Suche löschen...
Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
832 22. Sitzung. Freitag, den 4. Avril 1919. ^Abgeordneter Ur. Barge.) lä) ein ganz anderer werden. Nichts steht im Wege, daß diese Reform sogleich vorgenommen wird. Anders steht es dagegen mit der ganzen Neugestaltung der Verwaltung in den Bezirken und Kreisen. Hier kommt in der Tat eine ganze Reihe von schwierigen Fragen in Betracht. Der Herr Berichterstatter hat sie schon angeschnitten. Es liegt mir fern, auf sie im ein zelnen einzugehen. Nur zusammcnfassend mochte ich ein mal darauf Hinweisen, wie große Schwierigkeiten dabei zu überwinden sind. Es ist angeregt worden, daß eine Vereinfachung des komplizierten Verwaltungsverfahrens durch Schaffung eines leichter funktionierenden Jnstanzenzuges zwischen dem einzelnen und dem Staate eintrüte. Es ist ausführlich die Frage der Kreishauptmannschaften besprochen worden. Die einen wollten sie beseitigt sehen, die anderen ihre Befugnisse erweitert wissen. Es kommt in Betracht eine Neuabgrenzung der Verwaltungsbezirke, eine Entlastung der armen Gemeinden, eine Erweiterung des Aufgaöen- kceises des Bezirksvcrbandes und anderes mehr. Ich glaube, daß es angebracht ist, wenn wir, wie es die Vorlage vorsieht, diese Dinge nicht überstürzen. Deshalb ist ja auch in dem zweiten Teile des Antrages das Wort „bald" weggelassen. Spruchreif werden diese Fragen für uns erst dann werden, wenn die Regierung nach reif- M kicher Überlegung des Sachverhaltes uns eine Vorlage darüber eingebracht haben wird. Aus diesem Grunde können sich meine Parteifreunde auch nicht dazu entschließen, für den hinzugefügten Zusatz, der die Wahl der Amtshauptleute betrifft, zu stimmen. Nicht als ob wir grundsätzlich den Gedanken im voraus ablehnen, er soll mir erst vorher sorgfältig auf seine Zweck mäßigkeit hin geprüft werden. Die Sache liegt doch nun so, daß jener zweite Teil des Antrags nur generell eine Neugestaltung der Bezirks und Kreisverbände fordert und sich auf die sachliche Materie selbst nicht einläßt. Deshalb halten wir es auch für an gemessener, daß dieser einzelne sachliche Punkt, der ganz ebenso wie die übrigen schwierigen Fragen einer gründ lichen Erwägung bedarf, nicht mit in den Wortlaut des Antrages ausgenommen wird. (Bravo! bei den Demokraten.) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller (Leipzig). Abgeordneter Müller (L-Schleutzig): Meine Damen und Herren! Nach den ausführlichen Darlegungen des Herrn Berichterstatters kann ich mich daraus beschränken, unseren Antrag kurz zu begründen. Der Herr Abgeordnete Lange wies darauf hin, daß <7: man der Meinung sein könne, daß die Amtshauptmann schaften Selbstverwaltungskörper im wahren Sinne des Wortes werden könnten. Ich meine, sie müssen das weiden. Darüber besteht gar kein Zweifel, daß sie in der jetzigen Form unter dem neuen Rechtsverhältnis nicht bestehen können. Dann würden die Reibungen, die nach der Vorlage beseitigt werden sollen, eben nicht be seitigt werden. Ich halte es für dringend notwendig, daß unser Zusatzantrag der Regierung mit auf den Weg gegeben wird, damit bei der Umgestaltung der Kreis- und Bezirksversammlungen auch die Stellung der Be amtenvorstände mit geregelt wird. Dem Amtshaupt leuten muß der Charakter eines von der Zentralleitung des Staates abhängigen Beamten genommen werden. Sie haben als Beauftragte der Allgemeinheit die Ge schäfte zu führen. Deshalb verstehe ich auch nicht die Gründe, die mein Herr Vorredner gegen unseren Antrag vorgebracht hat Er machte eine Unterscheidung zwischen den beiden An trägen in bezug auf die Dringlichkeit. Ich möchte gleich hervorheben, daß wir nicht der Meinung sind, daß nun dadurch, daß der erste Antrag dringlicher gemacht ist, gesagt sein soll, daß die Materie im übrigen verschleppt werden kann. Wir sind vielmehr der Auffassung, daß auch die andere Angelegenheit drängt. Es ist nur ein Unterschied gemacht worden deshalb, weil der Umge staltung der Bezirks- und Kreisverwaltung Schwierig keiten entgegenstehen, die in so kurzer Zeit nicht über wunden werden können. Das sind die Gründe dafür gewesen, daß wir einen Unterschied im Tempo gefordert haben. Herr vr. Barge meinte, cs müßte jetzt zu Reibereien kommen, da für die Gemeindeverwaltung ein demokra tisches Wahlrecht bestehe, während die Bezirksverbände und die Ausschüsse nach dem alten Modus zusammen gesetzt seien. Aber die Reibereien werden nicht beseitigt, wenn nicht gleichzeitig die Befugnisse der Amtshauptleute anders geregelt werden. Die demokratisch zusammen gesetzten Kreis- und Bezirksversammlungen haben nach den heutigen Verwaltungsbestimmungen in verschiedenen Fragen nur das Recht der Begutachtung usw. Den Amtshauptleuten ist die Möglichkeit gegeben, gegen die Kreis- und Bezirksausschüsse Anordnungen zu treffen und die Gemeindeangelegenhciten gegen den Willen der Gemeindevertreter zu beeinflussen. Deshalb ist es not wendig, daß der Regierung mit auf den Weg gegeben wird, bei Regelung der gesamten Verwaltung auch die Wahl der Beamtenvorstände mit vorzusehen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich darauf hin-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder