Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hausierhandel und Detailreisen
- Autor
- Stroh, Adolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das 400jährige Stadtjubiläum von Glashütte II
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- ArtikelCentral-Verband 321
- ArtikelHausierhandel und Detailreisen 322
- ArtikelDas 400jährige Stadtjubiläum von Glashütte II 323
- ArtikelSe. Maj. König Friedrich August von Sachsen in Glashütte 324
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 325
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 326
- ArtikelNachtrag zur Magdeburger Tagung 327
- ArtikelJuristischer Briefkasten 328
- ArtikelVon der Dresdner Kunstgewerbe-Ausstellung 329
- ArtikelDie Ergebnisse des Weltpostkongresses in Berlin 329
- ArtikelKonkursmassen-Verkäufe 330
- ArtikelAufzieh- und Zeigerstellvorrichtung an Remontoiruhren mit ... 331
- ArtikelNeuheiten 332
- ArtikelDer Meistertitel 332
- ArtikelSprechsaal 333
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 333
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 334
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- ArtikelArbeitsmarkt 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 323 werbe um so mehr, als sie in die kaufkräftigeren Kreise oindringen und als auch hier die Leute meist ihrer Beredsamkeit zum Opfer fallen. Besonders sind es Beamte und Geistliche, die diesen auf dringlichen Leuten gegenüber meist nicht über das nötige Quantum Energie verfügen und dann richtig hineingelegt werden. (Heiterkeit.) Worin sie sich aber von der gewöhnlichen Sorte von Hausierern unterscheiden, das ist die Benutzung besagter Hintertür: Sie lassen sich von ihrer Kundschaft und von solchen, die es werden wollen, einen Zettel unterschreiben, auf dem etwa steht: „Ich ersuche die Firma X., mir durch ihren Reisenden jeweils Muster vorlegen zu lassen, wenn derselbe hierher kommt.“ Diese Zettel werden durch irgend eine Person — es kann der Polizeidiener sein — herum getragen, und nun hat der Detailreisende für alle Zeiten einen Freischein, der sowohl den Wandergewerbeschein als den Steuer schein entbehrlich macht. Dass hiervon ausgiebigster Gebrauch gemacht wird, ist klar. Und dann beweist die Statistik, dass die Zahl der Hausierer abgenommen habe, während sie nur für die Besteuerung abgenommen, in Wirklichkeit aber sich bedeutend vermehrt hat! Ferner dürfen auf die in § 56 der Gewerbe-Ordnung vom Verkauf im Umherziehen ausgeschlossenen Gegenstände Be stellungen nach vorgelegten Mustern aufgesucht werden, wodurch der Wert des § 56 und der damit gewollte Schutz des Publikums vor Uebervorteilung illusorisch wird. Das zudem noch die Freilassung des Einkommens aus dem Wandergewerbe von der Einkommensteuer den betreffenden Ge schäftsinhabern wesentliche Vorteile bringt und in Bezug auf die Progression einen Geschäftsinhaber, der aus seinem stehenden Geschäft sagen wir ein Einkommen von 4000 Mk. und aus seinem Hausiergeschäft ebenfalls 4000 Mk. zieht, zusammen also 8000 Mk., ganz bedeutend entlastet, indem er nicht mit 8000 Mk. angelegt werden kann, was bei der Progression doch ziemlich viel ausmacht, so sieht man klar, dass auch hier ein ganz unangebrachtes, viel leicht auch nicht gewolltes Wohlwollen an den Tag tritt. Meine Herren, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das gegen diese Schädlinge oft angewendet werden möchte, weist zu viele Lücken auf, als dass es seinen Zweck erfüllen könnte, und so können die Leute auch auf dem Gebiete des unlauteren Wettbewerbs sich erlauben, was sie wollen, und tun dies auch in ausgiebigerWeise, ohne selbst belästigt zu werden. Also auch hier wie bei den gewöhnlichen Hausierern Nachteile für den ansässigen Gewerbetreibenden wie für die Gesamtheit, Wenn je einmal ein Fall vor Gericht kommt, und es erfolgt eine Verurteilung wie voriges Jahr in Heilbronn, so kann man nur den Kopf schütteln, leider nur den eigenen. (Grosse Heiterkeit.) Man verweist wohl und gern auf den Weg der Selbsthilfe. Dieser Weg führt aber in diesem Fall dahin, dass wir eine Aenderung der bestehenden Gesetze verlangen müssen, ob dieselben nun in dem Bereich der Landes- oder der Reichsgesetzgebung liegen. Wenn ich die neueren Erscheinungen im Erwerbsleben, die den gewerblichen Mittelstand so schwer schädigen, die Waren häuser, die Ausdehnung der Konsumvereine auf alle Gebiete, die Prämienversprechungen, die alle leider als moderne Entwickelung bezeichnet und gefördert werden, heute nicht berühre, auch auf das Ausverkaufsunwesen heute nicht eingehe und nur das Hausierer und Detailreisendenunwesen herausgegriffen habe, so sehen Sie, dass wir sehr bescheiden waren, aber um so mehr erwarten, dass diese Resolution, die Ihnen vorliegt, und die hoffentlich einstimmige Annahme bei Ihnen findet, ihren Zweck erreicht. Sie verlangt nichts weiter, als was man dem gewerblichen Mittelstand längst verspricht: Schutz. Und des Schutzes bedürfen in diesem Fall nicht nur die Gewerbetreibenden, sondern auch das Publikum. In unserem Nachbarstaat Bayern hat vor einigen Wochen der Wirtschaftsausschuss der bayerischen Abgeordnetenkammer einen Antrag angenommen, durch den die Staatsregierung ersucht wird, dahin zu wirken, dass auf dem Wege der Reicbsgesetzgebung eine schärfere Handhabung und eine Erweiterung der Bestimmungen gegen den Hausierhandel und das Detailreisen, sowie gegen Wander lager und Wanderauktionen durchgeführt werde. Ueberall ist man sich darüber klar, dass die Auswüchse, die der Baum der Gewerbefreiheit getrieben hat, entfernt werden müssen, wenn der Baum gesund bleiben und gesunde Früchte tragen soll. Und wenn all die schönen Worte, die man für den gewerblichen Mittelstand bei der Hand hat, nicht bloss Worte bleiben sollen, so muss jetzt einmal die Tat folgen. (Lebhafter Beifall.) Ich bitte Sie, meine Herren, folgende Erklärung einstimmig anzunehmen: „Der Verband Württembergischer Gewerbevereine richtet an die Königliche Staatsregierung die ergebene und dringende Bitte, mit allen gesetzlichen Mitteln auf eine Beseitigung der die sess haften Betriebe schädigenden Missstände im Wandergewerbe und Detailwesen hinzuarbeiten, bezw. beim Bundesrat auf entsprechende Aenderung der Gewerbe-Ordnung hinzuwirken. Im einzelnen dürfte die gewünschte Wirkung durch folgende Massnahmen erreicht werden: 1. Durch eine allgemeine Anweisung an die zuständigen Ver waltungsbehörden, die Ausstellung von Wandergewerbe scheinen in allen Fällen zu versagen, in welchen dies auf Grund der §§ 56d, 57a, 57b und 58 der Gewerbe-Ordnung zulässig ist; ferner wenn der Nachsuchende arbeitsfähig ist und mit anderen als von ihm selbst verfertigten Waren hausieren will; 2. durch eine verschärfte Kontrolle seitens der Organe der Polizei- und Steuerverwaltung; 3. durch eine höhere und in den einzelnen Bezirken gleich- massigere steuerliche Heranziehung der Wandergewerbe betriebe, wobei besonders bei Detailreisenden berücksichtigt werden möge, dass die Freilassung des Einkommens aus dem Wandergewerbe von der Einkommensteuer durch Aus schaltung der Progression für solche Gewerbetreibende nicht selten eine Ersparnis darstellt. Insbesondere müssen die in den Musterformularen des Königl. Steuerkollegiums ent haltenen Sätze als zu niedrig bezeichnet werden; 4. die staatliche Wandergewerbesteuer soll bei allen einiger- massen leistungsfähigen Hausierern auf mindestens 5 Mk. angesetzt werden, weil nur solche der Ausdehnungsabgabe unterliegen; 5. die Einschätzung der Hausierer und Detailreisenden hat durch eine Kommission, welcher Gewerbetreibende angehören, wie bei der Gewerbesteuereinschätzung, zu erfolgen; 6. bei Hinterziehung von Wandergewerbesteuer und bei Ueber- tretungen besonders des § 56 der Gewerbe-Ordnung (Feil bieten von Waren, die vom Verkauf im Umherziehen aus geschlossen sind) soll strengere, angemessene Bestrafung erfolgen; 7. in § 44, Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung sind die Worte: ,ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung 1 zu streichen.“ KMH Das 400jährige Stadtjubiläum von Glashütte. ii. Igf|g5ifea er Bericht über das Stadtjubiläum von Glashütte schloss in letzter Nummer mit der Bekanntgabe der Firmen, die in der Uhrmacherschule ausgestellt hatten. Des Näheren auf die Ausstellungsobjekte der einzelnen Aus steller einzugehen, halten wir bei den Glashütter Industrie-Erzeug nissen für überflüssig. Jeder Eingeweihte weiss, dass nur das Beste und Vollendetste aus den dortigen Fabriken und Werkstätten hervorgeht, gleichviel, ob diese klein oder gross sind. Nicht unerwähnt mag bleiben, dass sich seit kurzer Zeit eine neue Präzisions-Pendeluhrenfabrik unter der Firma P. Stübner auf getan hat. Ein Urteil über die Erzeugnisse der Kunsttischlerei und Holzwarenbranche steht uns nicht zu, doch glauben wir, an dem Gesehenen erkannt zu haben, dass die Vertreter dieser Industriezweige ebenfalls bemüht sind, nur Vorzügliches zu leisten, und sich bestreben, den guten Ruf, der den Glashütter Erzeug nissen vorausgeht, noch mehr zu befestigen. Während wir der Ausstellung unser Interesse zuwandten, hatte sich auf dem Marktplatze eine vielhundertköpfige Menge angesammelt, um dem von der Stadt gegebenen Freikonzert der in Glashütte besonders beliebten Pirnaer Artilleriekapelle zuzuhören. Mittags V 2 3 Uhr versammelten sich die Festteilnehmer mit ihren Damen zum Festmahl im Saale des Hotel „Stadt Dresden“.
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