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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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Minister des Innern vr. Gradnauerr Meine Damen und Herren! Ich sehe mich genötigt, infolge der Ausführungen, die eben Herr Vizepräsident Lipinski gemacht hat, eine Richtigstellung eintreten zu lassen. Es trifft zu, wie Herr Lipinski ausführte, daß das Gesamtministerium unter dem Datum des 13. Januar den Gesetzentwurf, der hier in Rede steht, zum Beschlusse erhoben hat. Aber Herr Lipinski irrt sich; er vergißt den damaligen Tat bestand, wenn er sagt, es sei lediglich noch beschlossen worden, den Vorstand des Gemeindetages zu hören, da mit dieser in der Lage sei, die technische Ausführung des Gesetzes zu besprechen und Ratschläge zu erteilen. Es ist vielmehr diese Besprechung mit dem Gemeindetag ver anlaßt worden auf Beschluß des Gesamtministeriums, da mit die Gelegenheit gegeben werde, etwaige Bedenken der Gemeindevertreter in rechtlicher Beziehung zu hören. Meine Damen und Herren! Wenn Herr Lipinski selbst damals die Meinung hatte, daß man die Vertreter des Gemeindetages erst noch hören solle, so liegt darin ohne Zweifel deutlich angekündigt, daß zwar das Ministerium grundsätzlich, woran ich auch heute festhalte, diese Reform durchführen wollte, aber es hätte ja die Einberufung der Vertreter des Gemeindetages gar keinen Sinn gehabt, wenn nicht noch die Möglichkeit gegeben werden sollte, über diese Dinge dann das letzte Wort zu sprechen. (Sehr richtig!) Nun, meine Damen und Herren, haben sich die Dinge ja so vollzogen, daß das Gesamtministerium zu der Zeit, wo noch Herr Lipinski Mitglied der Regierung war, den 21. Februar als den Tag festsetzte, an dem die Vertreter des Gemeindetages gehört werden sollten. (Vizepräsident Lipinski: Januar!) Februar, bitte sehr! In Ihrer eigenen Handschrift steht es hier geschrieben. — Es ist allerdings ein Schreib fehler; es spielte im Januar. Also am 21. Januar sollte diese Besprechung stattsinden. Infolge des Regierungs wechsels konnte die Besprechung nicht stattsinden, sondern sie wurde auf acht Tage später, also mit möglichst großer Beschleunigung einberufen, und die Besprechung hat dann stattgefunden. Nun muß ich allerdings sagen, daß nunmehr ein Zeit punkt herbeigekommen war, an dem doch die Stellung nahme zu dieser Frage eine andere sein konnte und mußte als zu einer wesentlich früheren Zeit. Wenn Herr Lipinski zu der Zeit, als er das Wahlgesetz für die Ge meinden herausgab, zugleich diese Bestimmungen für die Gemeindeältesten und Stadträte zum Vorschlag erhoben und damals die Sache sofort durchgeführt Hütte, dann allerdings wäre die Sache in einem großen Zuge zu (6) machen gewesen, wäre sie gemacht worden. Aber nun hatten wir am 28. Januar mit den Vertretern des Ge- meindetages die Besprechung, die Herr Lipinski selbst vorgeschlagen und für notwendig gehalten hatte, wenige Tage vor dem Zusammentreten der Volkskammer. Da habe ich mich allerdings auf den Standpunkt gestellt, daß ich in einer solchen Lage nicht die Verantwortung als Minister übernehmen könne, Verordnungen mit Gesetzes kraft zu erlassen, die mir nicht mehr zustehen, sobald die Volkskammer zusammentritt. Ich habe geglaubt, in dieser Lage sei es unsere Pflicht, diese Materie der geordneten Gesetzgebung zuzuführen. Ich glaube also nicht, daß Herr Lipinski Veranlassung hat, jetzt noch hieraus Vorwürfe zu erheben. Wenn ein sachlicher Vorwurf erhoben werden kann, dann nur der, daß Herr Lipinski selbst nicht zu einer viel früheren Zeit, wo es noch möglich gewesen wäre, diese Dinge in Gang gebracht hat. (Sehr richtig!) Präsident: Herr Vizepräsident Lipinski! Vizepräsident Lipinski: Meine Herren! Die Sache stimmt nicht ganz; es liegt vielmehr so, daß der Vorstand des Gemeindetages von der Absicht des Ministeriums Kenntnis erhalten hatte, daß für die Neu- M Wahlen der Gemeindevorstände eine Verordnung heraus- gegeben werde. Darauf richtete er eine Eingabe an das Ministerium und verlangte, daß er gehört werden möchte. Er befürchtete, daß ein übereilter Beschluß gefaßt werde und durch die Neuwahlen von Stadträten eine Unord nung in der Verwaltung eintreten würde. Dazu hat das Gesamtministerium Stellung genommen und erklärt, ein solcher Einwand könne gar nicht Geltung haben, weil ja die Revolution an und für sich eine Störung der ganzen Verwaltung herbeigeführt habe und es da auf eine Störung mehr oder weniger gar nicht ankomme. Deshalb beschloß das Gesamtministerium, daß trotz der Befragung des Vorstandes des Gemeindetages das Ge setz als solches zu erlassen sei. Die Unterlassung liegt also darin, daß dem Einspruch des Vorstandes des Gemeindetages Folge geleistet worden ist und damit das Gesetz verhindert wurde. Nun aber ein anderer Vorwurf, der mir persönlich gemacht worden ist, ich hätte bei Erlaß des Gemeinde wahlgesetzes auch zugleich diese Frage regeln können. Verehrter Herr Minister, Sie haben doch selbst mit am 16. November beschlossen, daß die Gemeindeverwal tungen bestehen bleiben sollen, und die Gemeindever waltungen umfassen nach der Deklaration des.MinisteriumS
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