der älteste erfreute sich sogar eines weitreichenden Ruhmes. Weshalb aber die zwei ältesten von Nürnberg wegzogen, und was mit dem be kannten und gut gehenden, doch so alten Geschäft der Landtecks geschah, ist unbekannt geblieben. Es scheint, dass sich beide Landtecks am „Strahl der Fürstengunst“ erwärmen wollten, denn der eine, Johann Amadeus, wurde Hofuhrmacher in Anspach, der andere, Jakob Mathäus, Hofuhrmacher in Sachsen-Weimar. Von letzterem wissen wir nichts mehr, der erstere, der „ehrbar und kunstreiche Johann Amadeus“, wie er in einer Urkunde genannt wird, kehrte als älterer Herr nach Nürnberg zurück und verbrachte den Lebensrest auf dem Herrensitz in Mögeldorf, der vom Vater auf ihn übergangen war. Er starb im Jahre 1794, 79 Jahre alt. Auch er hatte einen Sohn, Johann Caspar Landteck, und auch dieser wurde Uhrmacher, der fünfte in dem Hause der Landtecks, und wenn man seinen Oheim den Sachsen-Weimarischen Hofuhrmacher dazu rechnet, der sechste. Mit ihm aber verblich und erlosch der Stern der Landtecks, der über zwei Jahrhunderte geglänzt hatte. Es ist von ihm nicht viel bekannt, man weiss nur, dass er das Vermögen verlor, dass er als Uhrmacher in Nürnberg und dann in Mögeldorf keinen Erfolg hatte, und, 70 Jahre alt in grösser Dürftigkeit starb. Von 1589 bis 1822, dem Todesjahr des letzten Landtecks, erstreckte sich die Lebens zeit der aufeinander folgenden fünf Generationen der Familie, deren Mitglieder sämtlich Uhrmacher und mit einer einzigen Ausnahme hochgeschätzte Meister in ihrer Kunst waren. Ausser den erwähnten sechs Uhrmachern der Familie gab es aber noch einen siebenten, Cristoph Achatius Landtecker, der in Nürn berg als Meister arbeitete, als die beiden Söhne von Zacharias Landteck von Nürnberg wegzogen, aber nicht im angestammten Landteckerschen Geschäft, das in fremde Hände übergegangen zu sein scheint. Von diesem Cristoph Achatius Landtecker ist es unsicher, ob er ein Bruder oder ein Sohn von Zacharias Landteck war, ob dieser also zwei oder drei Söhne zurückgelassen hatte. Dieser Achatius wäre kein Landteck gewesen, wenn er als Uhr macher nicht auch Tüchtiges geleistet hätte, aber er trat nie be sonders hervor. Dr. A. M. Die Vorschläge des Deutschen Handwerks- und Gewerbekainmertages zur Aenderung der Handwerkergesetzgebung. Bekanntlich hat der Deutsche Handwerks- und Gewerbe kammertag die Wünsche des Handwerks zur Abänderung des Handwerkergesetzes in einer ausführlichen Denkschrift zusammen gefasst. Diese Denkschrift wird in der Fachzeitung „Das Tischler gewerk“, Organ des Rheinisch-Westfälischen Tischlerinnungs verbandes in Essen-Ruhr, besprochen. Wir glauben, unseren Innungen und allen Kollegen zu dienen, wenn wir aus diesen sehr beachtenswerten Besprechungen einige für uns besonders wichtige herausgreifen. Für die freundliche Erlaubnis zum Ab druck danken wir auch hier der Redaktion des „Tischlergewerks“ verbindlichst. Besonderes Interesse erregen die Ausführungen über die Be seitigung des § 100 q. Es wird hier auf Tatsachen bingewiesen, die bisher viel zu wenig beachtet wurden. Vorschläge betreffend die Zwangsinnungen. Der Name „Zwangsinnung“. An erster Stelle fordert die Denkschrift die Umänderung des Wortes „Zwangsinnung“ in „Pflicbtinnung“. Das entspricht einem Wunsch, der im ganzen Handwerke herrscht und hoffent lich kein Hindernis zur gesetzlichen Befriedigung finden wird. Wir haben so viele Einrichtungen in unserem Volke, bei denen der staatliche Zwang besteht, wo man sich aber doch gescheut hat, dieses harte Wort „Zwang“ im Namen der Einrichtung zu gebrauchen, ln der Tat bergen sich hinter den Worten „Zwang“ und „Pflicht“ in diesem Zusammenhang grundsätzliche Unter schiede in der Auffassung über die Stellung der Bürger innerhalb des Staates und innerhalb des Standes. Keiner darf beispielsweise hoffen, dass er im Volke irgend eine Unterstützung finden würde, wenn er in dem Umstand, dass er seine Kinder zur Volksschule, seine Lehrlinge zur Fortbildungsschule, seine Arbeiter in den Berufsgenossenschaften, in der Alters- und Invalidenversicherung, in der Krankenkasse versichern muss, einen hässlichen Zwang und nicht eine staatsbürgerliche Verpflichtung sehen würde. Das selbe Verhältnis haben wir auf vielen anderen Gebieten der öffent lichen Einrichtungen, dem Steuerwesen, dem Militärwesen usw. Als aber im Jahre 1897 das Gesetz über die Standesorganisationen des Handwerks geschaffen wurde, da haben es die verschiedenen Auffassungen über die Rolle des Einzelmenschen im Wirtschafts leben zu Wege gebracht, dass das hässliche Wort „Zwang“ in das Gesetz hineingeschrieben wurde, trotzdem die Tatsache des Gesetzes an sich beweist, dass der Gesetzgeber selber einsah, es
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